Anti-SLAPP-Richtlinie endlich auch für Österreich!
Reporter ohne Grenzen fordert erneut Schutzmaßnahmen für Journalismus und Zivilgesellschaft gegen Einschüchterungsklagen
Die österreichische Bundesregierung hat die EU-Richtlinie gegen sogenannte SLAPP-Klagen bislang nicht umfassend in nationales Recht umgesetzt. Für Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich ist die Untätigkeit bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 7. Mai 2026 nicht nachvollziehbar. „Wir sehen darin“, erklärt Generalsekretär Martin Wassermair, „ein schwerwiegendes Versäumnis, da auch in Österreich Journalistinnen und Journalisten sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wirksam vor missbräuchlichen Klagen geschützt werden müssen. Denn SLAPP-Klagen zielen darauf ab, öffentliche Kritik zu unterdrücken und demokratische Debatten einzuschüchtern.“
SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits Against Public Participation) dienen dazu, kritische Stimmen durch finanziellen und psychischen Druck einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Betroffen sind nicht zuletzt Medienschaffende, die im öffentlichen Interesse Missstände aufzeigen oder Kritik äußern. Hohe Verfahrenskosten, langwierige Prozesse und die Androhung empfindlicher Strafen machen solche Klagen zu einem gefährlichen Instrument gegen die Meinungs- und Pressefreiheit. Aus diesem Grund verweist Generalsekretär Wassermair auf einen wichtigen Punkt der EU-Richtlinie: „Vorgesehen sind unter anderem Mechanismen zur frühzeitigen Abweisung offensichtlich missbräuchlicher Klagen, ein vollständiger Kostenersatz für Beklagte sowie Schadensersatzansprüche.“
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich sieht nach wie vor dringenden Handlungsbedarf und fordert erneut eine rasche und konsequente Umsetzung. „Wir haben betreffend Florian Scheuba, Fritz Jergitsch, KURIER und ZackZack in der letzten Zeit massive Einschüchterungsversuche gesehen, die uns wieder auf den Plan rufen“, erklärt ROG-Präsident Fritz Hausjell. „Österreich soll über die Mindeststandards der EU hinausgehen. Die meisten SLAPP-Klagen weisen im Übrigen keinen grenzüberschreitenden Bezug auf und fallen daher nicht unter den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie. Deshalb müssen Schutzmaßnahmen auch ausdrücklich für rein nationale Fälle geschaffen werden!“ Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich fordert außerdem, dass die Schutzmechanismen nicht nur für zivilrechtliche Verfahren gelten, sondern auch bei Verwaltungs- und Strafrechtsverfahren – etwa Verleumdungs- oder Diffamierungsklagen. Auch diese Verfahren stellen für Betroffene eine erhebliche finanzielle und psychische Belastung dar.
Neben einem umfassenden Kostenersatz für Beklagte brauche es wirksame Sanktionen gegen missbräuchliche Klagen sowie die Möglichkeit für Gerichte, offensichtlich unbegründete Verfahren rasch abzuweisen. Ebenso müsse Organisationen mit berechtigtem Interesse ermöglicht werden, Betroffene in Verfahren zu unterstützen. „SLAPP-Klagen bedrohen zunehmend die freie Berichterstattung und damit eine zentrale Grundlage der Demokratie. Österreich muss jetzt handeln und wirksame Schutzmechanismen schaffen, um Pressefreiheit zu stärken“, so Hausjell abschließend.
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich
Mag. Martin Wassermair
Telefon: +43-676-6706623
E-Mail: info@rog.at
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