Novelle gegen „Greenwashing“ durch irreführende Umweltaussagen auf Produkten passiert Wirtschaftsausschuss

Änderungen im UWG für nachhaltigen Konsum und informierte Kaufentscheidungen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig besser informierte Kaufentscheidungen im Sinne eines nachhaltigen Konsumverhaltens treffen können. Mit einer Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sollen dazu neue unlautere Geschäftspraktiken definiert werden. Dies soll verhindern, dass bei Produkten „Greenwashing“ betrieben wird, indem Verbraucherinnen und Verbraucher etwa durch bestimmte Aussagen über eine angebliche Umweltfreundlichkeit oder durch nicht glaubwürdige Nachhaltigkeitssiegel in die Irre geführt werden. Für die entsprechende Regierungsvorlage aus dem Wirtschaftsressort zur Umsetzung von EU-Vorgaben hat der Wirtschaftsausschuss heute mit breiter Mehrheit grünes Licht gegeben. So stimmte neben den Koalitionsparteien auch die FPÖ zu, behielt sich aber eine Ablehnung im Plenum vor. Es sei sehr wenig Zeit für die Begutachtung gewesen, kritisierte dazu Michael Fürtbauer (FPÖ). Die Grünen wiederum stimmten im Ausschuss vorerst nicht für die Novelle. Die entsprechende EU-Richtlinie sei sehr zu befürworten, hielt Lukas Hammer (Grüne) fest. Die vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren für lagernde Produkte würde aber Unternehmen für das „Greenwashing“ weiter belohnen und sei zudem als unionsrechtswidrig kritisiert worden.

Forderungen der Opposition zu vielfältigen Wirtschaftsthemen wurden durchwegs mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt. Sie reichen von der Zahlungsmoral des Bundes über die Investitionskontrolle bis hin zu Frauenförderung.

NEUE AUFLAGEN ZU UMWELTAUSSAGEN UND NACHHALTIGKEITSSIEGELN

Nachhaltigkeitssiegel sollen konkret laut der UWG-Novelle (528 d.B.) künftig nur noch verwendet werden können, wenn diese von staatlichen Stellen stammen oder auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen. Strengere Voraussetzungen sollen zudem an Umweltaussagen geknüpft werden, etwa durch einen Nachweis in Form eines anerkannten Umweltzeichens. Angaben zu künftigen Umweltleistungen – wie etwa zur Reduktion des Wasserverbrauchs – sollen in einem öffentlich zugänglichen Umsetzungsplan festgehalten werden müssen. Darüber hinaus sollen produktbezogene Aussagen zur Klimaneutralität oder anderen positiven Umweltauswirkungen verboten werden, wenn sich diese Aussage auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen außerhalb der Wertschöpfungskette begründen.

Weiters sollen für Praktiken zu frühzeitiger Obsoleszenz von Waren Verbote vorgesehen werden – etwa wenn ein Produkt vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert wird. Außerdem soll die Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw. irreführend sind und sich nicht aus einem Merkmal des Produkts oder der Geschäftstätigkeit ergeben, nunmehr explizit untersagt werden – beispielsweise wenn behauptet wird, dass eine bestimmte Marke von abgefülltem Wasser glutenfrei ist oder dass Papierblätter keinen Kunststoff enthalten, so die Erläuterungen.

Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen auf Online-Benutzeroberflächen soll außerdem laut Entwurf eine aggressive Geschäftspraktik explizit verboten werden. Es geht dabei um eine belästigende Wirkung von wiederholten Anfragen – insbesondere durch Pop-up-Fenster -, die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu verleiten können, eine bereits getroffene Entscheidung zu revidieren, nur damit die wiederholten Aufforderungen enden („click fatigue“). Aufgenommen wird im UWG außerdem eine Regelung, um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen einzudämmen. So soll die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen bestimmte Abmahnungen – etwa bei größerer Anzahl oder wirtschaftlichen Absichten -, eine Unterlassung und bei Verschulden Schadenersatz einzufordern. Die Bestimmung soll laut Erläuterungen das Vorhaben aus dem Regierungsprogramm adressieren, rechtsmissbräuchliche Abmahnungen und Klagen zurückzudrängen.

