Stögmüller/Grüne: OGH-Entscheidung bringt Rechtssicherheit für trans, inter* und nichtbinäre Personen im Antidiskriminierungsrecht
Regierung weiterhin säumig bei der Umsetzung eines vollumfänglichen Diskriminierungsschutzes für die queere Community
„Der Oberste Gerichtshof (OGH) stärkt erstmals mit seiner Entscheidung das Diskriminierungsverbot im Versicherungsvertragsgesetz für trans, inter* und nichtbinäre Personen. Mit seiner Entscheidung dürfen private Krankenversicherungen geschlechtsangleichende Maßnahmen nicht mehr ausschließen. Damit wird ein weiterer Schritt für mehr Rechtssicherheit für trans, nichtbinäre und intergeschlechtliche Menschen geschaffen. Es stoppt Diskriminierung und sichert den Zugang zu medizinischen Behandlungen“, begrüßt der LGBTIQ+ Sprecher der Grünen, David Stögmüller, die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs.
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