Gleichbehandlungsausschuss fordert Konsequenzen bei missbräuchlichen Deepfakes
Oppositionsanträge etwa zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vertagt
Der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats hat sich heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien dafür ausgesprochen, rechtliche Konsequenzen bei der missbräuchlichen Verwendung von Deepfakes zu schaffen. Ein Vorstoß der Grünen zum selben Thema blieb in der Minderheit.
Zahlreiche Anträge der Opposition wurden vertagt. Die Forderungen reichen von der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bis zu Maßnahmen für die LGBTIQ-Community. Von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde eine Forderung der FPÖ für eine Teilnahmepflicht nach biologischem Geschlecht im Sport.
VORGEHEN GEGEN DEEPFAKES
Die Koalitionsparteien forderten mit einem Entschließungsantrag die Regierung zum Handeln gegen nicht-einvernehmliche Deepfakes (796/A(E)) auf. Sexualisierte Deepfakes, also mit Hilfe künstlicher Intelligenz manipulierte oder erstellte Bilder und Videos, seien ein Massenphänomen geworden, heißt es im Antrag. Eine EU-Richtlinie gebe vor, dass diese Form geschlechtsspezifischer Gewalt unter Strafe gestellt werden müsse. Die Justizministerin und die Frauenministerin sollen daher entsprechende strafrechtliche Konsequenzen schaffen, lautet der Auftrag.
Ein Entschließungsantrag der Grünen zum selben Thema blieb in der Minderheit (820/A(E)). Ihnen schweben neben Nachschärfungen im Strafrecht – und zwar bereits bei Erstellung, nicht erst bei Veröffentlichung solcher Inhalte – weitere Maßnahmen vor. So müssten etwa die Anbieter entsprechender KI-Programme mehr zur Verantwortung gezogen, die Opferhilfe ausgebaut, Personen bei Polizei und Gerichten geschult, und sogenannte Cyberambulanzen zur Sicherung digitaler Beweismittel eingerichtet werden. Auch für Awareness-Kampagnen und die Einrichtung der von der EU vorgesehenen KI-Behörde in Österreich sprechen sich die Grünen im Antrag aus.
Verena Nussbaum (SPÖ) sprach ebenso wie Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) von einer gesetzlichen Lücke im Zusammenhang mit sexualisierten Deepfakes. Für Bogner-Strauß sei der Fall Collien Fernandes der Anlass für die Initiative gewesen, berichtete die Abgeordnete. Aus ihrer Sicht ist das Anliegen bei der Justizministerin und bei der Frauenministerin in guten Händen. Sabine Schatz (SPÖ) meinte, man müsse an unterschiedlichen Schrauben drehen, um Hass im Netz und Phänomene wie Deepfakes zu bekämpfen. Mit dem Antrag wolle man sicherstellen, dass rasch Maßnahmen dagegen gesetzt werden.
In der Analyse einig zeigte sich Meri Disoski (Grüne) mit den Koalitionsparteien. Sexualisierte Gewalt in Form von Deepfakes seien ein großes Problem. Allerdings ging ihr der Antrag von ÖVP, SPÖ und NEOS nicht weit genug. Sie sprach sich für ein umfassendes Maßnahmenpaket aus, das gesetzliche Reformen umsetzt, die Opferrechte stärkt, Plattformen in die Verantwortung nimmt und präventive Maßnahmen setzt und warb in diesem Sinne für ihren Antrag.
Rosa Ecker (FPÖ) betonte, dass die Freiheitlichen das Ziel ausdrücklich begrüßen würden, Frauen vor missbräuchlichen Deepfakes zu schützen. Allerdings enthalte der Antrag die Forderung der „Individualisierung durch die Plattformen“, was auf eine Klarnamenpflicht hinauslaufe. Weil ihre Fraktion diese ablehne, könne sie den Antrag nicht unterstützen, legte Ecker dar.
