Parlament: TOP im Nationalrat am 11. Juni 2026
Erste Lesung zum Doppelbudget, Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, Bericht der Volksanwaltschaft, Neutralität
Der zweite Sitzungstag des Nationalrats im Juni startet mit einer ersten allgemeinen Debatte über das von der Regierung vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028. Außerdem wollen die Abgeordneten über das schon seit Längerem in Verhandlung stehende Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz beraten, dessen Ziel es ist, den Ausbau erneuerbarer Energieträger wie Windkraft- und Photovoltaikanlagen zu forcieren. Auch der Volksanwaltschaftsbericht 2025 und zwei FPÖ-Anträge zum Neutralitätsgesetz und zum sogenannten „Papamonat“ stehen zur Diskussion. Die Sitzung beginnt um 9 Uhr, eine Fragestunde ist nicht anberaumt.
ERSTE LESUNG ZU DEN BUNDESFINANZGESETZEN 2027 UND 2028
Die Erste Lesung der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 bietet den Abgeordneten die Möglichkeit, erstmals zum von der Regierung vorgelegten Doppelbudget und den budgetbegleitenden Maßnahmen Stellung zu nehmen. Traditionsgemäß ist eine mehrstündige Debatte zu erwarten.
Im Anschluss an die Erste Lesung werden die Budgetentwürfe zur weiteren Beratung dem Budgetausschuss zugewiesen, wobei dieser seine Verhandlungen am 26. Juni mit einem öffentlichen Hearing starten will. Danach sind mehrtägige Ausschuss- und Plenarberatungen geplant. Endgültig vom Nationalrat beschlossen werden soll das Doppelbudget am 10. Juli.
ERNEUERBAREN-AUSBAU-BESCHLEUNIGUNGSGESETZ
Auf der Tagesordnung der Sitzung steht nunmehr auch das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das schon im April den Wirtschaftsausschuss passierte. Ziel des Gesetzesvorschlags der Bundesregierung ist es, für den Ausbau von Erneuerbarer Energie die Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Energieanlagen zu beschleunigen sowie ausreichend Gebiete für die Infrastruktur der Leitungs- und Erzeugungsanlagen auszuweisen. Zudem soll jedes Bundesland ihm zugewiesene Erzeugungsbeitragswerte bei Photovoltaik, Wind und Wasserkraft erreichen. Ein Beschluss im Plenum erfordert eine Zweidrittelmehrheit, ob sie zustande kommt, ist noch offen. Im Wirtschaftsausschuss hatte die Regierungsvorlage nur die Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS erhalten. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer lud die Opposition dazu ein, eine gute und gemeinsame Lösung zu finden.
Im Detail soll mit dem EABG ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, der unter anderem der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen (RED-III-Richtlinie) im Energiesektor dient. Es sollen ein „One-Stop-Shop-Prinzip“ für Genehmigungsverfahren etabliert und verbindliche Ausbauziele definiert werden. Durch die Festlegung von verbindlichen Werten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Erzeugungsbeitragswerte) soll sichergestellt werden, dass alle Regionen ihren Beitrag zum Ausbauziel von zusätzlichen 27 Terawattstunden (TWh) erneuerbarem Strom leisten, steht derzeit in der Regierungsvorlage. So soll bis 2030 – aufgeteilt auf die Bundesländer – eine zusätzliche Stromproduktion von 10,5 TWh aus Photovoltaik, knapp 7 TWh aus Windkraft und 2,9 TWh aus Wasserkraft erreicht werden. Auch das Wärmeerzeugungspotential aus geothermischer Energie soll über alle Bundesländer hinweg um 1 TWh gesteigert werden. Aufbauend auf den Erkenntnissen des „Integrierten Netzinfrastrukturplans“, der nunmehr in das EABG überführt werden soll, sollen Netzbetreiber künftig Trassenkorridore für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Leitungsanlagen vorschlagen.
TÄTIGKEITSBERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT FÜR 2025
Die fortdauernden Krisen der letzten Jahre sowie personelle und budgetäre Engpässe halten den hohen Informations- und Beratungsbedarf der Bevölkerung aufrecht, hält die Volksanwaltschaft in ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 fest. Insgesamt wandten sich mehr als 23.000 Personen mit Anliegen an die Ombudsstelle. In rund 16 % der abgeschlossenen Prüfverfahren stellte sie Missstände in der Verwaltung fest. Besonders häufig betrafen die Beschwerden die Bereiche Justiz, Arbeit, Soziales, Gesundheit und Inneres. Schwerpunkte bilden dabei unter anderem Verfahrensverzögerungen und strukturelle Defizite im Justizbereich, Versorgungslücken und Vollzugsprobleme in den Bereichen Arbeit, Soziales, Gesundheit und Pflege sowie Fragen des Asyl- und Fremdenrechts und der Polizeiarbeit.
Darüber hinaus dokumentiert die Volksanwaltschaft ihre präventive Menschenrechtskontrolle. Spezielle Kommissionen besuchen regelmäßig Einrichtungen, in denen es in irgendeiner Form zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann, wie etwa Haftanstalten, Pflegeheime oder Psychiatrien, wobei in 67 % der überprüften Einrichtungen Mängel festgestellt wurden. Auch hier verweist das Prüforgan auf strukturelle Probleme wie den anhaltenden Personalmangel. Im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft wurde der Bericht der Volksanwaltschaft einstimmig zur Kenntnis genommen.
ERGÄNZUNG DES NEUTRALITÄTSGESETZES
Beendet wird die Sitzungswoche mit der Ersten Lesung zweier FPÖ-Anträge. Zum einen geht es den Freiheitlichen um eine Ergänzung des Bundesverfassungsgesetzes vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs. Demnach soll der Regierung bzw. Österreich ausdrücklich untersagt werden, Schuldtitel einer Kriegs- oder Konfliktpartei zu erwerben, dieser Finanzkredite zu gewähren oder in anderer Form zur Finanzierung einer Kriegs- oder Konfliktpartei beizutragen. Insbesondere auch nicht im Rahmen der Europäischen Union. Davon unberührt bleiben sollen wirtschaftliche Beziehungen, die bereits vor Ausbruch des Krieges oder des bewaffneten Konflikts bestanden haben und auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. Konkreter Anlass für den Antrag ist das 90 Mrd. Ꞓ umfassende Darlehen der EU an die Ukraine – die FPÖ hält die indirekte Beteiligung Österreichs daran für neutralitätswidrig. Nach der Ersten Lesung soll der Antrag dem Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen werden.
ADAPTIERUNGEN BEIM ANSPRUCH AUF „PAPAMONAT“
Im Verteidigungsausschuss weiterberaten werden soll eine von der FPÖ beantragte Novelle zum Familienzeitbonusgesetz. Die Freiheitlichen sehen es als ein Problem, dass nach geltender Rechtslage nur dann ein Anspruch auf den sogenannten „Papamonat“ besteht, wenn Väter in den letzten 182 Tagen vor Bezug des Familienzeitbonus durchgehend einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind. Da Unterbrechungen von insgesamt mehr als 14 Tagen „anspruchsschädigend“ wirken, würden längere Milizübungen zum Verlust des Anspruchs führen, geben sie zu bedenken. Die FPÖ fordert daher, Milizübungen nicht als Unterbrechung der Erwerbstätigkeit zu werten. (Schluss TOP im Nationalrat) mbu/gs
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.
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