Außenpolitischer Ausschuss einstimmig für Eintreten für weltweite Abschaffung der Todesstrafe
Abgeordnete befassten sich außerdem mit Russland-Sanktionen, Iran und Südtirol
Die Grünen brachten heute im Außenpolitischen Ausschuss mit einem Antrag ihre Ablehnung zur jüngsten Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht zum Ausdruck. Daran anknüpfend fassten ÖVP, SPÖ und NEOS gemeinsam mit den Grünen mittels eines Abänderungsantrags eine gemeinsame Entschließung, der auch die FPÖ zustimmte. Die Bundesregierung möge demnach mit gleichgesinnten Partnern auf all jene Länder einwirken, die die Todesstrafe nach wie vor vollziehen, mit dem Ziel – über den Zwischenschritt eines Moratoriums -,dort die Todesstrafe abzuschaffen bzw. Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln. Des Weiteren sollten laut Antrag jene Staaten, die den Zivilpakt noch nicht ratifiziert haben, zur Ratifizierung bewegt werden. Betreffend die israelische Regierung sollte die Bundesregierung dem gemeinsamen Antrag zufolge klar zum Ausdruck bringen, dass die dortige Ausweitung der Todesstrafe schwere Bedenken hervorrufe.
Die Freiheitlichen sprachen sich im Ausschuss außerdem einmal mehr für ein Ende der „kontraproduktiven Russland-Sanktionen“ der EU aus. Dieser Antrag blieb gegen die Stimmen der anderen Fraktionen in der Minderheit. Die Grünen wiederum forderten im Hinblick auf ein „Immobilienimperium“, das sich bis nach Europa erstrecke, Sanktionen gegen das neue oberste geistliche Staatsoberhaupt des Iran, Mojtaba Khamenei. Der Antrag wurde aber mit den Stimmen der Dreierkoalition ebenso vertagt wie Forderungen der Grünen zur Stärkung multilateraler Institutionen sowie der FPÖ zum Thema Südtirol. Zu Letzterem brachte die FPÖ einen Antrag auf Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung der Verhandlungsgegenstände zu Südtirol ein. Dieser Antrag wurde aufgrund der Vertagungen nicht abgestimmt.
EINSTIMMIGKEIT FÜR EINTRETEN GEGEN TODESSTRAFE
Bereits bevor das israelische Parlament den Gesetzesentwurf zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen billigte, legten die Grünen einen Entschließungsantrag vor, um ihre Ablehnung darüber zum Ausdruck zu bringen (813/A(E)). Im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards sei die Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht klar abzulehnen. Besonders bedenklich sei, dass Palästinenserinnen und Palästinenser unterschiedlichen rechtlichen Standards und strengeren Strafen unterworfen seien, machte Meri Disoski (Grüne) geltend. Diese Differenzierung werfe erhebliche Fragen hinsichtlich des Diskriminierungsverbots auf und gebe es ihres Wissens in keinem anderen Land, so Disoski. Die Vereinten Nationen, die EU und zahlreiche internationale Organisationen würden außerdem seit Jahren die weltweite Abschaffung der Todesstrafe fordern. Den gesamtändernden Antrag finde sie zwar „irritierend“. Sie unterstütze ihn aber, weil er auf dem Antrag der Grünen fuße, so Disoski.
Österreich habe seit Jahren ein klares Bekenntnis gegen die Todesstrafe weltweit und trete klar dagegen ein, hielt Gudrun Kugler (ÖVP) fest. Der nunmehrige gemeinsame Antrag sei weitergehend als jener der Grünen, zumal es darin nicht nur um Israel, sondern um alle betreffenden Staaten gehe. Außerdem finde sich die Forderung nach einem weltweiten Moratorium und das Engagement für den Zivilpakt wieder. Es sei wichtig, nicht nur bei Israel stehenzubleiben und dabei etwa den Iran oder Saudi Arabien zu übersehen, so Kugler.
Muna Duzdar (SPÖ) meinte, sie könne Disoski beipflichten, zumal sie auch kein anderes Land kenne, das die Todesstrafe nur für eine bestimmte Ethnie eingeführt habe. Erschwerend komme dazu, dass das richterliche Ermessen ausgeschlossen werden solle, dass Palästinenserinnen und Palästinenser dem israelischen Militärgericht unterstehen würden und auch jene Delikte zur Todesstrafe führen sollen, die nicht vorsätzlich begangen worden seien. Sie halte es für notwendig, diese spezielle Form der Todesstrafe weiter zu beleuchten, so Duzdar.
