Novelle zur einfacheren Akkreditierung von FH-Studiengängen passierte auch den Bundesrat

Ministerin Holzleitner sprach von einer wichtigen Weiterentwicklung der Hochschullandschaft

Mit Wissenschafts- und Sozialthemen beendete die Länderkammer die heutige Sitzung. Sowohl die Änderungen im Fachhochschulgesetz und Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz als auch die Novelle zum Notarversorgungsgesetz, in der primär pensionsrechtliche Anpassungen vorgenommen werden, passierten den Bundesrat ohne Einspruch.

Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner sprach im Zusammenhang mit der Vereinfachung der Akkreditierung von Studiengängen von einer wichtigen Weiterentwicklung der österreichischen Hochschullandschaft. Sie verteidigte zudem die Qualität des heimischen Forschungsstandorts und machte darauf aufmerksam, dass erst vor Kurzem zwölf der begehrten Förderpreise des Europäische Forschungsrats (ERC) an in Österreich tätige Forschende gegangen seien.

BÜROKRATISCHE ERLEICHTERUNGEN BEI DER GENEHMIGUNG VON STUDIENGÄNGEN AN FACHHOCHSCHULEN

Das seit über 30 Jahren bestehende Fachhochschulwesen in Österreich sei eine Erfolgsgeschichte, urteilte Bundesrätin Amelie Muthsam (SPÖ/N). Profitieren würden davon nicht nur die jungen Menschen vor Ort, sondern auch die Unternehmen, die dringend Fachkräfte suchen. Deshalb sei es erfreulich, dass durch die heute zur Debatte stehende Novelle, die Hochschulen in die Lage versetzt werden, rascher auf neue Entwicklungen zu reagieren. So werde unter anderem ermöglicht, dass eine etablierte Fachhochschule eine weitere Studienrichtung auch ohne aufwendiges Verfahren anbieten könne. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Qualität darunter leide, unterstrich Muthsam, die Einhaltung der hohen Standards sei weiterhin gewährleistet.

Bernhard Ruf (ÖVP/O) schloss an seine Vorrednerin an und hob die Bedeutung der Fachhochschulen für das heimische Bildungswesen hervor. In Oberösterreich seien etwa top ausgebildete Hebammen, angesagte Logistik-Manager als auch weltweit angesehene Software- und KI-Programmierer unter den Absolventen von Fachhochschulen zu finden. Ein weiterer Bürokratieabbau, wie dies durch die Novelle erfolge, sei daher ausdrücklich zu begrüßen. Die Fachhochschulen würden genau jene Personen gut ausbilden, die die Unternehmen dringend benötigen, urteilte Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V). Damit werde die Wettbewerbsfähigkeit vor allem der kleineren und mittleren Betriebe entscheidend gestärkt.

Nikolaus Amhof (FPÖ/W) sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, auch wenn das Gesetz kein „großer Wurf“ sei. Er nahm die Debatte zum Anlass, um grundlegende Überlegungen zum Hochschulwesen in Österreich anzustellen, das vor allem mit strukturellen, finanziellen und organisatorischen Problemen konfrontiert sei. Im Besonderen zeigte er sich über die „Ideologisierung der Universitäten“ besorgt. Generell seien europäische Hochschulen bei den internationalen Rankings mittlerweile sehr ins Hintertreffen geraten, zeigte Amhof auf. Gut abschneiden würden noch Universitäten aus der Schweiz und Großbritannien, wobei beide Länder aber nicht Mitglied der EU seien.

Auch wenn ihre Fraktion Kritik am Zustandekommen des Gesetzes geübt habe, so werde sie es aus inhaltlichen Gründen mittragen, erklärte Simone Jagl (Grüne/N). Die Etablierung von Fachhochschulen in Österreich – mittlerweile gibt es 21 – sei ein Erfolgsprojekt, durch das man den Anschluss an die internationalen Entwicklungen in diesem Bereich gefunden habe. Die FH leisteten einen wichtigen Beitrag zur qualifizierten Berufsausbildung auf Hochschulniveau, war Jagl überzeugt. Nunmehr soll es erleichtert werden, neue Studiengänge zu schaffen, und zwar dort, wo bereits nachweislich ausreichend Kompetenz, Personal und Qualitätssicherung vorhanden sei. Jagl kam dann noch auf das Universitätsbudget zu sprechen und übte Kritik am „Kommunikationschaos“ der Wissenschaftsministerin während der noch laufenden Budgetverhandlungen. Dies habe zu viel Verunsicherung geführt.

PENSIONSRECHTLICHE ANPASSUNGEN IM NOTARVERSORGUNGSGESETZ FINDEN DIE ZUSTIMMUNG ALLER FRAKTIONEN

Da die Altersobergrenze für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten vor Kurzem von 35 auf 50 Jahre angehoben wurde, sei es notwendig, auch pensionsrechtliche Anpassungen vorzunehmen, erläuterte Manfred Mertel (SPÖ/K) die Rechtsmaterie. Es werde daher eine Staffelung geben, die ab Anfang 2027 in Kraft treten wird. Der Mindestpensionsbetrag werde jedenfalls bei rund 3.800 Ꞓ liegen. Angesichts der aktuellen Budgetdebatte stellte Mertel grundsätzliche Überlegungen zum Pensionssystem an. Ein besonderes Anliegen war ihm dabei die bessere Absicherung von Frauen im Alter. Dafür sollten neue Modelle überlegt werden.

Auch Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP/S) ging auf die Eckpunkte der Novelle ein. Von der Anhebung der Altersgrenze bei den Notarinnen und Notaren werden auch mehr Frauen profitieren können, war sie überzeugt. Ebenso wie Mertel wies Eder-Gitschthaler darauf hin, dass sich das Pensionssystem dieser Berufsgruppe ganz von selbst finanziere. Bezüglich der generellen Debatte über das heimische Pensionssystem gab sie zu bedenken, dass unter diesem Posten vieles subsumiert werde, das gar nicht pensionsrelevant sei. Als Beispiele führte sie die Ausgaben für die Ausgleichszulage oder das Kranken- und Rehageld an. Das Gesamtsystem sei noch immer „ein gutes“, betonte sie, die Leute können darauf vertrauen, dass etwas herauskommt.

Die auf den ersten Blick sehr technische Änderung im vorliegenden Gesetz verfolge einen wichtigen Grundsatz, unterstrich Herbert Kober (FPÖ/St), zumal die Notarinnen und Notare ihr Pensionssystem selbständig finanzieren würden. Wer länger einzahlt, soll natürlich einen höheren Anspruch erwerben, als jemand, der über einen viel kürzeren Zeitraum Beiträge leistet. Im Grunde müsste jedes Versorgungssystem danach trachten, auf lange Sicht stabil und fair gestaltet zu sein, führte Kober ins Treffen. Positiv hob er noch hervor, dass bei Berufsunfähigkeit keine Staffelung der Pensionen vorgesehen sei.

Im Anschluss an den Tagesordnungspunkt fanden noch anlässlich des Vorsitzwechsels im Bundesrat ab 1. Juli 2026 die Wahlen zum neuen Präsidium der Länderkammer statt. (Fortsetzung Bundesrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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