Selbstanzeigen bei Finanzstrafbehörden in den ersten Monaten 2026 gestiegen

Selbstanzeigen bei Finanzstrafbehörden können empfindliche Strafen bei Finanzvergehen verhindern. So sieht das Gesetz etwa bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung einen Strafrahmen in der Höhe des zweifachen Verkürzungsbetrags vor. Sie vermeiden aber auch langwierige Verfahren für die Behörden und sichern gleichzeitig das Abliefern der fälligen Abgabenschuld. In den ersten Monaten des Jahres 2026 ist es zu einem neuen Rekord bei den Selbstanzeigen gekommen.

Die Selbstanzeige kann allerdings nur eingebracht werden, wenn zum Zeitpunkt der Einbringung noch keine nach außen hin erkennbarer Amtshandlung, also etwa eine Vorladung zu einer Vernehmung oder eine Hausdurchsuchung oder Beschlagnahmung stattgefunden haben. Außerdem muss die offene Abgabenschuld binnen eines Monats zurückgezahlt werden. Sie kann, mit einem Bescheid, auf maximal 2 Jahre verlängert werden.

In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der Selbstanzeigen kontinuierlich gestiegen. Waren es 2021 noch 6.039 Anzeigen im gesamten Jahr, ist dieser Wert bis 2025 auf 9.924 Anzeigen gestiegen. Einen Anstieg gab es auch im Vergleich der Monate Jänner bis März des jeweiligen Jahres. Von 2023, als es 2.124 Selbstanzeigen in diesem Zeitraum gab, stieg die Zahl auf 2.162 im Jahr 2024, 2.578 im Jahr 2025 und 2.691 im Jahr 2026. Hält der Trend an, könnte heuer erstmals die Marke von 10.000 Selbstanzeigen in einem Jahr überschritten werden.

„Das schlechte Gewissen kann ein guter Ratgeber sein. Der verstärkte Fokus auf die Betrugsbekämpfung und die erfolgreichen Maßnahmen zeigen ihre positive, auch präventive Wirkung. Es gilt weiterhin: Null Toleranz bei Betrug. Das Einsehen und Eingeständnis einer Verfehlung, sowie die Schadenswiedergutmachung sind wichtige Werkzeuge im Kampf gegen Steuerbetrug“, betont Finanzminister Markus Marterbauer.

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