Hammer/Grüne: Erleichterungen bei Errichtung von Balkonkraftwerken bringen den nächsten Turbo für den Photovoltaik-Boom

„Mit jeder einzelnen installierten Photovoltaik-Anlage machen wir uns ein Stück unabhängiger von fossilen Importen aus diktatorischen Regimen. Deshalb freut es mich sehr, dass wir es den Menschen in Österreich nun noch einfacher machen, sich ihr eigenes Sonnenkraftwerk am Balkon oder der Terrasse zu errichten – und das bereits ab 1. September“, sagt Lukas Hammer, Klimaschutz- und Energiesprecher der Grünen.

Bisher mussten alle Wohnungseigentümer:innen aktiv zustimmen, damit eine  PV-Anlage am eigenen Balkon oder der Terrasse angebracht werden kann. Das ändert sich künftig: Mit einer Änderung im Wohnungseigentumsgesetz gilt keine Rückmeldung innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe als Zustimmung, bei Widerspruch muss ein triftiger Grund angegeben werden. „Immer mehr Menschen streben nach individueller Energieunabhängigkeit, die nicht an Befindlichkeiten einzelner Wohnungseigentümer:innen scheitern darf. Die Verhinderung eines Balkonkraftwerks, nur weil es Miteigentümer:innen nicht gefällt, ist jedenfalls nicht mehr möglich und ein Einspruch nur mehr zulässig, wenn schutzwürdige Interessen wie zum Beispiel die eigene Sicherheit gefährdet sind“, hält Hammer fest.

Der Ausbau der Photovoltaik geht in Österreich im Rekordtempo voran. Vergangenes Jahr wurden 2,6 Gigawatt an neuer PV-Leistung installiert. „In nur einem Jahr ist das mehr als in sämtlichen Jahren vor unserer Regierungsperiode zusammengenommen. Diese Entwicklung müssen wir weiterführen“, meint Hammer und betont: „Gerade deshalb ist es zentral, dass wir es den Menschen so einfach wie möglich machen, an der Energiewende teilzuhaben. Mit der Umsatzsteuersenkung für PV-Anlagen unter 35 Kilowatt fördern wir erstmals auch den Kauf von Balkonkraftwerken. Dass wir mit dieser Gesetzesnovelle nun weitere Hürden abbauen, freut mich besonders. Damit beschließen wir den nächsten Turbo für den Photovoltaik-Boom, die Energiewende und den Klimaschutz.“

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