DEBATTE UM ÜBERGANGSFRIST VON DREI JAHREN

Die in der Novelle vorgesehene Übergangsfrist von drei Jahren werde für bestehende Lagerbestände eingeführt und sei wichtig für die Wirtschaft, betonte Franz Hörl (ÖVP). Was etwa große Mengen an lagerndem Verpackungsmaterial betrifft, könne diese Übergangszeit allerdings zu kurz sein, gab Michael Fürtbauer (FPÖ) zu bedenken. Demgegenüber hielt Lukas Hammer (Grüne) fest, in der Begutachtung sei vorgebracht worden, dass die Übergangsfrist von drei Jahren unionsrechtswidrig sei. Das sollte man sich gemeinsam noch einmal ansehen und diesen Teil überarbeiten. Eigentlich sei die EU-Richtlinie nämlich ein großer Erfolg für alle gewesen, die sich für Umweltschutz und Konsumentenschutz eingesetzt haben. Denn manche Unternehmen würden sich einfach ein „schönes Siegel“ kaufen und sich damit einen unlauteren Wettbewerbsvorteil verschaffen. Aus Sicht von Elisabeth Götze (Grüne) seien aber unter anderem die Regelungen gegen missbräuchliche Abmahnungen in der Vorlage zu begrüßen.

In der Novelle finde sich ein gelungenes Maß in der Verbindung von Umwelt und Wirtschaft, so Michael Bernhard (NEOS). Man dürfe „Trittbrettfahrern“ keine „Marketingschmähs“ erlauben, die suggerieren würden, ökologische Produkte anzubieten. Es gehe auch um fairen Wettbewerb, betonte Ausschussvorsitzende Tanja Graf (ÖVP). Die längere Übergangsfrist brauche es, um vorhandene Produkte nicht einfach wegwerfen zu müssen. Auch Verpackungsmaterial sollte in drei Jahren eigentlich „an den Mann“ gebracht worden sein, meinte sie in Richtung von Fürtbauer.

FPÖ: STEUERRECHTLICHE GLEICHSTELLUNG VON EIGEN- UND FREMDKAPITAL

Im Sinne einer Stärkung der Eigenkapitalbasis österreichischer Unternehmen spricht sich die FPÖ für eine steuerrechtliche Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapital aus (716/A(E)). Unter anderem sollte es den Freiheitlichen zufolge die Möglichkeit eines Steuerabzugs für fiktive Eigenkapitalzinsen geben, da auch Zinsen für Fremdkapital steuerlich absetzbar seien. Dieser bisherige Nachteil führe dazu, dass Unternehmen verstärkt auf Fremdfinanzierung setzen würden, was ihre Verschuldung erhöhe und die finanzielle Stabilität gefährde, meinte Barbara Kolm (FPÖ).

Christoph Matznetter (SPÖ) und Andreas Minnich (ÖVP) wiesen beide auf die aktuelle Budgetsituation hin, wobei Matznetter hinter dem Antrag eine Unterstützung für große Konzerne ortet, Minnich den Vorschlag aber als einen „langgehegten Wunsch der ÖVP“ bezeichnete, der in Zukunft zu prüfen sei. Auch Markus Hofer (NEOS) würde es für sinnvoll erachten, die Diskussion darüber weiterzuführen.

FPÖ: ZAHLUNGSMORAL DES BUNDES GEGENÜBER UNTERNEHMEN VERBESSERN

Der Geschäftsverkehr von öffentlichen Stellen an Unternehmen müsse sich an ein Zahlungsziel von 30 Tagen halten, fordert die FPÖ mit einem weiteren Antrag (717/A(E)). Die durchschnittliche Zahlungsdauer habe sich aber etwa beim Bund auf 36 Tage erhöht. Die Leidtragenden dieser Entwicklung seien die Unternehmen, so die FPÖ. Es gelte sicherzustellen, dass künftig Rechnungen von heimischen Unternehmen an den Bund so rasch wie möglich, zumindest jedoch innerhalb von 30 Tagen, beglichen werden, so Barbara Kolm (FPÖ). Franz Jantscher (ÖVP) meinte demgegenüber, dass Österreich beim Zahlungsziel von 30 Tagen ohnedies im Spitzenfeld liege und zudem über eine sehr gute Bonität verfüge.

