Unzulässige Bestandsprovisionen bei Fonds – VKI startet Sammelaktion gegen die BAWAG P.S.K.

Betroffene können sich ab sofort zur Sammelaktion anmelden und Ansprüche einfordern

FÜR DIE VERMITTLUNG VON FONDS ERHALTEN BANKEN VON DEN KAPITALANLAGEGESELLSCHAFTEN PROVISIONEN IN FORM VON SOGENANNTEN BESTANDSPROVISIONEN. LEGEN BANKEN DIESE PROVISIONSZAHLUNGEN DEN KUND:INNEN GEGENÜBER NICHT OFFEN, SIND SIE NACH RECHTSAUFFASSUNG DES VEREINS FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) UNZULÄSSIG UND AN DIE KUND:INNEN ZURÜCKZUZAHLEN. TROTZ AUFFORDERUNG ZU AUSSERGERICHTLICHEN GESPRÄCHEN IM VERGANGENEN JAHR WAR DIE BAWAG P.S.K. BISHER NICHT ZU VERGLEICHSGESPRÄCHEN BEREIT. NEBEN WERTPAPIERDEPOTS DIREKT BEI DER BAWAG P.S.K. SIND AUCH JENE BEI DER EASYBANK (EINE MARKE DER BAWAG) UND DEN EHEMALIGEN ONLINE-BROKERN DIREKTANLAGE.AT BZW. HELLO BANK! BETROFFEN. DER VKI STARTET DAHER EINE SAMMELAKTION UND RUFT KUND:INNEN DER BAWAG P.S.K. AUF, SICH JETZT UNTER WWW.VKI.AT/KICK-BACK-2026 ANZUSCHLIESSEN.

Der VKI hat sich bereits mit mehreren großen Bankinstituten, darunter die Unicredit Bank Austria, die Erste Bank und die österreichische Sparkassengruppe, der Raiffeisensektor und die Volksbankengruppe, auf eine außergerichtliche Lösung zum Thema Bestandsprovisionen geeinigt und für tausende Betroffene eine beachtliche Refundierungen – je nach Investitionssumme, ein paar hundert bis mehrere tausend Euro -erreicht. Nach Ansicht des VKI betrifft die unzureichende Offenlegung von erhaltenen Bestandsprovisionen die gesamte Bankenbranche, sofern im Wertpapiergeschäft Fonds angeboten wurden. Das Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996/2007/2018) sieht strenge Regelungen vor, unter welchen Voraussetzungen Bestandsprovisionen von Banken einbehalten werden dürfen.

Der VKI geht davon aus, dass auch bei BAWAG P.S.K., Easybank und den nunmehr eingegliederten Online-Brokern direktanlage.at und Hello bank! die Bestandsprovisionen bei der Vermittlung von Fonds jedenfalls bis zum 31.12.2017 nicht ausreichend offengelegt wurden. Betroffene Kund:innen können diese Bestandsprovisionen daher zurückverlangen.

Die Teilnahme an der Sammelaktion des VKI ist kostenlos. Eine Anmeldung ist ab sofort unter www.vki.at/kick-back-2026 möglich.

„Während mit allen anderen großen Bankinstituten außergerichtliche Lösungen gefunden werden konnten, hat die BAWAG P.S.K. – als einzige Bank – die Aufnahme von Gesprächen bislang verweigert. Der VKI führt daher eine Sammelaktion durch, um die Ansprüche der betroffenen BAWAG-Kund:innen durchzusetzen“, kommentiert Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist der Abteilung Intervention im VKI. “Wir gehen davon aus, dass mehrere tausend Kund:innen betroffen sind.”

SERVICE: Anmeldungen sind ab sofort möglich unter www.vki.at/kick-back-2026.

VKI-Pressestelle
Telefon: +43 676 852270 256
E-Mail: presse@vki.at
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