Pöttinger: Zusätzliche Fördermittel für den Denkmalschutz

ÖVP-Kultursprecher: Sechs Millionen Euro im Jahr 2024 und zehn Millionen Euro ab 2025 – Denkmalschutznovelle ein Meilenstein für den Erhalt des kulturellen Erbes

Zur noch besseren Unterstützung von Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümern sollen für die Jahre 2024 und 2025 nun zusätzliche Fördermittel des Bundesdenkmalamtes zur Verfügung stehen, zeigte sich heute, Dienstag, ÖVP-Kultursprecher Abg. Laurenz Pöttinger erfreut. Konkret solle es sechs Millionen für 2024 und zehn Millionen Euro ab 2025 geben, so Pöttinger weiter, der sich für diese weitere Erhöhung eingesetzt hat. Die Novelle zum Denkmalschutzgesetz wurde heute in der Sitzung des Kulturausschusses mehrheitlich angenommen. Die Beschlussfassung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 1923 war ein Meilenstein für die Erhaltung des Jahrhunderte alten österreichischen kulturellen Erbes. Nun wird das über 100 Jahre alte Denkmalschutzgesetz unter grundsätzlicher Beibehaltung der wesentlichen Systematik des Gesetzes novelliert.

Einem wichtigen Grundsatz wird mit der Novelle zum Denkmalschutzgesetz noch mehr Wirksamkeit verliehen: Denkmalschutz und Denkmalpflege leisten wesentliche Beiträge für Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die Erhaltung, Nutzung und Bewirtschaftung von Denkmalen seien vielfach ökologisch und ressourcenschonend, nicht zuletzt da mit der Nutzung bestehender Bauten die Neuproduktion von Baustoffen und Bauschutt vermieden und der Versiegelung wertvoller Flächen Einhalt geboten wird. Mit der Novelle wird zudem das kulturelle Erbe noch besser geschützt und für die Öffentlichkeit zugänglich.

Ein weiterer wesentlicher Eckpunkt der Reform: Der Schutz des UNESCO-Welterbes wird im Denkmalschutzgesetz verankert. Das Bundesdenkmalamt (BDA) wird eine zentrale Koordinationsrolle einnehmen, damit wird der internationalen Empfehlung von ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) gefolgt.

Ein immer wieder heftig diskutiertes Thema sei zudem die Haftungsfrage, an der wiederholt Restaurierungen gescheitert seien. “Nun werden spezielle Haftungsregelungen eingeführt, die insbesondere das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Denkmals berücksichtigen”, zeigt sich Pöttinger erfreut über diese Lösung. Mit einer neuen Regelung wird das öffentliche Interesse an der Erhaltung eines Denkmals in Haftungsfragen berücksichtigt. Dadurch werde auch ermöglicht, dass die so genannte “Todesstiege” in der Gedenkstätte Mauthausen als wichtiges Mahnmal wieder geöffnet werden könnte, so Pöttinger. Die Stiege ist 2018 unter Verweis auf nicht erfüllte Sicherheitsstandards und ein damit verbundenes Haftungsrisiko gesperrt worden.

Weitere Vorhaben, die im Zuge der Novelle umgesetzt werden sollen, betreffen etwa eine Modernisierung der Bestimmungen über die Beschränkung der Ausfuhr von Kulturgütern, die Schaffung einer Verordnungsermächtigung zum Schutz von Gebäude-Ensembles, eine praxistauglichere Regelung für die Verwahrung bei denkmalschutzrelevanten Funden im Zuge von Bauarbeiten sowie Vereinfachungen von Verfahren und Fristenläufen im Bereich der Archäologie. Die Novelle soll mit 1. September 2024 in Kraft treten. (Schluss)

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