Behindertenanwältin: Berichte über Sterilisationen von Frauen mit Behinderungen ohne freie Zustimmung zeigen dringenden Handlungsbedarf

Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit müssen für Frauen mit Behinderungen uneingeschränkt gewährleistet sein

Die heute veröffentlichte Recherche des Mediums „andererseits“ sowie aktuelle Berichterstattung zu Sterilisation von Frauen mit Behinderungen in Österreich geben der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, Anlass zu großer Besorgnis. Die Berichte zeigen, dass es Hinweise darauf gibt, dass Frauen mit Behinderungen gegenwärtig Eingriffen ausgesetzt sein könnten, die nicht auf einer freien und informierten Entscheidung beruhen. Beschrieben werden Situationen, in denen Sterilisationen unter Druck, bei unzureichender Aufklärung oder ohne echte Zustimmung erfolgen. Zudem wird auf strukturelle Abhängigkeiten hingewiesen, die die Selbstbestimmung der Frauen erheblich einschränken.

Die aktuelle Berichterstattung macht zugleich deutlich, dass es sich nicht um ein rein historisches Problem handelt. Nicht nur wurden Frauen mit Behinderungen in Österreich über Jahrzehnte hinweg gegen ihren Willen oder ohne ausreichende Einwilligung sterilisiert, jüngste Recherchen zeigen auch auf, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, um die tatsächliche Wahrung von Rechten sicherzustellen.

JEDER MEDIZINISCHE EINGRIFF DARF NUR AUFGRUND FREIER, INFORMIERTER UND SELBSTBESTIMMTER ENTSCHEIDUNGEN ERFOLGEN

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen betont, dass jeder medizinische Eingriff und insbesondere ein irreversibler wie eine Sterilisation ausschließlich auf Grundlage einer freien, informierten und selbstbestimmten Entscheidung erfolgen darf.

„Berichte über Sterilisationen gegen oder ohne den freien Willen der Personen sind zutiefst alarmierend. Sollte sich dies bestätigen, handelt es sich um schwerwiegende Eingriffe in grundlegende Menschenrechte. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und auf Familiengründung ist uneingeschränkt zu achten,“ so Steger.

BEHINDERTENANWÄLTIN RICHTET EMPFEHLUNGEN AN POLITISCHE ENTSCHEIDUNGSTRÄGER:INNEN

Vor diesem Hintergrund fordert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen eine umfassende, unabhängige und transparente Aufarbeitung der aktuellen Vorwürfe sowie eine Überprüfung, ob bestehende rechtliche Schutzmechanismen in der Praxis ausreichend greifen. Ebenso notwendig sind der Ausbau barrierefreier und verständlicher Beratung im medizinischen Kontext sowie wirksame Maßnahmen zur Stärkung der Entscheidungsfreiheit von Frauen mit Behinderungen.

Besonders wichtig ist es, die Erfahrungen der Frauen sichtbar zu machen und sie aktiv in Reformprozesse einzubeziehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Schutzmechanismen nicht nur formal bestehen, sondern auch tatsächlich wirksam sind.

„Es darf keine Rechtfertigung dafür geben, in die reproduktiven Rechte von Frauen mit Behinderungen einzugreifen, weder aus Fürsorgeargumentation noch aus institutionellen Überlegungen,“ so Steger.

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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