INITIATIVEN DER GRÜNEN ZUR INVESTITIONSKONTROLLE

Mehrere Initiativen setzen die Grünen zur Investitionskontrolle. So fordern sie (495/A), den Berichtszeitraum des Investitionskontrollberichts auf ein volles Kalenderjahr festzulegen und die Frist für die Übermittlung des jährlichen Berichts auf den 1. Oktober des Folgejahres zu legen. Damit soll unter anderem die parlamentarische Kontrolle gestärkt werden, so Elisabeth Götze (Grüne). Zu den Regelungen für ausländische Direktinvestition bei einer Gefährdung der Sicherheit oder öffentlichen Ordnung fordern die Grünen (498/A), auch Fälle von Anteils-, Kapital- oder sonstigen Beteiligungen über Schachtelkonstruktionen zu berücksichtigen. Sie sprechen sich außerdem dafür aus, eine Regelung ins Dauerrecht zu übernehmen: Direktinvestitionen in Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung in den Bereichen Arzneimittel, Impfstoffe, Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstung tätig sind, sollten bei Erreichen der 10-%-Schwelle zu genehmigen sein (499/A). Um komplexe Fälle sorgfältig prüfen zu können, sollte den Grünen zufolge außerdem die Investitionskontrollbehörde die Möglichkeit haben, in begründeten Einzelfällen die Prüffrist einmalig um bis zu zwei Monate zu verlängern (519/A(E)). Zudem fordern sie, eine regelmäßige und vertrauliche parlamentarische Kontrolle der Vollziehung des Investitionskontrollgesetzes zu ermöglichen (532/A(E)). Der Nationalrat sollte aus ihrer Sicht analog zur Berichterstattung an das Investitionskontrollkomitee vierteljährlich Informationen über sämtliche neu eingeleiteten sowie abgeschlossenen Investitionskontrollverfahren erhalten.

Zum Thema Investitionskontrolle sei auf EU-Ebene einiges in Vorbereitung, meinte dazu Kurt Egger (ÖVP). Die Punkte gelte es immer gemeinsam aus dem Blickwinkel der Investitionsmöglichkeiten einerseits und der notwendigen Schutzmechanismen andererseits zu betrachten, stimmte er mit Markus Hofer (NEOS) und Christoph Matznetter (SPÖ) überein. Aus Sicht von Arnold Schiefer (FPÖ) ist das Investitionskontrollgesetz eine Materie, die immer wieder an Herausforderungen angepasst werden müsse.

GRÜNE FORDERN MASSNAHMEN GEGEN „MIKROWINDKRAFTSKANDAL“

Die Grünen orten zudem eine „bedenklich fehlerhafte und fahrlässige“ Prüfung einer Mikrowindkraftanlage durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV). So sei zwei Mal ein Produktplagiat als „Prüfling“ verwendet worden. Den Grünen zufolge sollte es künftig nicht erlaubt sein, Plagiate als Untersuchungsbasis für Eingriffe ins Wirtschaftsleben heranzuziehen (823/A(E)). Es gelte, das in Zukunft auszuschließen, zumal es auch dem Wirtschaftsstandort schade, so Elisabeth Götze (Grüne). Ebenso wie Christoph Matznetter (SPÖ) und Markus Hofer (NEOS) wies Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer allerdings auf mehrere Verfahrensstränge hin, die zu dem Thema noch laufen würden. Zum jetzigen Zeitpunkt gelte es in dieser Angelegenheit, keinerlei tendenziöse Feststellungen zu machen, sondern die Klarstellungen durch die Verfahren abzuwarten, sagte der Minister in Richtung der Grünen.

