FCG-ÖAAB Fraktion: Hochwasserhilfe verlängert
Menschen dürfen durch Überlastung der Behörden kein Nachsehen haben
Im Rahmen der Vorstandssitzung der Arbeiterkammer Wien wurde eine Verlängerung der Hochwasserhilfe für alle betroffenen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die Mitglieder der Arbeiterkammer Wien sind, beschlossen. Eingebracht wurde der Antrag seitens der FCG-ÖAAB/AK Fraktion. Beschlossen wurde die Fristverlängerung einstimmig von allen Fraktionen. „Das ist in dieser herausfordernden Situation ein großer Erfolg und eine wesentliche Erleichterung für unsere Mitglieder“, freut sich Fraktionsvorsitzender KR Fritz Pöltl.
Ursprünglich endete die Antragsfrist mit 30. Dezember 2024. Als Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung gilt die Dokumentation des Schadens durch die niederösterreichische Schadenserhebungskommission. Da noch etliche Begutachtungen seitens der Kommission ausständig sind, erachtet die AK Wien eine Fristverlängerung als notwendig. „Es kann nicht sein, dass viel Geld, das dringend von den Opfern des Hochwassers benötigt wird, liegen gelassen wird“, so Pöltl. Wichtig sei Pöltl, dass die Betroffenen Hilfe bekommen – und das nun noch länger. Bis 31. März 2025 können Anträge zur finanziellen Unterstützung noch gestellt werden. Wie bisher sind die Anträge bei einer Bezirksstelle der AK Niederösterreich oder einem Beratungszentrum der AK Wien einzubringen.
BEREITS 181 ANTRÄGE EINGELANGT
Bis 23. Dezember 2024 wurden 181 Anträge eingebracht und knapp 130.000 Euro an betroffene AK Wien Mitglieder ausbezahlt. „Im Zuge dieser Tragödie, wo viele Existenzen betroffen sind, ist das zumindest eine kleine Unterstützung für die Hochwasseropfer“, so KR Pöltl abschließend.
FCG-ÖAAB-AK Fraktion Wien
Fritz Pöltl
Telefon: 01 53444 796481
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.