Nationalrat beschließt umfangreiche Novellen zu Luftfahrtgesetz und Kraftfahrgesetz
Verwaltungsvereinfachungen, Regelung der Haftpflicht für Drohnen und neue Pickerl-Intervalle finden breite Zustimmung
Umfassende Änderungen im Luftfahrtgesetz hat der Nationalrat heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS umgesetzt. Ausgangspunkt war ein Initiativantrag der Koalitionsfraktionen zu den Sicherheitsüberprüfungen in der Luftfahrt. Im Verkehrsausschuss des Nationalrats wurde die Gesetzesinitiative dann mit einem gesamtändernden Abänderungsantrag um eine Reihe wesentlicher Punkte erweitert. Im Plenum wurde noch ein weiterer Abänderungsantrag der Koalition berücksichtigt. Laut Verkehrsminister Peter Hanke stellt die so geschaffene Novelle einen „großen Wurf“ zur Modernisierung der Luftfahrt dar. Kritisch sehen die Novelle hingegen die Freiheitlichen und die Grünen. Auch ein Rückverweisungsantrag der Grünen fand keine Zustimmung. Ein Abänderungsantrag der Grünen zu Details der Novelle fand ebenfalls keine Mehrheit.
Von den anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, die für die Bewohnerinnen und Bewohner der Flughafenregion Wien besseren Schutz vor Fluglärm fordern.
Auch eine Novelle zum Kraftfahrgesetz bringt zahlreiche Neuerungen. Sie wurde mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS auf den Weg gebracht. Die Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern („Pickerl-Überprüfung“) werden damit verlängert. Auch hier war ein Initiativantrag der Koalition vom Verkehrsausschuss noch ergänzt worden. So werden etwa die Regeln für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen angepasst.
LUFTFAHRTGESETZ BRINGT NEUE REGELUNGEN FÜR DROHNENFLÜGE UND ZUVERLÄSSIGKEITSÜBERPRÜFUNGEN
Hauptpunkt eines Initiativantrags der Koalitionsfraktionen zum Luftfahrtgesetz sind Anpassungen bei den Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen im Luftverkehr. Vor allem sollen der Datenschutz sowie der Rechtsschutz im Falle eines negativen Überprüfungsergebnisses sichergestellt werden. Auch wird „Unzuverlässigkeit“ im Sinne des Gesetzes genauer definiert. Ein Abänderungsantrag der Koalition im Verkehrsausschuss brachte noch eine Reihe weiterer neuer Punkt ein. So erfolgen Klarstellungen zum Betrieb von Flugplätzen und zur Errichtung luftfahrtfremder Gebäude. Weitere Bestimmungen betreffen die Versicherung von Drohnen und Maßnahmen zur Digitalisierung. So soll eine Dokumentendatenbank künftig Auskunft über Echtheit und Gültigkeit von Urkunden geben.
KOALITION SIEHT „PRAXISNAHES“ GESETZ, OPPOSITION KRITISIERT KURZFRISTIGE EINBRINGUNG
Kritik an der Art und Weise der Umsetzung der Novelle kam von FPÖ und Grünen. So meinte Gerhard Deimek (FPÖ), ein besserer Rechtsschutz bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Beschäftigte sei zwar grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sei die Feststellung, was ein „Naheverhältnis“ etwa zu terroristischen und kriminellen Gruppen bedeute, zu vage gefasst. Auch die Vorgaben für die Pflichtversicherung von Drohnen seien zu ungenau. Seine Fraktion werde der Novelle nicht zustimmen.
Sie sei „schockiert“ über das „ungerechte Gesetz“, das nun umgesetzt werden solle, sagte Elisabeth Götze (Grüne). Fragwürdig sei nicht nur die überhastete Einbringung im Parlament. Die Regierung opfere in fahrlässiger Weise die Sicherheit der Passagiere dem Interesse der Flughafenbetreiber an billigen Arbeitskräften. Künftig werde sogar ein Naheverhältnis zu extremistischen und terroristischen Gruppierungen nicht automatisch den Verlust der Sicherheitsbescheinigung bedeuten. Die Luftfahrt werde zum „Spielplatz für Superreiche“ gemacht, während die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in der umfassende Novelle nicht berücksichtigt würden. Die Grünen würden diesen „Luftfahrtlobby-Gesetz“ keine Zustimmung geben. Da die Bestimmungen über die Versicherung von Drohnen mangelhaft seien, bringe ihre Fraktion einen Abänderungsantrag zur Herstellung von Klarheit bei den Versicherungsnachweisen von Drohnen ein. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Ihre Freude über das Luftfahrtpaket drückten die Abgeordnete der Regierungsfraktionen aus. So bezeichnete Joachim Schnabel (ÖVP) die Novelle als „modern und praxisnah“. Das System der Zuverlässigkeitsprüfungen wahre ein hohes Sicherheitsniveau und schütze gleichzeitig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einem ungerechtfertigten Verlust ihrer Sicherheitsbescheinigungen. Die Novelle stärke die Flughafenstandorte, sichere Tausende Arbeitsplätze und führe die österreichische Luftfahrt in die Zukunft, betonte Schnabel. Für Drohnen werde ein neues Luftfahrtmanagement geschaffen.
