AK Bankenmonitor 2: AK will mehr Schutz für Kreditnehmer:innen in Zahlungsnot

Neues Verbraucherkreditgesetz muss verbindlicher werden, wenn’s finanziell eng ist

In Österreich wird derzeit an der Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie gearbeitet. Die Vorgaben für sogenannte Nachsichtsmaßnahmen der Banken sind vage, kritisiert die AK. Die AK verlangt verbindliche Schutzmaßnahmen für Menschen, die mit ihren Kreditraten ins Straucheln geraten.

Konkret fordert die AK:

+ GESPRÄCHE FÜHREN: Noch bevor Banken kostspielige Inkassomaßnahmen lostreten, sollen sie aktiv das Gespräch mit ihren Kund:innen suchen, um Kosten und rechtliche Konsequenzen zu besprechen und Lösungen anzubieten.

+ WUCHER-SPESEN STREICHEN: Für Ratenstundungen, Ratenpanänderungen und Laufzeitverlängerungen verlangen Banken derzeit bis zu 300 Euro Spesen. Das belastet Konsument:innen in ohnehin finanzieller Notlage extrem. Diese Spesen müssen gestrichen werden.

+ KEIN KREDIT-AUS BEI EINER RATE: Derzeit können Banken schon bei einem einzigen Zahlungsrückstand den gesamten Kredit fällig stellen. Ab zwei offenen Raten und einem Rückstand von mindestens fünf Prozent vom Kreditbetrag darf diese drastische Maßnahme überhaupt erst in Frage kommen.

Arbeiterkammer Wien – Kommunikation
Doris Strecker
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