Verweigert Land Salzburg Finanzierung von 24-Stunden-Intensivpflege zuhause? Muss Wolfgang A. ins Heim?

Volksanwalt Achitz: Diese Menschen haben ein Recht auf Leben zuhause – Land und Sozialversicherung müssen zahlen

Zwei Schicksalsschläge, zwei schwere Unfälle, zwei Menschen sind querschnittgelähmt – und beide haben dasselbe Problem: Das Land Salzburg weigert sich, die 24-Stunden-Intensivpflege zuhause zu finanzieren. Stattdessen sollen sie in Pflegeheime abgeschoben werden. Sie wandten sich unabhängig voneinander an die Volksanwaltschaft. „Dank mehrerer Höchstgerichtsurteile ist klar: Wenn sie nicht ins Heim wollen, sondern lieber zuhause bei ihren Familien leben wollen, dann sind Land und Sozialversicherung gemeinsam verpflichtet, die teure Intensivkrankenpflege zuhause zu finanzieren“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz. Er hat die beiden Fälle auch für die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ vorgeschlagen. Erst, als die Sendung bereits aufgezeichnet war, meldete sich das Land mit einer Lösung – aber nur in einem der Fälle.

Der 70-jährige Wolfgang A. ist seit einem schweren Radunfall vom Hals abwärts gelähmt und kann nicht selbstständig atmen. Wenn er aus der Reha-Klinik entlassen werden kann, will er nachhause, zu seiner Frau, in sein gewohntes Umfeld. Er stellte Anträge auf Kostenübernahme beim Land Salzburg und bei seiner Krankenkasse, der SVS. Das Land Salzburg lehnte ab, Wolfgang A. soll stattdessen im Seniorenheim Hallwang untergebracht werden, wo Betten für beatmungspflichtige Menschen bereitstehen. Eine Anfrage der Volksanwaltschaft hat das Land bisher ignoriert. Die SVS lehnte erst ebenfalls ab, zeigt sich nach Einschreiten der Volksanwaltschaft aber nun doch bereit, die Behandlung zuhause mitzufinanzieren. Allerdings braucht es dafür eine Vereinbarung mit dem Land Salzburg.

ERST BEHANDLUNG ORGANISIEREN, DANN IM HINTERGRUND AUSMACHEN, WER WIEVIEL ZAHLT

Achitz verweist auf mehrere Urteile des Obersten Gerichtshofs (OGH): „Man hat ein Recht darauf, zuhause gepflegt zu werden. Land und Krankenkasse sollen das rasch ermöglichen und sich bitte nachher ausmachen, wer wieviel von den Kosten übernimmt. Die Familien der Betroffenen bleiben ohnehin trotzdem auf hohen Kosten sitzen.“

Natürlich wäre es sinnvoll, wenn es für solche Fälle eine österreichweit einheitliche Lösung gäbe, an die sich alle Länder und alle Sozialversicherungsträger halten würden. Darauf können die Betroffenen aber nicht warten. „Ich kann die Standard-Ausrede nicht mehr hören, dass da der Bund etwas machen sollte. Zuständig sind ganz eindeutig die Länder und die Krankenkassen“, sagt Achitz.

„ENTTÄUSCHT, DASS VOM LAND SALZBURG NIEMAND MIT MIR DISKUTIERT“

Der zweite Fall betrifft den 64-jährigen Günter S., der seit einem schweren Unfall 2010 eine inkomplette Querschnittslähmung aufweist. Bei ihm wurde 2011 ein Zwerchfellschrittmacher implantiert. In der Nacht und im Liegen braucht er eine Beatmungsmaske. Schon seit 13 Jahren wird er durch eine 24-Stunden-Intensivpflege betreut. Die Finanzierung stemmt er zum Teil aus seiner Berufsunfähigkeitspension und dem Pflegegeld, den Rest hat bisher das Land Salzburg abgedeckt. Seit 28. November 2024 befindet sich Günter S. zur Behandlung im Querschnittgelähmten-Zentrum des BG Klinikums Hamburg. Erfreulicherweise übernimmt die ÖGK die Kosten für die Behandlung in dieser Spezialklinik.

Obwohl dort bestätigt wurde, dass Günter S. weiterhin auf die 24-Stunden-Intensivpflege angewiesen ist, wollte das Land Salzburg plötzlich nicht mehr zahlen. „Das ist schwer zu verurteilen und muss dringend behoben werden“, sagte Volksanwalt Achitz in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“, gesendet am 8. März. Auch Günter S. will nicht ins Heim, sondern nachhause zu seiner Familie in Wagrain. „Ich warte seit drei Monaten ohnmächtig. Bitte helfen Sie mir!“, appellierte er. Und seine Frau kann noch etwas nicht verstehen: dass vom Land Salzburg nicht einmal jemand ins ORF-Studio gekommen ist: „Ich bin enttäuscht, dass niemand kommt und einen Dialog mit mir führt.“ Erst nach dem Einschreiten der Volksanwaltschaft und der Aufzeichnung von „Bürgeranwalt“ sagte das Land gegenüber dem ORF zu, die Intensivpflege wieder zu ermöglichen. „Warum nicht gleich?“, fragt Volksanwalt Achitz, und: „Ich erwarte, dass das Land jetzt auch im Fall von Wolfgang A. endlich tätig wird.“

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at

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