Nationalrat einstimmig für Gesetz gegen Preismissbrauch am Energiesektor

Erneuerbarer Wasserstoff: Grünes Licht für bis zu 820 Mio. € Förderung

Großen Energieversorgern sollen zumindest bis Ende 2027 Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen untersagt werden, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden. Für eine entsprechende Gesetzesinitiative von ÖVP und Grünen für ein “Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern” sprachen sich die Abgeordneten im Nationalrat einstimmig aus. Die NEOS setzten sich mit einem Abänderungsantrag dafür ein, dass die Befristung bis Ende 2027 komplett entfallen sollte, blieben damit aber in der Minderheit. Ebenso blieben sie mit einem eingebrachten Entschließungsantrag für ein Reformpaket für die Energiewirtschaft in der Minderheit. Die NEOS fordern darin unter anderem, dass Politiker:innen keine Aufsichtsratsposten in Energieversorgungsunternehmen einnehmen können sollten und pochen auf eine Entflechtung von Netzanbietern und Energieversorgern.

Mit breiter Mehrheit hat sich der Nationalrat für das Gesetz zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff ausgesprochen. Damit sollen Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Mio. € für Wasserstofferzeugungsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Gefördert werden soll die Erzeugung von Wasserstoff, dessen Energiegehalt aus erneuerbaren Energiequellen mit Ausnahme von Biomasse stammt. Ein Abänderungsantrag der SPÖ dazu blieb allerdings in der Minderheit. Die Sozialdemokrat:innen sprechen sich darin für weitere Förderkriterien zu der Materie aus. Aus ihrer Sicht sollten negative Auswirkungen auf die lokale Wasserversorgung bereits im Vorfeld ausgeschlossen sowie die Förderung sozialer und arbeitnehmerschutzrechtlicher Standards festgelegt werden. Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit brauche es außerdem eine jährliche Evaluierung der Mittelverwendung.

VERHINDERUNG VON PREISMISSBRAUCH AM ENERGIESEKTOR

Was das “Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern” betrifft, soll damit Preismissbrauch verhindert und dadurch die Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern verbessert werden. Energieversorgungsunternehmer sollen aber die Möglichkeit haben, zu beweisen, dass eine Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Die Bestimmung ist mit 31. Dezember 2027 befristet.

Die Maßnahme betreffe das Problem der intransparenten Preisbildung, die auch die Inflation angeheizt habe, so Jakob Schwarz (Grüne). Man gebe den Behörden jetzt eine Handhabe, dagegen vorzugehen. Auch Christoph Stark (ÖVP) strich hervor, dass die Bundeswettbewerbsbehörde und die E-Control künftig die Preise von marktbeherrschenden Energieunternehmen prüfen können. Zudem werde der Wettbewerb gefördert, indem Preismissbrauch verhindert werde.

Das Gesetz sei zwar “besser als nichts”, zu befürchten sei allerdings, dass es zahnlos bleibt, meinte Michaela Schmidt (SPÖ). Insgesamt ortet sie ein Eingeständnis des “Versagens” der Bundesregierung bei der Teuerungsbekämpfung. Es gebe in Österreich fast nur solche marktbeherrschenden Unternehmen, sagte Axel Kassegger (FPÖ). Hier hätte es schon viel früher Maßnahmen gebraucht, war er sich mit Michael Schnedlitz (FPÖ) einig, der eine “Wiedergutmachung” an die Kunden für jene Gewinne forderte, die bereits an die Energieunternehmen, die meist in öffentlicher Hand seien, geflossen seien.

Der springende Punkt sei die Beweislastumkehr, sodass marktbeherrschende Energieunternehmen nun “an die Kandare” genommen werden können, so Karin Doppelbauer (NEOS). Aus ihrer Sicht sollte die Regelung über 2027 hinaus gelten.

Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler hielt fest, dass der Gas- und Strommarkt von einer hohen Konzentration gekennzeichnet sei. Es sei der Auftrag an die Politik, potenzielle Marktmissbräuche hintanzuhalten. Genau darum gehe es in dem Sondergesetz, das auch die Fernwärme betreffe. In Deutschland habe sich die Regelung bewährt und werde beständig verlängert. Schwarze Schafe am Energiemarkt sollen der Ministerin zufolge leichter “gerichtsfest” gemacht werden können.

