Asyl- und Migrationspakt: Volksanwaltschaft wird Grenzverfahren an heimischen Flughäfen überwachen
Nationalrat stimmt mit erforderlicher Zweidrittelmehrheit für entsprechende Verfassungsnovelle
Die Volksanwaltschaft ist schon jetzt damit betraut, die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten an jenen Orten zu überwachen, an denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann. Das betrifft etwa Haftanstalten, Pflegeheime oder Psychiatrien. Spezielle Kommissionen nehmen diese Aufgabe der „präventiven Menschenrechtskontrolle“ wahr. Ab Mitte Juni wird die Volksanwaltschaft nun auch als unabhängige Überwachungsstelle gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) fungieren. Der Nationalrat hat heute eine entsprechende Verfassungsnovelle und begleitende Änderungen im Volksanwaltschaftsgesetz mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Dabei geht es insbesondere um die neuen Grenzverfahren und damit verbundene längere Anhaltungen an Flughäfen: Die Volksanwaltschaft bzw. eine Kommission soll prüfen, ob dabei die Grund- und Menschenrechte eingehalten werden.
Zustimmung erhielt der Gesetzesentwurf neben ÖVP, SPÖ und NEOS auch von den Grünen, nachdem der Koalitionsantrag zuvor noch in einzelnen Punkten adaptiert worden war. So präzisierten die Abgeordneten jene Bestimmung, die es dem Parlament künftig per einfachem Gesetz ermöglicht, der Volksanwaltschaft weitere Kontrollaufgaben im Zusammenhang mit der europäischen Asyl- und Migrationspolitik zu übertragen. Ebenso wurde Einwänden des Parlamentarischen Datenschutzkomitees, die im Zuge des Begutachtungsverfahren geäußert worden waren, Rechnung getragen. Die FPÖ begründete ihre Ablehnung des Gesetzesvorhabens damit, dass sie den Asyl- und Migrationspakt der EU grundsätzlich ablehnt.
NEUE AUFGABE FÜR DIE VOLKSANWALTSCHAFT
Mit den neuen Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen verfolgt die EU das Ziel, möglichst rasch eine Entscheidung darüber herbeizuführen, ob jemand, der unbefugt in die EU eingereist ist bzw. ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen Asylantrag gestellt hat, einem Asyl- oder einem Rückkehrverfahren zuzuweisen ist. In diesem Sinn sollen Betroffene innerhalb von sieben Tagen einem umfassenden Screening inklusive Identitätsfeststellung und Gesundheitscheck unterzogen werden. Auch längere Anhaltungen sind in diesem Zusammenhang möglich. In Österreich betrifft das grundsätzlich nur Einreisen über Flughäfen, hier soll die Volksanwaltschaft nun die Aufgabe des von der EU geforderten unabhängigen Überwachungsmechanismus übernehmen. Auch unangekündigte Kontrollen vor Ort sind gemäß der Novelle zum Volksanwaltschaftsgesetz möglich.
BREITE ZUSTIMMUNG ZUR VERFASSUNGSNOVELLE
Dass der unabhängige Überwachungsmechanismus in Österreich bei der Volksanwaltschaft angesiedelt wird, wurde in der Debatte unter anderem von den Abgeordneten Wolfgang Gerstl (ÖVP), Muna Duzdar (SPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS), Olga Voglauer (Grüne) Martina Diesner-Wais (ÖVP) und Bernhard Höfler (SPÖ) begrüßt. Wer, wenn nicht die Volksanwaltschaft sei prädestiniert, diese Aufgabe zu übernehmen, sagte etwa NEOS-Abgeordneter Scherak und zeigte sich überzeugt, dass die Volksanwaltschaft „das ausgezeichnet machen wird“. Die Volksanwaltschaft erhalte uneingeschränkten Zugang zu allen Unterlagen und allen Orten und könne jährlich unabhängige Empfehlungen abgeben, betonte er. Es werden keine neue Behörde und keine neue Bürokratie geschaffen, vielmehr setze man auf Bewährtes, hob ÖVP-Abgeordnete Diesner-Wais hervor.
Evident ist für die Abgeordneten der Regierungsparteien und Grünen-Abgeordnete Voglauer auch, dass es eine unabhängige Stelle zur Überwachung der neuen Grenzverfahren braucht. Das neue Asylsystem erleichtere die Abschiebung von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen und ermögliche längere Anhaltungen an Flughäfen, skizzierte ÖVP-Abgeordneter Gerstl. Aber auch bei solchen staatlichen Handlungen müsse man mit Menschen respektvoll umgehen und die Menschenwürde gewährleisten, mahnte er. Auch SPÖ-Abgeordnete Duzdar hob die Bedeutung der Einhaltung von Grundrechten hervor. NEOS-Abgeordneter Scherak gab zu bedenken, dass der Staat hier in einem „menschenrechtlich höchst sensiblen Bereich“ agiere.
Was die personellen und finanziellen Ressourcen der Volksanwaltschaft betrifft, hielt Voglauer fest, dass die Regierung zusätzlich 1 Mio. Ꞓ für Sachleistungen in Aussicht gestellt habe. Die Volksanwaltschaft werde diese Mittel dringend benötigen, bekräftigte sie. Ihrer Meinung nach wird es aber auch zusätzliche Planstellen brauchen.
FPÖ KRITISIERT EUROPÄISCHEN ASYL- UND MIGRATIONSPAKT
Seitens der FPÖ nutzten Markus Tschank und Michael Gmeindl die Debatte dazu, um die Kritik ihrer Fraktion am europäischen Asyl- und Migrationspakt zu bekräftigen. Das Asylsystem werde „weiter ausgebaut und abgesichert“, statt „Massenzuwanderung“ zu begrenzen, machte Gmeindl geltend. Statt die österreichische Bevölkerung zu schützen, gebe es mehr Einfluss aus Brüssel und immer mehr Bürokratie. Europa werde zu einem „Einwanderungskontinent“, zeigte sich auch Tschank überzeugt.
Tschank und Gmeindl kritisierten überdies den vorliegenden Gesetzesentwurf. Mit der „Öffnungsklausel“ komme es zu einer Kompetenzerweiterung der Europäischen Union „über die Hintertür“, sagte Tschank. Zudem mahnte er zusätzliche personelle Ressourcen für die Volksanwaltschaft ein und hinterfragte die Besetzung der Kommissionen der Volksanwaltschaft.
Kritisiert wurde die Haltung der FPÖ unter anderem von SPÖ-Abgeordneter Duzdar und ÖVP-Abgeordnetem Gerstl. Dass die FPÖ gegen den Asyl- und Migrationspakt gestimmt habe, lasse sie „sprachlos zurück“, sagte Duzdar. Offenbar sei die FPÖ dagegen, dass die EU handlungsfähig sei und dass Länder wie Österreich, die in der Vergangenheit überproportional viele Flüchtlinge aufgenommen hätten, entlastet würden. Auch ihre Parteikollegin Selma Yildirim (SPÖ) wies auf den neuen Solidaritätsmechanismus hin. Migration könne nur durch „Ordnen“ geregelt werden und nicht durch „Spalten“, unterstrich sie. Duzdar warf der FPÖ außerdem vor, Begriffe aus der rechtsextremen Szene in das Parlament zu tragen.
Davor hatte der Nationalrat in einer fast dreistündigen Debatte über das Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz und zwei weitere von der Regierung vorgelegte Gesetzespakete zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) diskutiert. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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