SCHUTZ VON FRAUEN VOR GEWALT
Eine Reihe von Anträgen der Opposition zielt auf den Schutz von Frauen vor Gewalt ab. So geht es der FPÖ (891/A(E)) um eine Anhebung der Mindest- und Höchststrafen für Sexualdelikte und häusliche Gewalt, einen Ausbau von Schutzunterkünften und Beratungsstellen, verpflichtende Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen bei Drohungen oder Gewalttaten und um eine Abschiebung straffällig gewordener ausländischer Täter. Außerdem spricht sich die FPÖ für eine umfassende Gewaltschutzstrategie, verstärkte Aufklärung und Präventionsarbeit in Schulen, mehr Mittel für psychosoziale Betreuung, eine zentrale Anlaufstelle für Gewaltopfer und verbesserte Schulungen für Justiz- und Polizeibedienstete aus. Die Sicherheit von Frauen und Kindern sei zunehmend gefährdet, warnte Rosa Ecker (FPÖ). Es brauche jetzt echte Schutzmechanismen und entschlossenes Handeln.
Es gelte „null Toleranz gegen jede Form von Gewalt“, hielt Romana Deckenbacher (ÖVP) fest. Einige Punkte könne sie im Antrag unterstützen, aber etwa Strafrechtsverschärfungen müssten sorgfältig und unter Einbindung von Expertinnen und Experten vorbereitet werden. Wenn ausländische Staatsbürger ohne Aufenthaltsrecht schwere Straftaten verüben, müssen diese abgeschoben werden, hielt sie fest. Wichtig sei aber auch, pauschale Zuschreibungen zu vermeiden. Die Themen des Antrags würden jedenfalls laufend vorangetrieben, so Roland Baumann (SPÖ).
FORDERUNGEN DER GRÜNEN ZUM GEWALTSCHUTZ
Für die Grünen klafft im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen (NAP) eine gefährliche Lücke. Denn obwohl laut einer Studie jeder vierte Femizid in Österreich mit einer Schusswaffe verübt werde, finde Schusswaffengewalt im NAP keine Berücksichtigung, kritisierte Meri Disoski (Grüne) im Ausschuss. Die Grünen fordern von der Regierung, Schusswaffen als Risikofaktor im NAP zu verankern und die Rolle legaler Schusswaffen bei Femiziden und häuslicher Gewalt systematisch zu berücksichtigen (909/A(E)). Henrike Brandstötter (NEOS) gab einerseits zu bedenken, dass Verschärfungen in den letzten beiden Schusswaffen-Fällen nicht geholfen hätten, beispielsweise weil eine Waffe illegal war. Den ausverhandelten NAP laufend „aufzumachen“, halte sie außerdem für keine erfolgreiche Strategie. Ausschussvorsitzende Sabine Schatz (SPÖ) wies auf die bereits erfolgte Verschärfung des Waffengesetzes hin. Leider würden viele dieser Gewalttaten auch mit illegalen Waffen erfolgen, das müsse man zusätzlich in den Fokus nehmen.
Mit einem weiteren Entschließungsantrag fordern die Grünen eine repräsentative Bevölkerungsumfrage, um Daten zur Dunkelziffer zu Gewalt an Frauen zu erheben (821/A(E)). Sie beziehen sich auf eine deutsche Befragung, wonach nur zehn Prozent der Gewaltbetroffenen Anzeige bei der Polizei erstatten würden. Bei Fällen von Gewalt in Partnerschaften seien es nur fünf Prozent. Diese Dunkelfeldstudie habe in Deutschland wichtige Erkenntnisse geliefert, so Disoski. Es brauche auch in Österreich eine solche Analyse.
Es gebe auf EU-Ebene Anstrengungen für eine Prävalenzstudie zu diesem Thema, erörterte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner. Österreich habe klar signalisiert, daran teilnehmen zu wollen – die Verhandlungen dazu würden derzeit laufen. Auch Rosa Ecker (FPÖ) sprach sich dafür aus, das Dunkelfeld zu analysieren, um die richtigen Präventionen zu finden. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) wies außerdem auf die Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen hin. Gewaltschutz sei ein zentrales Anliegen der Bundesregierung.
