EQS-HV: Fabasoft AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Fabasoft AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
09.06.2026 / 09:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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EINBERUFUNG
der
ordentlichen Hauptversammlung
der
Fabasoft AG (FN 98699x)
WKN 922985
ISIN AT0000785407
am
Mittwoch, den 8. Juli 2026, 10:00 Uhr
in den Räumlichkeiten
voestalpine Stahlwelt, voestalpine-Straße 4, 4020 Linz
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische
Differenzierung verzichtet. Sämtliche personenbezogenen Bezeichnungen
gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes, des Corporate
Governance Berichtes sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes
für das Geschäftsjahr vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026 (2025/2026)
sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2025/2026
ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2025/2026.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2025/2026.
5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2026/2027.
7. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener
Aktien gemäß § 65 Abs. 3 AktG.
8. Wahl in den Aufsichtsrat.
9. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie (sofern
gesetzlich erforderlich) des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das
Geschäftsjahr 2026/2027.
10. Beschlussfassung
a. über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals
gemäß § 169 AktG (genehmigtes Kapital) mit der Möglichkeit des
Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die
Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich
durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen, sowie
b. im Fall einer wirksamen Beschlussfassung gemäß lit. a Widerruf des
Beschlusses über das genehmigte Kapital aus der Hauptversammlung vom
9. Juli 2025.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie Widerruf des
diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025.
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien
und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich
durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie teilweiser Widerruf des
diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025.
13. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung
und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art und Weise als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck,
auch unter Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre
(Bezugsrechtsausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses
der Hauptversammlung vom 9. Juli 2025.
Unterlagen zur Hauptversammlung:
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den Aktionären spätestens
ab 17. Juni 2026 folgende Unterlagen zur Verfügung:
• Geschäftsbericht der Gesellschaft;
• Jahresabschluss mit Lagebericht;
• Corporate Governance Bericht;
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht;
• Gewinnverwendungsvorschlag;
• Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG;
• Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 3 AktG;
jeweils für das Geschäftsjahr 2025/2026,
• die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des
Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 6, 10, 11, 12
und 13 inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung, die
Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 8
und 9 sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der zur Wahl in den
Aufsichtsrat vorgeschlagenen Person betreffend ihrer fachlichen
Qualifikation, ihrer beruflichen und vergleichbaren Funktionen, und
dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten;
• Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs. 4 und
170 Abs. 2 AktG;
• Bericht des Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 10 und 12;
• Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat;
• Satzung;
• weitere Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
Hauptversammlung.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, Österreich, während der
Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen.
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle
weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
Hauptversammlung sind spätestens ab 17. Juni 2026 auf der Website der
Gesellschaft unter [3] www.fabasoft.com (Rubrik Investoren, Punkt
Hauptversammlung) frei verfügbar.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das ist der 28. Juni 2026, 24:00 Uhr
UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch
eine Bestätigung des Kreditinstitutes oder der Wertpapierfirma, bei dem
oder bei der der Aktionär das Depot unterhält (Depotbestätigung),
vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD oder eine Wertpapierfirma mit
Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR. Aktionäre, deren Depotführer die
Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in
Verbindung zu setzen.
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG)
in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben
enthalten:
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut oder die ausstellende
Wertpapierfirma: Name (Firma) und Anschrift;
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder
ISIN;
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am
28. Juni 2026 um 24:00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) bezieht.
Depotbestätigungen müssen spätestens am 3. Juli 2026, um 24:00 Uhr
UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei
der Gesellschaft einlangen:
per E-Mail: anmeldung.fabasoft@hauptversammlung.at (Depotbestätigung als
pdf-Anhang mit qualifizierter elektronischer Signatur gemäß § 4 Abs. 1
SVG, unveränderbares Dokument)
per Post/Kurier: Fabasoft AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel
60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; bitte
unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben.
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg,o=swift – seev.003.001.XX oder
seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest notwendigen Felder
enthält. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download auf der
Fabasoft Website unter www.fabasoft.com (Rubrik Investoren, Punkt
Hauptversammlung) zur Verfügung.
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich
als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung.
Die Depotbestätigung kann vorab in Textform mittels Telefax (+43 (0) 1
8900 500 50) sowie mittels E-Mail an
anmeldung.fabasoft@hauptversammlung.at übermittelt werden. Das Original
der Depotbestätigung ist jedoch zwingend mittels Post, Boten, E-Mail mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder mittels Übermittlung über das
SWIFT-Kommunikationsnetzwerk nach Maßgabe der obenstehenden Ausführungen
an die Gesellschaft zu übermitteln.
