FPÖ – Steger: „Einigung zu Abschiebungen in Drittländer kommt Jahre zu spät und enthält gravierende Schlupflöcher!“

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben heute eine politische Einigung über die Anwendung der Regeln zu sicheren Drittstaaten erzielt. Die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger bewertet diesen Vorstoß als massiv verspätet und kritisiert die in der praktischen Umsetzung vorhandenen Schlupflöcher mit Nachdruck: „Dass illegale Asylanten in Drittstaaten abgeschoben werden können, stellt keine revolutionäre Systemwende dar, sondern ist eine langjährige freiheitliche Forderung, deren Umsetzung seit Jahren überfällig ist und die als unverzichtbare Grundbedingung für ein funktionierendes Asylsystem angesehen werden sollte. Dennoch sind Minderjährige sowie deren Familien von Rückführungen in Drittstaaten ausdrücklich ausgenommen, was in der praktischen Umsetzung ein strukturelles Folgerisiko erzeugt. Diese Ausnahmen könnten dazu führen, dass Familienverbände die illegale Einreise nach Europa künftig gezielt als strategisches Mittel einsetzen, um die daraus resultierenden weitreichenden Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Hinzu kommt die Gefahr, dass Familienkonstellationen zunehmend konstruiert werden, was einen enormen bürokratischen Überprüfungsaufwand nach sich zieht.“

„Das größte Problem in der praktischen Umsetzung liegt jedoch in der ultra-exzessiven und ideologisch aufgeladenen Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention, insbesondere des Non-Refoulement-Prinzips, die faktisch dazu führt, dass die meisten Rückführungen in Drittstaaten rechtlich blockiert werden“, kritisiert Steger weiter.

Eine weitere politische Einigung haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union bezüglich einer EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten erzielt, die nach Ansicht der freiheitlichen Europaabgeordneten Steger in Umfang und Substanz deutlich zu kurz greift: „Erschreckend lückenhaft ist wohl die zutreffendste Beschreibung für eine Liste, die veränderte geopolitische Realitäten systematisch ausklammert. Große Asyl- und Kriminalitätsexportstaaten wie Syrien oder Afghanistan bleiben somit von den vorgesehenen Schnellverfahren komplett unberührt. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass diese EU-Liste nicht langfristig die nationalen Listen sicherer Herkunftsstaaten ersetzt, da ansonsten eine weitere schleichende Kompetenzverschiebung hin zu Brüssel droht.“

„Offen bleibt zudem, ob die Möglichkeit einer teilweisen Einstufung eines Landes als sicher in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird. Denn erst im vergangenen Sommer hat der EuGH entschieden, dass Abschiebungen nur dann zulässig sind, wenn das gesamte Herkunftsland als sicher gilt und die Kriterien samt Quellen offengelegt werden. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Kommission nur allzu gerne den Vorgaben ihrer juristisch-woken Gesinnungsgenossen beugt, wodurch ein funktionierendes Asylsystem erheblich beeinträchtigt wird“, kritisiert Steger abschließend.

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