Hammer: Sonderwochengeld für Schwangere in Elternkarenz

Verstärkte Digitalisierung beim AMS – Rot-Weiß-Rot-Karte plus für in den Arbeitsmarkt integrierte Flüchtlinge aus der Ukraine

Verbesserungen für Mütter bzw. werdende Mütter wurden heute in der Sitzung des Sozialausschusses behandelt. Konkret geht es dabei um Mütter, die während der Elternkarenz, aber nach Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes erneut schwanger werden. Diese haben nach geltender Rechtslage keinen Anspruch auf Wochengeld. Sie sind aufgrund der karenzierten Beschäftigung nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert. Daher wird ein Sonderwochengeld für die betroffene Personengruppe eingeführt. „Wir setzen damit einen weiteren wichtigen Schritt und eine zusätzliche Maßnahme zur Unterstützung von werdenden Müttern und unseren Familien”, so heute, Donnerstag, ÖVP-Abg. Michael Hammer anlässlich der Sitzung.

Wie das Wochengeld soll auch das Sonderwochengeld acht Wochen vor sowie acht Wochen nach der Geburt des Kindes gebühren – und zwar in Höhe des erhöhten Krankengeldes. Davon abweichend gebührt das Sonderwochengeld bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen in den ersten zwölf Wochen nach der Entbindung. In Kraft treten soll die neue Regelung rückwirkend mit 1. September 2022. Bis 30. Juni 2025 können alle betroffenen Personen, die vor Kundmachung des Gesetzes in Mutterschutz waren, Anträge auf Sonderwochengeld stellen. Finanziert werden soll das Sonderwochengeld zu 70 Prozent aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Die restlichen 30 Prozent zahlt wie beim regulären Wochengeld die Sozialversicherung.

Digitalisierung im AMS wird ausgebaut – persönlicher Antrag weiter möglich

Eine Regierungsvorlage, die heute auf der Tagesordnung stand, sieht zudem vor, dass Antragstellungen auf Arbeitslosengeld sowie die Kommunikation zwischen AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern und Kundinnen und Kunden künftig vorrangig elektronisch erfolgen sollen. Personen, für die das nicht möglich ist, können weiterhin persönlich ihren Antrag stellen. “Eine elektronische Antragstellung beim AMS ist bereits möglich. Mit der Gesetzesänderung soll diese gestärkt werden“, begründet Hammer die Neuregelung. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen mit 1. Juli 2025, um dem AMS die technischen Vorbereitungen zu ermöglichen.

Rot-Weiß-Rot-Karte plus für integrierte Flüchtlinge aus der Ukraine

Ebenfalls auf der Tagesordnung waren Änderungen, um in den Arbeitsmarkt integrierte Flüchtlinge aus der Ukraine einen unbeschränkter Arbeitsmarktzugang in Form einer “Rot-Weiß-Rot-Karte plus” zu ermöglichen. Voraussetzung dafür ist, dass diese innerhalb der letzten 24 Monate zumindest zwölf Monate über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt waren bzw. als Versicherte nach Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind.

Darüber hinaus ist vorgesehen, vertriebene ukrainische Jugendliche in die in Österreich geltende Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr einzubeziehen. „Wir wollen damit die Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang schließen“, so Hammer abschließend.

(Schluss) 

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