GRÜNE FÜR REFORMPAKET „FRAUEN FÖRDERN, STANDORT STÄRKEN“

Österreich sei von Gleichstellung im Alltag und Berufsleben immer noch weit entfernt, werfen die Grünen außerdem auf. Zwei Drittel der unbezahlten Arbeit werde von Frauen erledigt. Sie orten strukturelle Probleme und fordern ein Reformpaket zum Thema „Frauen fördern, Standort stärken“, das die Berufstätigkeit von Frauen mit Betreuungspflichten fördert (866/A(E)). Die Forderungen reichen von einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr über Professionalisierung der Pflege bis hin zur sozialen Absicherung von Selbstständigen. Außerdem thematisieren die Grünen, dass noch immer Frauen in ihren Karrieren strukturell ausgebremst würden (874/A(E)). Die Bundesregierung müsse einen Nationalen Aktionsplan vorlegen, der Frauenkarrieren fördert, Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt herstellt und Gründerinnen unterstützt. Im umfassenden Forderungskatalog der Grünen geht es etwa um eine Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitkräften bei Mehr- und Überstunden, gendergerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und Frauenquoten in Schlüsselpositionen. Außerdem hätten Frauen lange Karriereunterbrechungen mit erheblichen finanziellen Folgen und verlieren im Beruf den Anschluss, so die Grünen. Sie fordern daher ein Maßnahmenpaket (875/A(E)), das insgesamt die Berufstätigkeit von Frauen fördert. Enthalten sein müsse in dem Paket eine gleichteilige Inanspruchnahme von Elternkarenz durch beide Elternteile, eine Umstellung der Kinderbetreuungsgeld-Modelle auf 50:50-Modelle sowie ein Anspruch auf partnerschaftliche Elternteilzeit für beide Elternteile. Außerdem seien Ausnahmen für Alleinerziehende zu schaffen, so die Grünen.

Insgesamt brauche es bessere Rahmenbedingungen für Frauen und Beruf, hielt Elisabeth Götze (Grüne) fest. Viele der Forderungen würden von der SPÖ unterstützt, wie etwa der Ausbau der Kinderbetreuung und Ganztagesschulen, so Roland Baumann (SPÖ). Ähnlich wie Christoph Stark (ÖVP) und Michael Bernhard (NEOS) wies er auf bereits geplante Maßnahmen wie etwa das zweite verpflichtende Kindergartenjahr hin. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner wies unter anderem auf die Erarbeitung der Fachkräftestrategie hin, wo auch darauf hingewirkt werde, das Potenzial von hochqualifizierten Frauen zu nutzen.

FPÖ STELLT PFLICHTMITGLIEDSCHAFT BEI WKO IN FRAGE

Wiederholt sprechen sich die Freiheitlichen für eine Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in der Wirtschaftskammer (136/A(E)) aus. Diese Mehrfachmitgliedschaften würden die „Zwangsmitglieder“ der Wirtschaftskammern Österreichs massiv belasten. Außerdem fordert die FPÖ die Abschaffung der von der Wirtschaftskammer eingehobenen „Kammerumlage 2“. Da die Umlage von der Lohnsumme abhänge, würden Unternehmen gerade in Zeiten hoher Inflation und hoher Lohn- und Gehaltsabschlüsse massiv belastet (327/A(E)). Michael Fürtbauer (FPÖ) wies auf laufende Reformverhandlungen in der Wirtschaftskammer hin, allerdings seien die Mitgliedschaften dort kein Thema. Ausschussvorsitzender Tanja Graf (ÖVP) zufolge sollen diese Themen erst in kommenden Arbeitsgruppen behandelt werden. Was eine Mehrfachpflicht zur Mitgliedschaft betreffe, gebe es etwa Regelungen, dass diese erst ab einem gewissen Prozentsatz der Unternehmenstätigkeit schlagend würden, so Graf. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu

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