Die aktuelle Hitzewelle belastet die Beschäftigten: AK fordert bessere Schutzmaßnahmen an den Arbeitsplätzen
DIE VORHERRSCHENDE HITZEWELLE MACHT VIELEN ARBEITNEHMER:INNEN ZU SCHAFFEN. VOR ALLEM JENE, DIE IM FREIEN ARBEITEN, LEIDEN UNTER DEN HOHEN TEMPERATUREN. ABER AUCH IN NICHT KLIMATISIERTEN INNENRÄUMEN WIRD DER SOMMERLICHE BERUFSALLTAG ZUR HERAUSFORDERUNG. DAS WIRKT SICH NICHT NUR NEGATIV AUF DIE LEISTUNGS- UND KONZENTRATIONSFÄHIGKEIT, SONDERN LETZTLICH AUCH AUF DIE GESUNDHEIT DER BESCHÄFTIGTEN AUS.
Auf Dächern oder in Baugruben werden immer wieder Temperaturen von rund 50 Grad und darüber hinaus erreicht. Anders als in Arbeitsräumen gibt es hier keine gesetzlichen Temperaturgrenzwerte. Dennoch sind Arbeitgeber:innen verpflichtet, im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung geeignete Hitzeschutzmaßnahmen festzulegen. Dabei müssen auch zusätzliche Belastungsfaktoren wie weitere Witterungseinflüsse, UV-Strahlung sowie erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen berücksichtigt werden.
„Eine zentrale Schutzmaßnahme ist, besonders anstrengende Tätigkeiten an die Tagesrandzeiten zu verschieben“, betont AK-Präsident Andreas Stangl. Leichtere Arbeiten, die im Schatten verrichtet werden können, sollten hingegen in die Tagesmitte fallen, wenn die Temperaturen am höchsten sind. Überstunden sind möglichst zu reduzieren. Zudem sind zusätzliche Pausen sowie regelmäßiges Trinken einzuplanen. Die Getränke, idealerweise stilles Mineralwasser, ungesüßter Kräuter- oder Früchtetee oder stark verdünnter Fruchtsaft, sollen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Milch, Energy-Drinks, Limonaden und alkoholische Getränke sind als Durstlöscher an Hitzetagen ungeeignet.
Beschattungen durch Sonnensegel oder Sonnenschirme sollten nach Möglichkeit bereitgestellt werden. Leichte, körperbedeckende Schutzkleidung, idealerweise mit UV-Schutz, sowie breitkrempige Hüte bieten einen wirksamen Sonnenschutz. Auch Sonnenschutzmittel und Sonnenbrillen mit entsprechendem UV-Filter sind vom Arbeitgeber bereitzustellen.
SEIT 1.1.2026 HITZESCHUTZVERORDNUNG IN KRAFT
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
Telefon: 050/6906-2191
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