Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: Nationalrat beschließt Novelle mehrheitlich
Opposition äußert Kritik etwa zu fehlender Begutachtung
Mehrheitlich hat sich der Nationalrat heute für eine Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ausgesprochen. Damit soll in diesem Bereich unter anderem Problemen bei der Eintreibung von Strafen im Ausland begegnet werden. Kritik der Opposition betraf etwa eine fehlende Begutachtung zu der Materie. SPÖ und FPÖ sind die Anpassungen außerdem zu wenig weitgehend. Die FPÖ sprach sich – neben ÖVP und Grünen – dennoch für die Vorlage aus. Ein in der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ für wirksame Strafen bei Unterentlohnung blieb in der Minderheit.
NOVELLE ZUM LOHN- UND SOZIALDUMPING-BEKÄMPFUNGSGESETZ
Mit der Novelle zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wollen ÖVP und Grüne Kritik an einer nicht EU-konformen Ausgestaltung einzelner gesetzlicher Bestimmungen Rechnung tragen und Problemen in der Praxis bei der Eintreibung von Strafen im Ausland begegnen. Insbesondere geht es dabei um eine EU-Richtlinie betreffend grenzüberschreitende Transporte im Straßenverkehr und damit verbundene Entsendungen von Berufskraftfahrer:innen, die Österreich im Jahr 2022 umgesetzt hat.
Im Sinne einer EU-konformen Ausgestaltung werden etwa die Bestimmungen über die Meldung von Entsendungen sowie über die vor Ort zuständige Ansprechperson für Kontrollbehörden nachgebessert. Außerdem sollen Strafbescheide künftig zunächst wieder per Post und erst im Falle einer erfolglosen herkömmlichen Zustellung über das als Schnittstelle eingerichtete Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) zugestellt werden. Für die Anforderung von Unterlagen werden auch alternative Übermittlungswege ermöglicht.
Die Novelle ziele beispielsweise auf die Kontrollen etwa von Frachtpapieren von LKWs nichtösterreichischer Unternehmen ab, wie Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) erläuterte. Künftig können ihr zufolge Strafen auch direkt beim betreffenden Arbeitgeber im Ausland eingehoben werden. Außerdem gehe es darum, dass Strafen zu Lohnregelungen, die in Österreich verletzt werden, auch tatsächlich verhängt werden, führte Markus Koza (Grüne) aus. Das Problem sei nämlich nicht die Höhe der Strafen, sondern ob sie eben tatsächlich verhängt würden.
Josef Muchitsch (SPÖ) erachtet demgegenüber die Änderungen als nicht ausreichend, zumal ausländische Behörden nicht konkret verpflichtet würden, Unterlagen zu übermitteln. Zudem bemängelte er, dass es bei entsendeten Arbeitskräften nicht erforderlich sei, die Anmeldung mit Dienstbeginn vorzulegen, so wie das bei der Sozialversicherung für Arbeitnehmer:innen in Österreich sonst gelte. Das stelle einen unfairen Wettbewerb dar und brauche Korrekturen. Außerdem dürfe es nicht sein, dass „schwarze Schafe“ beim Thema Unterentlohung besser dastehen als jene Firmen, die ordnungsgemäße Löhne zahlen.
Ähnlich wie Alois Stöger (SPÖ) kritisierte Gerald Loacker (NEOS), dass das Gesetz als Initiativantrag „durchgepeitscht“ werde und nicht in Begutachtung war. Es wäre aus seiner Sicht wünschenswert gewesen, etwa aus der Gruppe der Frächter und Spediteure die betroffenen Gruppen zur Stellungahme einzuladen. Dem pflichtete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) bei, sieht darin aber keinen Grund, nicht zuzustimmen. Lohn- und Sozialdumping stelle ein großes Problem dar, so Belakowitsch. „Gar nichts“ werde aus ihrer Sicht aber gegen Scheinfirmen getan, hier gelte es, dringend weiter hinzuschauen. (Fortsetzung Nationalrat) mbu
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