Drüber hinaus fordern die Grünen die Frauen- und die Sozialministerin auf, im Doppelbudget 2027/2028 ausreichend Bundesbudgetmittel für alle 47 Standorte von „StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt“ sowie eine mehrjährige Basisfinanzierung sicherzustellen. Angesichts der hohen Zahl an Gewaltverbrechen gegen Frauen sei es politisch nicht vertretbar, bewährte Präventionsmaßnahmen zu schwächen, so die Grünen in ihrem Entschließungsantrag (819/A(E)). Auch wenn nunmehr seitens des Ministeriums die Rede von einer Finanzierung sei, dürfe das nicht darüber hinwegtäuschen, dass bereits Standorte aufgegeben worden seien, betonte Disoski. Verena Nussbaum (SPÖ) wies darauf hin, dass die kommenden Budgetberatungen abzuwarten seien. Laut Ausschussvorsitzender Sabine Schatz (SPÖ) sei das Projekt vom damaligen Minister mit Anschubfinanzierung entwickelt worden, danach sei keine Finanzierung sichergestellt worden. Nunmehr springe das Frauenministerium zumindest für 2026 und 2027 ein.
FPÖ FORDERT TEILNAHMEPFLICHT NACH BIOLOGISCHEM GESCHLECHT IM SPORT
Die Freiheitlichen sehen die Gleichstellung der Geschlechter im Sport gefährdet, wenn biologische Männer in Frauenbewerben antreten dürfen. Durch biologische Unterschiede sei nämlich die Leistungsfähigkeit von Frauen um rund zehn Prozent niedriger als die der Männer. Wenn biologische Männer, die sich als Frauen identifizieren, an Frauenwettkämpfen teilnehmen, sei das unfair, so der Antrag (507/A(E)). Geht es nach der FPÖ, soll die Regierung sicherstellen, dass biologische Männer nicht bei reinen Frauenwettbewerben antreten dürfen. Frauenkategorien seien geschaffen worden, damit Frauen unter gleichen Voraussetzungen antreten können, betonte Rosa Ecker (FPÖ).
Ein gleichlautender Antrag der FPÖ war auch bereits im Sportausschuss gegen die Stimmen der anderen Fraktionen in der Minderheit geblieben. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) begründete die Ablehnung heute damit, dass der Sportminister keine verbindlichen Regeln festlegen könne – das könne nur auf Ebene der Verbände erfolgen. Inhaltlich könne sie dem Antrag aber absolut zustimmen. Natürlich müsse man faire Bedingungen im Frauensport sicherstellen, so David Stögmüller (Grüne). Aber das komplexe Thema müsse in den unterschiedlichen Sportbereichen entsprechend unterschiedlich betrachtet werden. Markus Leinfellner (FPÖ) meinte gegenüber Bogner-Strauß, dass das Ministerium zumindest bei den Förderungen ansetzen könne, wenn man sehe, dass es ungerecht sei, wenn Männer gegen Frauen antreten.
GRÜNE SEHEN FRAUEN ALS VERLIERERINNEN DER BUDGETSANIERUNG
Die Grünen werfen der Bundesregierung in einem Entschließungsantrag (884/A(E)) vor, das Budget auf dem Rücken von Frauen zu sanieren, während Unternehmen durch Steuergeschenke entlastet würden. Die derzeit geplanten Belastungen für Frauen würden sich im Jahr 2027 auf insgesamt 1,62 Mrd. Ꞓ summieren. Sie fordern daher die Regierung auf, das angekündigte Doppelbudget für 2027 und 2028 in Bezug auf die Gleichstellungsdefizite von Frauen und Männern zu überprüfen. Konsolidierungsmaßnahmen sollten mit Rücksicht auf geschlechtsspezifische Unterschiede in Einkommen, Arbeitszeiten, unbezahlter Arbeit, Vermögen, Armutsgefährdung und Gewaltschutz neu ausgelegt werden. So sprechen sich die Grünen beispielsweise für eine Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen und für die finanzielle Aufstockung des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen aus. Das Partnereinkommen sollte weiterhin nicht auf die Notstandshilfe angerechnet werden, denn das wäre Meri Disoski (Grüne) zufolge besonders problematisch. Das kommende Budget lasse jedenfalls für Frauen nichts Gutes erahnen und werde die Ungleichheit weiter vertiefen, so Disoski. Petra Oberrauner (SPÖ) begründete die Vertagung damit, der Budgetrede bzw. den kommenden Budgetverhandlungen nicht vorgreifen zu wollen.
