Nationalrat einstimmig für Podcast-Förderung

Aus für Doppelförderungsverbot bei der Publizistikförderung und zusätzliche Mittel für Statistik Austria

Regelmäßig erscheinende Podcasts zu den Themenbereichen Medien- und Digitalkompetenz, Information, Kultur, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung sollen künftig gefördert werden. Dies sieht eine Änderung des KommAustria-Gesetzes vor, die in der heutigen Plenarsitzung des Nationalrats einstimmig angenommen wurde. Ebenfalls befürworteten die Abgeordneten, das bisherige Doppelförderungsverbot bei der Publizistikförderung abzuschaffen.

Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, eine Finanzierungslücke bei der Statistik Austria zu schließen. Sie erhält heuer zusätzliche 7,09 Mio. € aus dem Bundesbudget überwiesen.

Zudem diskutierten die Mandatar:innen die Volksgruppenförderung in Österreich. Ausgangspunkt der Debatte waren zwei dementsprechende Berichte.

PODCAST-FÖRDERUNG: AUCH PRIVATE UND NICHTKOMMERZIELLE TV- UND RADIO-SENDER BEKOMMEN ZUSÄTZLICHE FÖRDERMITTEL

Einstimmig befürworteten die Fraktionen die Einführung einer Podcast-Förderung und die Aufstockung der Fördermittel für private TV- und Radiosender sowie für nicht-kommerziellen Rundfunk. Mit der von den Koalitionsparteien beantragten Änderung des KommAustria-Gesetzes sollen für regelmäßig erscheinende Podcasts zu den Themenbereichen Medien- und Digitalkompetenz, Information, Kultur, Bildung sowie Wissenschaft und Forschung jährlich 500.000 € an Fördermitteln, beginnend ab heuer, bereitgestellt werden. Als Fördervoraussetzungen sind unter anderem eine bestimmte Reichweite und eine bestimmte Frequenz in Aussicht genommen, die Maximalförderung soll 50.000 € pro Jahr für “daily” und “weekly”-Podcasts sowie 25.000 € für abgeschlossene Podcast-Serien mit mindestens sechs Episoden betragen. Das soll allerdings nicht im Gesetz selbst, sondern in Richtlinien geregelt werden. Der Privatrundfunkfonds soll ab heuer um 5 Mio. € auf 25 Mio. € aufgestockt werden, der Fonds zur Förderung von nicht-kommerziellem Rundfunk von 5 Mio. € auf 6,25 Mio. €. Auch für die Förderung digitaler Übertragungstechniken sind mehr Budgetmittel vorgesehen, und zwar jeweils 1,5 Mio. € in den Jahren 2024 bis 2029.

Auf eine “erfolgreiche Periode der Medienpolitik” blickte Kurt Egger (ÖVP) zurück. Die Regierung habe einiges auf die Reihe gebracht, meinte er mit Verweis auf eine “versechsfachte” Medienförderung. Ziel dabei sei gewesen, die Medienvielfalt zu erhalten und Qualitätsjournalismus zu unterstützen. Dass die Bundesregierung viel in der Medienpolitik weiter gebracht habe, meinte auch Eva Blimlinger (Grüne). Es gelte die Förderungen auf die Entwicklungen im Medienbereich anzupassen, meinte sie. Kritisch hinsichtlich der verwendeten Methodik sah sie die Ergebnisse von Pressefreiheitsrankings und forderte eine wissenschaftlich fundierte Erhebung als Grundlage.

Die neue Fördermöglichkeit für Podcasts begrüßte Sabine Schatz (SPÖ) als Reaktion auf ein verändertes Medienkonsumverhalten. Kritisch sah sie allerdings, dass “überhaupt keine” Kriterien verankert worden seien, wie die Förderungen ausbezahlt werden sollen. Handlungsbedarf sah sie bei der Stärkung der Medienkompetenz junger Menschen, sie schlug dazu geförderte Medienabos vor.

Hinsichtlich der Förderung nichtkommerzieller Radios merkte Henrike Brandstötter (NEOS) an, dass man hier mehr Transparenz zu Mediadaten wie Reichweite und Hörer:innen einfordern könnte. Zudem sah sie einen Bedarf zur Nachschärfung der Kriterien beim Digitalisierungsfonds, um Missbrauch zu verhindern.

Der heimische Medienmarkt stehe vor großen Herausforderungen. Deswegen sei es der Bundesregierung wichtig gewesen, diesen abzusichern und zu unterstützen, meinte Medienministerin Susanne Raab mit Verweis auf die erreichten “neuen treffsicheren” Förderungen.

AUS FÜR DOPPELFÖRDERUNGSVERBOT BEI PUBLIZISTIKFÖRDERUNG

Mehrheitlich brachten die Abgeordneten auch die von der Koalition beantragte Novellierung des Publizistikförderungsgesetzes auf den Weg. Derzeit ist es ausgeschlossen, dass Zeitungen und Zeitschriften, die von einer anderen Gebietskörperschaft Fördermittel erhalten, Publizistikförderung bekommen. Dieser Passus wird nun gestrichen.

