Sitzung der NÖ Landesregierung
Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner u. a. folgende Beschlüsse gefasst:
Die NÖ Landesregierung beschloss einen Fördervertrag mit dem Verein ORTE Architekturnetzwerk Niederösterreich zur Unterstützung des jährlichen Vereinsprogramms für die Jahre 2024 und 2025 in der Höhe von 90.000 Euro pro Jahr.
Für die Bauetappe 2024 bis 2027 beim Stift Klosterneuburg stellt das Land Niederösterreich dem Augustiner Chorherrenstift Klosterneuburg eine Förderung in der Höhe von insgesamt 1.100.000 Euro zur Verfügung.
Der Verein Kulturszene Kottingbrunn wird seitens des Landes mit insgesamt 420.000 Euro für die im Zeitraum 2024 bis 2026 geplanten Aktivitäten unterstützt.
Weiters wurde von der Landesregierung ein Fördervertrag für die Jahre 2024 bis 2026 mit dem Verein ARTcelerando für die Durchführung des Festivals Beethoven Frühling in der Höhe von insgesamt 127.950 Euro beschlossen.
Der Verein Art Carnuntum erhält zur Durchführung des Sommerfestivals für das Jahr 2024 eine Förderung in der Gesamthöhe von 119.000 Euro.
Mit der AVB Kultur & Freizeit GmbH wurde ein einjähriger Fördervertrag (2024) für die Durchführung des „Musical Sommer Amstetten“ mit einem Förderbetrag von 200.000 Euro geschlossen.
Mit der Kultur Langenlois GmbH wurde ein dreijähriger Fördervertrag (2024 bis 2026) mit einem Förderbetrag von 297.000 Euro im Jahr 2024, 302.000 Euro im Jahr 2025 und 307.000.
Der Zinsenzuschuss zu den Agrarinvestitionskrediten für das erste Halbjahr 2024 in der Höhe von 850.000 Euro wurde bewilligt.
Die Ausgleichszulage (AZ) ist ein wesentliches Instrument, um die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im benachteiligten Gebiet soweit wie möglich aufrecht zu erhalten. Die Erschwernisse bei der Bewirtschaftung der Betriebe in diesen benachteiligten Gebieten werden durch kofinanzierte Mittel aus der EU, dem Bund und den Ländern abgegolten. Der NÖ-Anteil für die aktuelle Auszahlung beträgt 1.970.100 Euro und wurde in dieser Höhe von der NÖ Landesregierung beschlossen.
Das Umweltprogramm (ÖPUL) ist ein wesentliches Instrument zur Erreichung von Umweltzielen in der österreichischen Landwirtschaft. Diese freiwilligen Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte werden durch kofinanzierte Mittel aus der EU, dem Bund und den Ländern abgegolten. Die Abwicklung erfolgt über die AMA (Agrarmarkt Austria). Der NÖ-Anteil für die aktuelle Auszahlung beträgt 7.937.000 Euro und wurde in dieser Höhe von der NÖ Landesregierung beschlossen.
Der Bietergemeinschaft Berufsförderungsinstitut NÖ (BFI NÖ) und Wirtschafts-förderungsinstitut NÖ (WIFI NÖ) wurde für die Maßnahme „Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA 16)“ für das Ausbildungsjahr 2024/2025 ein Förderungsbeitrag von bis zu 2.504.080 Euro bewilligt.
Weiters hat die NÖ Landesregierung für das Jahr 2024 die Fortführung der Finanzierung des Projektes „BBO – Berufs- und Beschäftigungsorientierung“ beschlossen. Dieses umfasst die drei Teilbereiche „Variables Individuelles Arbeiten“, „Training Orientierung Integration“ und „Produktladen und Infopoint“. Das Projekt ermöglicht die Beschäftigung von Personen mit psychischen Erkrankungen im Raum St. Pölten.
Darüber hinaus hat die NÖ Landesregierung auch für das Jahr 2024 die Forttführung der Finanzierung des Projektes „AIB – Aktivierende Individuelle Beschäftigung“ beschlossen. Dieses ermöglicht die Beschäftigung von rund 30 bis 35 Personen mit psychischen Erkrankungen im Raum Krems auf Teilzeitarbeitsplätzen. Das Angebot umfasst die Bereiche Bügelservice, Textilveredelung, Kleinmontagen und Versand.
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
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Mag. Christian Salzmann
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