GRÜNE: DISKRIMINIERUNGSSCHUTZ UND AKTIONSPLAN GEGEN HASSVERBRECHEN
Erneut fordern die Grünen einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion und der Weltanschauung für alle Menschen – das sogenannte „Levelling Up“ im Gleichbehandlungsrecht (882/A(E)). Außerhalb der Arbeitswelt gebe es Rechtsschutzlücken etwa bei Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, heißt es im Antrag. So sei es immer noch möglich, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung straffrei etwa die Mitnahme im Taxi, die Bedienung im Restaurant oder den Einlass ins Schwimmbad zu verweigern.
Außerdem erinnern die Grünen daran, dass sich der Nationalrat im Mai 2025 mit einer Entschließung für die Ausarbeitung eines Nationalen Aktionsplans gegen Hassverbrechen ausgesprochen hat (883/A(E)). Seitdem seien weder die Forderungen der betroffenen queeren Community berücksichtigt worden noch dem Nationalrat über die Gestaltung des Aktionsplans berichtet worden. Die Grünen fordern daher, bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans gegen Hassverbrechen das Positionspapier der queeren Zivilgesellschaft zu berücksichtigen und die Berichtspflicht gegenüber dem Nationalrat umgehend zu erfüllen.
David Stögmüller (Grüne) warf der Ministerin vor, bisher „null“ umgesetzt zu haben, was der Community helfen würde. Die Idee zum „Levelling Up“ komme auch von der Wirtschaft. Ebenso wie der NAP gegen Hassverbrechen würden diese Maßnahmen nicht das Budget belasten, forderte er, „endlich“ die Dinge umzusetzen.
Man sei mit dem Diskriminierungsschutz schon jetzt über den EU-Vorgaben und habe sich in der Regierung allgemein verständigt, kein Gold Plating zu machen, wandte Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) ein. Henrike Brandstötter (NEOS) räumte zum Thema Aktionsplan ein, dass es zwar keine Budgetfrage, aber eine Ressourcenfrage sei. Sie könne nur um Geduld dafür bitten, dass ein Thema nach dem anderen abgearbeitet werde.
VERBOT VON KONVERSIONSMASSNAHMEN
Mit einem Antrag der Grünen (295/A) für ein Verbot von Konversionsmaßnahmen oder von konversiv-reparativen Praktiken befasste sich der Ausschuss erneut. Dies sind Maßnahmen, die eine Veränderung der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität zum Ziel haben. Die Durchführung solcher Maßnahmen soll gemäß des Gesetzesantrags der Grünen bei vier Personengruppen verboten werden: bei Minderjährigen, jungen Erwachsenen unter 21 Jahren bei Ausnützung einer Zwangslage oder eines Mangels an Urteilsvermögen, bei nicht-entscheidungsfähigen Personen bzw. wegen Gebrechlichkeit, physischer oder psychischer Krankheit oder Beeinträchtigung, bei wehrlosen Personen sowie bei Vorliegen eines besonderen Autoritätsverhältnisses. Das Thema sei nicht neu, aktuell würden dazu Entwürfe verhandelt, so Jakob Grüner (ÖVP). Man sei schon sehr weit und wolle dem finalen Entwurf nicht vorgreifen. David Stögmüller (Grüne) betonte, dass die Maßnahme nicht einen Euro kosten würde und seit 2019 dabei „herumgetan“ werde. Es gelte endlich, dem bestehenden einstimmigen Beschluss dazu gerecht zu werden. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss) kar/mbu
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