FPÖ FÜR EIN ENDE DER EU-SANKTIONEN GEGEN RUSSLAND
Laut FPÖ haben die Russland-Sanktionen die Energiepreise in Europa dauerhaft auf ein Niveau gehoben, „das für unseren Industriestandort toxisch ist“. Während die USA von billigem Gas profitiere und Asien russische Rohstoffe kaufe, verliere Europa – und insbesondere auch Österreich – seine Wettbewerbsfähigkeit. Österreich müsse daher zur Sicherung der heimischen Energieversorgung und des Wirtschaftsstandorts „aus dem Wirtschaftskrieg aussteigen“ und zur Realpolitik zurückkehren. Konkret werden in dem entsprechenden FPÖ-Antrag (773/A(E)) der Bundeskanzler und die Außenministerin aufgefordert, auf europäischer Ebene einen strategischen Kurswechsel einzuleiten, der die Sicherung einer langfristigen und leistbaren Energieversorgung für die österreichische Bevölkerung und Industrie „über geopolitisches Wunschdenken stellt“. Das beinhalte auch den aktiven Einsatz für ein Ende der Russland-Sanktionen. Aus Sicht von Susanne Fürst (FPÖ) habe man sich durch das Kappen der Versorgung durch Russland in eine Sackgasse begeben.
Nico Marchetti (ÖVP) meinte, hinzuweisen sei vielmehr auf eine vertragswidrige Drosslung bzw. Einstellung der Lieferungen seitens der russischen Gazprom, die erfolgt sei. Das gelte es, als „Patrioten“ aufzuzeigen, meinte er in Richtung der FPÖ. Wenn ein Land sein Nachbarland angreife und dort Menschen töte, müsse die EU eine klare Wertehaltung signalisieren und das Angreiferland sanktionieren, so Nikolaus Scherak (NEOS). Wirtschaftssanktionen seien kein Selbstzweck, sondern unter anderem der Ausdruck, dass man kein Geld an Staaten, die Nachbarn angreifen, zahlen wolle. Christoph Matznetter (SPÖ) wies einerseits darauf hin, dass keine Doppelstandards im Vergleich zu anderen Ländern angelegt werden sollten. Andererseits seien die bestehenden EU-Sanktionen ein gelindes Mittel, und zwar durch Maßnahmen, die keine Gewalt darstellten. Meri Disoski (Grüne) wiederum hält einige der Forderungen der FPÖ für „brandgefährlich“, wie sie sagte. Die EU-Sanktionen seien ein zentrales außen- und sicherheitspolitisches Instrument, um den Aggressor zur Räson zu bringen.
IRAN: GRÜNE FORDERN SANKTIONEN GEGEN MOJTABA KHAMENEI
Es sei dringend an der Zeit, sowohl das neue oberste geistliche Staatsoberhaupt des Iran, Mojtaba Khamenei, als auch seine „Strohmänner“, die in der Europäischen Union und vor allem auch in Österreich für „Khameneis Immobilienimperium“ aktiv seien, so rasch als möglich auf die EU-Sanktionsliste zu setzen, fordern die Grünen in ihrem an die Außenministerin gerichteten Entschließungsantrag (811/A(E)). Solange dies auf EU-Ebene nicht geschehe, müsse Österreich zudem nationale Sanktionen verhängen, um jegliche Aktivitäten des iranischen Regimes zur Verschaffung wirtschaftlicher Ressourcen an die mit Khamenei eng verbundene Islamische Revolutionsgarde zu unterbinden. Antragstellerin Meri Disoski verweist in dem Antrag auf Medienrecherchen, die ergeben hätten, dass Khamenei ein Immobilienimperium kontrolliere, das sich bis nach Europa erstrecke und hunderte Millionen Euro wert sei. Auch nach Österreich, insbesondere nach Wien und Kitzbühel, führe die Spur, heißt es im Antrag. Es gebe zwar Sanktionen gegen den Iran, was aber fehle, seien Sanktionen gegen die neue zentrale Machtfigur, so Disoski. Veit Valentin Dengler (NEOS) meinte, er habe große Sympathie für den Antrag, gab aber zu bedenken, dass man nicht wüsste, ob Khamenei lebe. Er würde aber den Antrag wieder aufnehmen, wenn man tatsächlich von seiner Existenz wisse, so Dengler.
GRÜNE FÜR STÄRKUNG MULTILATERALER INSTITUTIONEN
Die Grünen sorgen sich ferner um eine „zunehmende Erosion der bestehenden, regelbasierten, internationalen Ordnung“ und sprechen sich für eine politische, finanzielle und strukturelle Stärkung multilateraler Institutionen wie der Vereinten Nationen, des Internationalen Strafgerichtshof oder der OSZE aus (681/A(E)). Autoritäre Regime würden die Erosion vorantreiben und eine beispiellose Bedrohung der internationalen Ordnung darstellen. Für Österreich sei das bedrohliche Realität, so Meri Disoski (Grüne). Parallel dazu verschärfe sich die Klimakrise. Es gelte, eine bessere Handlungsfähigkeit der EU voranzutreiben, indem etwa das Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben werde, so der Vorstoß.