Die Kreditinstitute und Wertpapierfirmen werden ersucht, die
Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu
übermitteln.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Jede Vollmacht muss den Vertreter namentlich bezeichnen. Der
Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt,
und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst
oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates das Stimmrecht
als Vertreter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung
zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut oder seiner
depotführenden Wertpapierfirma nach Absprache mit diesem oder dieser die
Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut oder
die Wertpapierfirma zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür
zugelassenen Weg (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die Erklärung
abgibt, dass ihm oder ihr Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht
selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf
wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der
Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis spätestens 7.
Juli 2026, 16:00 Uhr UTC+2/MESZ (Ortszeit Linz) in Textform übermittelt
werden:
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail: anmeldung.fabasoft@hauptversammlung.at (Erklärung als
pdf-Anhang, unveränderbares Dokument)
per Post/Kurier: Fabasoft AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel
60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; bitte
unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben.
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg,o=swift – seev.003.001.XX oder
seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest notwendigen Felder
enthält. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download auf der
Fabasoft Website unter www.fabasoft.com (Rubrik Investoren, Punkt
Hauptversammlung) zur Verfügung.
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich
durch Vorlage bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
zulässig.
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das
Formular zu verwenden, das im Internet unter [4] www.fabasoft.com (Rubrik
Investoren, Punkt Hauptversammlung) zur Verfügung steht.
Als besonderer Service steht Herr Mag. Ewald Oberhammer, Oberhammer
Rechtsanwälte GmbH, Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme unter:
per Post/Boten an: Fabasoft AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel
60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail: oberhammer.fabasoft@hauptversammlung.at
Die Zusendungen ergehen an die HV-Veranstaltungsservice GmbH, welche
treuhändig die Abwicklung für Mag. Oberhammer übernimmt.
Der Stimmrechtsvertreter wird bei der Hauptversammlung anwesend und über
die E-Mail-Adresse auch während der Hauptversammlung erreichbar sein.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass diese E-Mail-Adresse
(oberhammer.fabasoft@hauptversammlung.at) ausschließlich der
Erreichbarkeit von Herrn Mag. Oberhammer auch während der Hauptversammlung
dient.
Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Fabasoft AG
getragen. Sämtliche übrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen
für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens 3 Monaten Anteile in
Höhe von mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens
17. Juni 2026 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung vorgelegt werden.
Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals
halten, können bis spätestens 29. Juni 2026 zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln,
wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre und der
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden. Für die Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8) ist
Folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Bei der Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87
Abs. 2 a AktG zu beachten; insbesondere die fachliche und persönliche
Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des
Aufsichtsrates, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie der
beruflichen Zuverlässigkeit.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an
die Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des
jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im
Internet unter [5] www.fabasoft.com (Rubrik Investoren, Punkt
Hauptversammlung) zugänglich.
Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der
Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes setzt zwingend die Übermittlung eines
Beschlussvorschlages gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs.
2 AktG (siehe oben) voraus.
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in dem
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
(i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen; oder
(ii) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre; oder
(iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens 7 Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Wahl in den Aufsichtsrat:
Zum Tagesordnungspunkt 8 („Wahl in den Aufsichtsrat“) macht die
Gesellschaft folgende Angaben: Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 8 der
Satzung aus mindestens drei und höchstens sechs von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat besteht gegenwärtig aus
vier von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Mit Frau FH-Prof.
Univ.-Doz. DI Dr. Ingrid Schaumüller-Bichl und Frau Mag. Michaela
Schwinghammer-Hausleithner sind zwei Frauen im Aufsichtsrat der Fabasoft
AG vertreten. Es besteht somit eine 50%ige Frauenquote im Aufsichtsrat der
Fabasoft AG.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 120 Abs. 2 Z 1 BörseG 2018 gibt die Fabasoft AG bekannt, dass die
Gesellschaft 11.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat
und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Aufgrund der Ermächtigung der
ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Juli 2025 und mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, wurden im Zeitraum vom 25. September 2025 bis
einschließlich 26. November 2025 127.222 Aktien, im Zeitraum vom 15.
Dezember 2025 bis einschließlich 19. Januar 2026 61.843 Aktien, sowie im
Zeitraum 22. April 2026 bis einschließlich 29.05.2026 56.106 Aktien im
Rahmen der ordnungsgemäß bekannt gemachten Aktienrückkaufprogramme von der
Gesellschaft erworben. Die Gesellschaft hält daher zum Stichtag 31.05.2026
insgesamt 468.798 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 10.531.202.
