Foto und Name von toter Flugbegleiterin veröffentlicht – Persönlichkeitsverletzung

Nach Auffassung des Senats 1 des Presserats verstoßen die Artikel „Krimi um Tod von junger Stewardess“, erschienen in der „Kronen Zeitung“, und „Todesrätsel um junge Flugbegleiterin“, erschienen auf „krone.at“, gegen die Punkte 5 (Persönlichkeitsschutz) und 6 (Intimsphäre) des Ehrenkodex für die österreichische Presse.

In den Artikeln wird über den Tod einer 24-jährigen italienischen Stewardess berichtet, die in den Artikeln mit Vor- und Zunamen genannt wird. Die Berufsrettung sei wegen einer in die Tiefe gestürzten Person zu einem Wohnblock in den 22. Bezirk gerufen worden, vor Ort sei auch der Freund der lebensgefährlich verletzten Flugbegleiterin gewesen. Während die 24-Jährige ins AKH eingeliefert worden sei, habe die Polizei den Lebensgefährten und Zeugen vernommen. Es sei rätselhaft, dass die Frau „vom 3. Stock der Mietwohnung des Paares 10 Meter in die Tiefe gestürzt“ sei. Zwei Tage später hätten die Ärzte den Kampf um das Leben der Frau verloren, für die Eltern sei es eine Tragödie.
Unter der Zwischenüberschrift „Beziehungsprobleme – Gerüchteküche brodelt“ wird die Frage aufgeworfen, was „in jener verhängnisvollen Sommernacht in der Wohnung vor dem Todessturz“ passiert sei. Keiner der Angehörigen glaube an einen Unfall. In italienischen Medien brodle jedenfalls die Gerüchteküche, hinter vorgehaltener Hand werde ein Gewaltverbrechen nicht ausgeschlossen.

Österreichischer Presserat, Sprecherin des Senats 1
Dr.in Tessa Prager
Telefon: 01/2369984-11
E-Mail: info@presserat.at

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