Mit dem Fall der Doppelförderung unterstütze man Medien und reagiere auf Veränderungen in diesem Bereich, sagte Friedrich Ofenauer (ÖVP). Zudem betonte er die Bedeutung von Medien für liberale Demokratien. Angesichts hybrider Kriegsführung und der damit abgezielten Verunsicherung hätten sie auch einen hohen Stellenwert bei der geistigen Landesverteidigung .

Eva Blimlinger (Grüne) zufolge war die Publizistikförderung die einzige Medienförderung, wo es ein Doppelförderungsverbot gab. Sie begrüßte daher die nunmehrige Regelung.

Zustimmung zum Ende der Doppelförderung signalisierte Henrike Brandstötter (NEOS). Allerdings wachse, blühe und gedeihe der “Förderdschungel” damit noch mehr, statt die Förderungen zu vereinheitlichen. Insgesamt brauche es eine neue “Gründerwelle” im Medienbereich, um auf die Veränderungen zu reagieren, meinte sie und befand ein medienpolitisches “Trödeln und Versagen” bei der Bundesregierung.

Dem hielt Andreas Ottenschläger (ÖVP) die Medienausgaben der von den NEOS mitregierten Stadt Wien entgegen. Er forderte Brandstötter auf, die dortige Medienpolitik zu hinterfragen.

Hinsichtlich einheitlicher Förderkriterien gab Raab in Richtung der NEOS zu bedenken, dass die Voraussetzungen und Herausforderungen für einzelne Mediensparten sehr unterschiedlich seien.

STATISTIK AUSTRIA ERHÄLT SONDERBUDGET

Als Antwort auf eine Finanzierungslücke bei der Statistik Austria haben die Koalitionsparteien den Antrag gestellt, der Einrichtung statt, wie vorgesehen, 56,391 Mio. €, heuer einen Pauschalbetrag von 63,481 Mio. € aus dem Bundesbudget zur Verfügung zu stellen. Seit 2023 hat sich die Budgetlage der Statistik Austria verschlechtert, der Fehlbetrag ist unterdessen auf 12,78 Mio. € angestiegen.

Irene Neumann-Hartberger (ÖVP) machte vor allem gestiegene Personalkosten für die finanzielle Schieflage der Statistik Austria verantwortlich. Neben einer einmaligen Erhöhung des Pauschalbetrags um 7,09 Mio. € solle nun der Fehlbetrag mit der Auflösung freier Rücklagen im Ausmaß von 3,22 Mio. € und kostendämpfenden internen Maßnahmen ausgeglichen werden. Die Statistik Austria erfülle eine wichtige Aufgabe für die Allgemeinheit, indem sie Daten verlässlich und in hoher Qualität aufbereite, betonte Neumann-Hartberger. Präzise statistische Daten seien unverzichtbar, um fundierte Entscheidungen treffen und in Politik und Wirtschaft die richtigen Maßnahmen setzen zu können.

Auch Christian Drobits (SPÖ) sprach den Mitarbeiter:innen der Statistik Austria seine Anerkennung für die geleistete Arbeit aus. Der aktuelle Fehlbetrag sei entstanden, weil über mehrere Jahre der Pauschalbetrag aus dem Bundesbudget nicht erhöht worden sei. Er sprach sich für eine Valorisierung der Mittel aus, um eine ähnliche Entwicklung in Zukunft zu vermeiden. Die Statistik Austria erfülle wichtige Aufgaben und leiste gute Arbeit. Ihre Mitarbeiter:innen hätten es daher nicht verdient, ständig ein “finanzielles Damoklesschwert” über sich hängen zu haben.

7,87 MIO. € FÜR VOLKSGRUPPENFÖRDERUNG

Ebenfalls auf der Tagesordnung standen heute zwei Berichte der Bundesregierung über die Volksgruppenförderung in den Jahren 2021 und 2022. Gemäß dem jüngsten Bericht standen dem Bundeskanzleramt im Jahr 2022 Fördermittel in der Höhe von 7,87 Mio. € zur Verfügung, wobei die slowenische Volksgruppe mit rund 2,77 Mio. € bzw. 35 % der Gesamtfördermittel sowie die kroatische Volksgruppe mit rund 2,13 Mio. € bzw. 27 % die meisten Fördermittel erhielten. An die ungarische Minderheit flossen 937.800 €, 788.100 € gingen an die Roma, 720.825 € an die tschechische Volksgruppe und 140.775 € an die slowakische Volksgruppe. Volksgruppenübergreifende Projekte wurden mit 348.000 € gefördert. Erstmals wurde 2022 eine wirkungsorientierte Steuerung der Mittelverwendung umgesetzt. Die Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Nationalrat) pst/sox

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar

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