Verarbeitung von personenbezogenen Daten
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Vorbereitung sowie im
Rahmen der Hauptversammlung erfolgt auf Grundlage der Europäischen
Datenschutzgrundverordnung (Art 6 Abs. 1 lit c) sowie auf Grundlage des
österreichischen Datenschutzgesetzes. Die Fabasoft AG ist rechtlich
verpflichtet, die Hauptversammlung durchzuführen sowie Aktionäre in
Übereinstimmung mit aktienrechtlichen Bestimmungen die Teilnahme an und
die Ausübung ihrer Aktionärsrechte in der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Um diese Pflichten erfüllen zu können, ist die Verarbeitung der unten
angeführten Kategorien personenbezogener Daten von Aktionären und
Bevollmächtigten unerlässlich.
Die Fabasoft AG verarbeitet insbesondere die personenbezogenen Daten, die
gemäß § 10a Abs. 2 AktG notwendig sind, um den Aktionären die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Hierzu
gehören: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des Bevollmächtigten. Darüber hinaus
wird die Nummer des Wertpapierdepots, die Anzahl der Aktien und ihre
Bezeichnung erfasst. Dies ist für die Ausstellung der Stimmkarte
erforderlich. Bei der Eingangskontrolle findet eine Identitätsfeststellung
statt. Hierfür wird beispielweise die Reisepassnummer etc. erfasst.
Anwesende Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht an der Hauptversammlung können im Rahmen ihres
gesetzlichen Teilnahmerechtes in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin angeführten personenbezogenen Daten (z.B. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis etc.) einsehen. Die Fabasoft AG ist gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere auch das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).
Die personenbezogenen Daten werden (nach Beendigung der Hauptversammlung)
gelöscht, soweit diese nicht mehr zur Erfüllung des Zweckes der
Verarbeitung erforderlich sind und keine gesetzliche
Aufbewahrungspflichten oder die Verteidigung oder Geltendmachung von
Rechtsansprüchen einer Löschung entgegenstehen.
Die Fabasoft AG ist die für die Verarbeitung verantwortliche Stelle. Die
Fabasoft AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten und
Banken. Diese erhalten von der Fabasoft AG nur solche personenbezogenen
Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Fabasoft
AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Fabasoft AG mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Fabasoft verfügt über ein mit datenschutzrechtlichen Themen betrautes
Datensicherheits-Team (Privacy Team). Die Kontaktdaten dieses Privacy
Teams sind auf www.fabasoft.com/privacy aktuell gehalten. Das Privacy-Team
kann über privacy@fabasoft.com kontaktiert werden.
Zur umfangreichen Aufklärung über die Erhebung der personenbezogenen Daten
im Zuge der Hauptversammlung wird auf die „Datenschutzerklärung für
Teilnehmer der Fabasoft Hauptversammlung“ verwiesen. Diese ist in der
aktuellen Fassung auf der Fabasoft Website unter [6] www.fabasoft.com
(Rubrik Investoren, Punkt Hauptversammlung) abrufbar und wird gemeinsam
mit der allgemeinen Datenschutzerklärung von Fabasoft während der
Hauptversammlung zur freien Entnahme aufgelegt.
Tonaufzeichnungen
Die Hauptversammlung wird zu Protokollierungszwecken von der Gesellschaft
in Ton aufgezeichnet. Diese Tonaufnahme wird binnen eines Monats nach
Eintragung des Protokolls im Firmenbuch vernichtet.
Jede Art der Ton- und/oder Bildaufzeichnung durch Aktionäre, Vertreter
oder Gäste während der Hauptversammlung ist untersagt.
Zutritt zur Hauptversammlung
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung
einzufinden. Die Ausgabe der Stimmkarten erfolgt ab 9:00 Uhr.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher
Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen
ist.
Die Hauptversammlung samt Berichten werden in deutscher Sprache
abgehalten. Ausschließlich für fremdsprachige Aktionäre besteht die
Möglichkeit, einen Dolmetscher, unter entsprechend rechtzeitiger
Vorankündigung 10 Tage vor Hauptversammlung, auf eigene Kosten als
Begleitperson mitzunehmen.
Linz, im Juni 2026 Der Vorstand
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09.06.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: [7]EQS News
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fabasoft AG
Honauerstraße 4
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 732-606162-0
Fax: +43 732-606162-609
E-Mail: ir@fabasoft.com
Internet: www.fabasoft.com
ISIN: AT0000785407
WKN: 922985
Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin,
Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2341698 09.06.2026 CET/CEST
https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls2.ssx?fn=show_t_gif&application_id=2341698&application_name=news&site_id=apa_ots_austria~~
References
~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2341698&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=abb377a2c9356e0cbe29e63a93795d4a&application_id=2341698&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=abb377a2c9356e0cbe29e63a93795d4a&application_id=2341698&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=abb377a2c9356e0cbe29e63a93795d4a&application_id=2341698&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=abb377a2c9356e0cbe29e63a93795d4a&application_id=2341698&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
7. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=35f0d3feb4e65012a3fdd876bfd8a52e&application_id=2341698&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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