FPÖ – Hafenecker: „ÖVP-Gerstl ist das nächste politische ‚Glaskinn‘ dieses Landes!“

Ermittlungen gegen den ÖVP-Verfassungssprecher wegen des Verdachts des Geheimnisverrats sind ein Faktum – ÖVP muss Gerstl aus Bundeswahlbehörde abberufen

Ermittlungen wegen „Nötigung und Amtsmissbrauch“ warf FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker dem ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl in einem YouTube-Video vor. Hintergrund war und ist das gegen Gerstl eingeleitete Ermittlungsverfahren rund um einen ÖVP-internen Streit im Vorfeld der Wien-Wahl 2024. So soll Gerstl als Mitglied der Wahlbehörde Daten von abtrünnigen ÖVPlern im Wiener Bezirk Penzing besorgt haben. Im Anschluss soll von Gerstl und anderen ÖVPlern auf diese Abtrünnigen Druck ausgeübt worden sein. Die Folge: Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen § 310 StGB („Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung“) gegen Gerstl. Dafür wurde am 12. Dezember 2025 auch die Immunität des ÖVP-Verfassungssprechers aufgehoben.

„Gegen das heutige erstinstanzliche Urteil im Medienprozess werden wir jedenfalls Rechtsmittel anmelden. Und Faktum ist auch: Es wird gegen Gerstl ermittelt – zwar nicht nicht wegen Nötigung und Amtsmissbrauch, sondern wegen Geheimnisverrats. Das macht die Angelegenheit nicht besser. Faktum ist auch, dass im Parallelverfahren vor dem Handelsgericht Wien in dieser Causa eine von Gerstl angestrebte ‚Einstweilige Verfügung abgewiesen wurde.“

Insgesamt sei die Klage von Gerstl ein Anzeichen dafür, dass er – so wie auch Neos-Chefin Meinl-Reisinger – ein politisches „Glaskinn“ sei. Erschwerend komme bei Gerstl noch hinzu, dass – obwohl wegen des Geheimnisverrats im Zusammenhang mit Daten rund um eine Wahl ermittelt wird – Gerstl bis heute Mitglied der Bundeswahlbehörde ist. Als solches wurde er von der ÖVP nominiert. Hafenecker: „Das geht sich nicht aus. Wer verdächtigt wird, Geheimnisse rund um demokratische Wahlen verraten zu haben, der kann nicht weiter in dieser Behörde sitzen, als sei nichts geschehen. Wenn die ÖVP nur einen Funken an staatspolitischer Verantwortung verspürt, dann muss sie den Kollegen Gerstl aus diesem Gremium abberufen.“

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