FÖRDERUNG DES ERNEUERBAREN WASSERSTOFFS IN ÖSTERREICH

Zur Förderung erneuerbaren Wasserstoffs sollen von den heute beschlossenen Bundesmitteln von bis zu 820 Mio. € bereits im Jahr 2024 400 Mio. € für die Vergabe im Rahmen einer wettbewerblichen Auktion verfügbar sein, die restlichen 420 Mio. € zur Vergabe bis 2026. Die darauf beruhenden Auszahlungen sollen im Hinblick auf entsprechende Vorlauf- und Bauzeiten spätestens bis zum Jahr 2041 abgeschlossen sein. Das entsprechende “Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs” zielt auf die Errichtung und den Betrieb von Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Hoheitsgebiet Österreichs. Die Förderungen sollen ab Inbetriebnahme der Produktionsanlage in Form einer fixen Prämie als Zuschlag pro Einheit erzeugter Menge erneuerbaren Wasserstoffs für eine Laufzeit von zehn Jahren gewährt werden. Als Abwicklungsstelle wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) benannt. Nähere Bestimmungen sollen in einer zu erlassenden Richtlinie festgelegt werden.

Durch diese Bereitstellung nationaler Mittel können den Erläuterungen zufolge zusätzliche nationale Projekte bei den Ausschreibungen im Rahmen des EU-Innovationsfonds gefördert werden. Wird die Möglichkeit einer Auktion über den EU-Innovationsfonds allerdings nicht in Anspruch genommen, kann demzufolge auch das aws als Abwicklungsstelle mit der Durchführung einer Auktion mittels Ausschreibung betraut werden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll auch die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen bis 2041 schaffen, die aus der Zusage der Fördermittel von bis zu 820 Mio. € entstehen.

Alois Schroll (SPÖ) kritisierte, dass nicht klar werde, wer, wann und warum eine Förderung bekommen soll. Außerdem seien nur 400 Mio. € insgesamt angekündigt worden, nun seien es plötzlich 820 Mio. €. Es fehle ihm Transparenz und Klarheit. Gerhard Deimek (FPÖ) kann demgegenüber positive Ansätze erkennen, wenngleich auch er die Mittelverdopplung auf 820 Mio. € als “interessant” bezeichnete. Ähnlich wie Schroll bemängelte er, dass die Details von Ministerien festzulegen seien. Einen schnellen Hochlauf der Produktion werde es mit den Maßnahmen nicht geben, vielmehr müsse man sich auch auf andere Wasserstoffquellen konzentrieren. Dennoch werde die FPÖ zustimmen.

Kluge Regelungen kann Karin Doppelbauer (NEOS) darin erkennen, dass Zukunftstechnologien gefördert und ein Auktionsmodell verwendet werde, durch das auch Wettbewerb entstehe. Es brauche darüber hinaus aber etwa auch Infrastruktur für Wasserstoff.

Aus Sicht von Lukas Hammer (Grüne) stellen die Maßnahmen einen weiteren wichtigen Baustein im Transformationsprozess und einen wesentlichen Schritt in der Wasserstoffstrategie dar. Wasserstoff sei aber der “Champagner der Energiewende” und eine knappe Ressource, die es gezielt dort einzusetzen gelte, wo es keine günstigere Alternative gebe. Joachim Schnabel (ÖVP) erörterte, dass nunmehr auch auf nationaler Ebene gefördert werden könne, wenn Unternehmen keine Förderung über die Calls der europäischen Wasserstoffbank bekommen. Zudem werde als neuer Ansatz auch der Betrieb gefördert und in Summe Investitionsfreudigkeit ausgelöst, dem Klimawandel entgegengewirkt und die heimische Wirtschaft gestärkt. Gegenüber den Forderungen des SPÖ-Antrags sprach er sich gegen ein “Gold Plating” aus, zumal die EU-Vorgaben ausreichend seien. 

Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler betonte, klimaneutraler Wasserstoff sei ein zentraler Teil der Antwort auf die Herausforderungen dieser Zeit. Der Aufbau von grünem Wasserstoff werde weiter vorangetrieben, so Gewessler. Das Gesetz helfe auch, die hohen Produktionskosten von grünem Wasserstoff zu senken. Im Rahmen der wettbewerblichen Auktionen der EU gebe es ein Fenster für nationale Förderungen. Ziel des Gesetzes sei, dass Unternehmen bereits an der Auktion im Jahr 2024 teilnehmen können. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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