Kai Jan Krainer (SPÖ) ortet in manchen Punkten des Antrags allerdings noch einigen Gesprächsbedarf, weshalb er sich für die Vertagung aussprach. Auch Gudrun Kugler (ÖVP) erachtet einige Punkte für schwierig, wie etwa eine Verringerung des Einstimmigkeitsprinzips, wie sie sagte.
FPÖ MIT FORDERUNGEN ZUM THEMA SÜDTIROL
Drei Anträge der FPÖ betrafen heute das Thema Südtirol, wobei Christofer Ranzmaier (FPÖ) dazu unter anderem auf die Schutzmachtfunktion Österreichs hinwies. So sei mehr als sechs Jahrzehnte nach dem Südtiroler Freiheitskampf die Frage der strafrechtlichen Verfolgung jener Männer, die sich für die Selbstbestimmung und die Rechte der deutschen und ladinischen Volksgruppen eingesetzt haben, bis heute nicht abschließend geklärt. Daher fordert Ranzmaier die Bundesregierung auf, „unverzüglich“ alle notwendigen politischen, diplomatischen und rechtlichen Maßnahmen gegenüber Italien zu ergreifen, um eine umfassende Amnestie für die noch lebenden Freiheitskämpfer zu erwirken. Darüber hinaus sei darauf hinzuwirken, dass auch für bereits Verstorbene eine entsprechende Rehabilitierung erfolge und deren Einsatz politisch anerkannt werde (779/A(E)).
In einem weiteren Antrag ortet Ranzmaier Tendenzen zur Aushöhlung und strukturellen Veränderung des deutschsprachigen Schulsystems in Südtirol. Der muttersprachliche Unterricht sei jedoch ein „zentraler Bestandteil der Autonomieordnung“ zur Sicherung der kulturellen und sprachlichen Identität der deutschen und ladinischen Volksgruppen. Die FPÖ fordert die Außen- und die Justizministerin daher auf, ein „unmissverständliches und öffentliches Bekenntnis zum Fortbestand und zur Unantastbarkeit der Deutschen Schule in Südtirol“ gegenüber Italien sowie auf EU-Ebene abzugeben. Es gelte insbesondere Bestrebungen hin zu einer sogenannten „gemischten Schule“ abzulehnen. Zudem soll laut Antrag dem Nationalrat regelmäßig über die Entwicklungen und gesetzte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz des muttersprachlichen Unterrichts in Südtirol berichtet werden (780/A(E)).
Des Weiteren fordern die Freiheitlichen die Bundesregierung auf, eine „klare und unmissverständliche Position dahingehend einzunehmen, dass das Selbstbestimmungsrecht der deutschen und ladinischen Volksgruppen in Südtirol ein fortbestehendes, nicht verwirklichtes Recht darstellt“. Es solle in allen einschlägigen Berichten und Stellungnahmen künftig auf Formulierungen verzichtet werden, die den Eindruck erwecken, das Selbstbestimmungsrecht sei durch die bestehende Autonomie bereits abschließend umgesetzt. Österreich habe zudem seine Schutzmachtfunktion dahingehend wahrzunehmen, dass die Frage der staatlichen Zugehörigkeit Südtirols als legitime politische Fragestellung anerkannt und eine freie demokratische Willensentscheidung der Südtiroler Volksgruppe ausdrücklich unterstützt werde, heißt es im Antrag (781/A(E)). Diese wichtigen Themen sollte man allesamt einer Problemlösung zuführen, so Ranzmaier, der sich daher für die Einsetzung eines Unterausschusses aussprach.
Christoph Matznetter (SPÖ) und Carmen Jeitler-Cincelli (ÖVP) sprachen im Hinblick auf Südtirol von einem Erfolgsmodell bzw. von einem Vorzeigemodell. Derzeit brauche es keinen Unterausschuss, weil die Verhandlungen direkt in Südtirol abgewartet werden müssten, so Matznetter. Nikolaus Scherak (NEOS) zufolge könnte dem Thema Südtirol im Juni ein größerer Schwerpunkt im Außenpolitischen Ausschuss gewidmet werden. Insofern sei auch seine Einschätzung, dass es einen Unterausschuss nicht brauche. Werner Kogler (Grüne) meinte demgegenüber, er würde der Einsetzung eines Unterausschusses zustimmen, zumal dies die Möglichkeit einer vertiefenden Diskussion bieten würde. Ranzmaier sprach sich dafür aus, sich in der nächsten Ausschusssitzung nochmals über einen etwaigen Unterausschuss zu unterhalten. (Schluss Außenpolitischer Ausschuss) mbu
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