Kollektivvertrag 2024 für die Telekombranche abgeschlossen

Erhöhung der Gehälter in zwei Stufen plus Teuerungsprämie und Arbeitszeitreduktion mit einer Gesamtwirkung über der rollierenden Inflation

Die Gewerkschaft GPA und der Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) konnten sich nach fünf Verhandlungsrunden auf einen Kollektivvertragsabschluss für die etwa 5.000 Beschäftigten der Telekombranche einigen (außer A1, die einen eigenen Kollektivvertrag haben).

Die Ist- und Mindestgehälter werden zum 1.1.2024 um 4 % erhöht. Eine zweite Erhöhungsstufe um 90 Euro erfolgt zum 1.10. Zusätzlich werden bis Ende des ersten Quartals 1.500 Euro als Teuerungsprämie abgabenfrei gezahlt. Dazu kommt eine Reduktion der Arbeitszeit von 40 auf 38,5 Stunden ab 1.10.2024.

Die Lehrlingseinkommen vom 1. bis 4. Lehrjahr werden mit 925/1.150/1.425 und 1.490 Euro plus 500 Euro Teuerungsprämie neu festgelegt. Die KV-Zulagen steigen um 4 %.

„Die Kolleg:innen in den Telekom-Unternehmen haben im vergangenen Jahr hervorragende Arbeit geleistet. Gleichzeitig macht ihnen die hohe Teuerung immer mehr zu schaffen. Der vorliegende Abschluss bestehend aus einer Kombination von nachhaltiger Gehaltserhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit entspricht einer nachhaltigen Erhöhung von 9,75 %. Die zusätzliche Teuerungsprämie von 1.500 Euro netto stärkt die Kaufkraft der KollegInnen im Jahr 2024. Ich bin überzeugt, dass dieser Abschluss einen positiven Beitrag zur volkswirtschaftlichen Entwicklung Österreichs leisten wird“, so Johnny Hofmeister, Verhandlungsleiter der Gewerkschaft GPA.

Helga Tieben, Verhandlungsleiterin des WKÖ-Fachverbandes Telekom/Rundfunk, weist auf die besondere Situation hin: „Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation konnten wir mit differenzierten und innovativen Ansätzen – zwei Erhöhungsstufen, Teuerungsprämie und Arbeitszeitreduktion – einen Kollektivvertragsabschluss erzielen, der die Herausforderungen der Arbeitgeber:innen und der Arbeitnehmer:innen gleichermaßen berücksichtigt.“ (PWK454/JHR)

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