Die Luftfahrt brauche hohe Sicherheitsstandards, sagte Wolfgang Moitzi (SPÖ). Zuverlässigkeitsüberprüfungen seien jedoch Entscheidungen, die weitreichende Folgen für den Arbeitsplatz hätten. Aufgrund der derzeitigen Rechtslage sei es immer wieder vorgekommen, dass Angestellten von Flughäfen wegen geringfügigen Vorwürfen, die nichts mit ihrem Beruf und Sicherheitsfragen zu tun hätten und die sich später als ungerechtfertigt erweisen würde, die Zuverlässigkeitsbescheinigung entzogen werde. Damit riskiere man den Verlust wichtiger Fachkräfte. Moitzi brachte noch einen Abänderungsantrag mit redaktionellen Klarstellungen ein.
Auch Melanie Erasim (SPÖ) begrüßte die Ausweitung des Rechtsschutzes für Beschäftigte. Sie hätten künftig bei einem negativen Ergebnis das Recht auf einen Bescheid, gegen den sie vorgehen könnten. Damit werde eine Rechtslücke geschlossen. Die Sicherheitsstandards würden dabei so hoch wie bisher bleiben, widersprach sie Götze.
Alois Schroll (SPÖ) zeigte sich zufrieden über „längst überfällige Anpassungen“. Die Koalition zeige damit entschlossenes Handeln für den Wirtschafts- und Luftfahrtstandort. Schließlich seien in Österreich rund 240.000 Menschen in irgendeiner Weise im Umfeld der Luftfahrt beschäftigt. Ein wichtiger Schritt sei der Abbau von Bürokratie bei Drohnenflügen und bei Landegenehmigungen für Helikopterflüge, die im überwiegenden öffentlichen Interesse durchgeführt würden, etwa zur Bergung von Weidevieh.
Die Koalition behandle die Luftfahrt nicht ideologisch, wie die Grünen, sondern als Standortfrage, betonte Dominik Oberhofer (NEOS). Die Novelle setze das um, was unter einer grünen Verkehrsministerin jahrelang liegengeblieben sei. Keinesfalls gehe es um Dumpinglöhne, sondern man verhindere, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wegen geringfügiger, nicht sicherheitsrelevanter Vorfälle automatisch die Zuverlässigkeitsbescheinigung entzogen werde. Die Entscheidung über die Zuverlässigkeit treffe letztlich die Fluglinie, die diese am besten beurteilen könne.
HANKE: LUFTFAHRTGESETZ IST „GROSSER WURF“
Die Novelle des Luftfahrtgesetzes sei ein großer Wurf, der moderne und überfällige Bestimmungen für die Luftfahrt bringe, sagte Verkehrsminister Hanke. Das gelte etwa für die Anpassungen zu den Zuverlässigkeitsüberprüfungen, die Beschäftigten und Unternehmen Vorteile bedeute. Hanke verwies weiters auf die Drohnenschutzstrategie, die sich derzeit in Ausarbeitung befinde. Mit dieser werde auf neue Bedrohungslagen durch Drohnen auf Flughäfen reagiert. Zudem würden sogenannte „U-Spaces“ für das Management von Drohnenflügen ermöglicht. Bei der Nutzung von Drohnen werde künftig auch eine pauschale Haftpflichtversicherung zulässig sein. An der Haftung ändere sich dadurch nichts.
Die Klarstellung bei Bodeneinrichtungen in Flughafennähe bedeute nicht, dass künftig unbeschränkt gebaut werden könne. Das Gegenteil sei richtig. Luftfahrtfremde Bauten würden damit nur mehr in Ausnahmenfällen genehmigt. Auch bei rein privaten Flügen ändere sich nichts, sondern man schaffe Regelungen für die Landungen von Helikopterflügen im überwiegenden öffentlichen Interesse.
GRÜNE FORDERN FLUGHAFENGEBÜHREN MIT LÄRMSCHUTZ ZU VERKNÜPFEN
Mit in Verhandlung stand ein Antrag der Grünen. Sie fordern einen besseren Schutz vor Fluglärm und die Sicherung der Nachtruhe in der Flughafenregion Wien. Einen Ansatzpunkt sehen die Grünen dabei bei den Flughafengebühren.
Seine Fraktion sei für Lärmschutz, betonte FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek. Einer „künstlichen Verteuerung“ des Luftverkehrs werde sie aber nicht zustimmen.
Verkehrsminister Hanke, betonte, dass die Maßnahmen zum Lärmschutz fortgesetzt würde. Die 2024 erstellten „Lärmaktionspläne“ der Länder und die „Lärmberichte“ des Flughafens Wien seien die Diskussionsgrundlage für weitere Anpassungen. Zudem seien gerade Verhandlungen zum Thema Nachtflugpause beim Flughafen Wien im Laufen.
ÄNDERUNG IM KRAFTFAHRGESETZ BRINGT NEUE INTERVALLE FÜR PICKERL
Kernstück der Novelle zum Kraftfahrgesetz (42. KFG-Novelle) sind die längeren Intervalle für die wiederkehrende Begutachtung von Pkw und Motorrädern („Pickerl“). Derzeit gilt die 3:2:1-Regel: drei Jahre nach Erstzulassung, zwei Jahre nach der Erstbegutachtung, danach jedes Jahr. Die Novelle des Kraftfahrgesetzes bringt nun eine 4:2:2:2:1-Regel. Zudem gibt es Verwaltungsvereinfachung bei Fahrzeugkontrollen, für Fahrschulen, die Nutzung von Deckkennzeichen und Erleichterungen für den Baustellenverkehr. Durch einen gesamtändernden Abänderungsantrag wurde die Novelle im Verkehrsausschuss um weitere Bestimmungen ergänzt, wie neue Regelungen für Testfahrten mit automatisierten und fahrerlosen Fahrzeugen sowie weitere Digitalisierungs- und Übergangsbestimmungen. Für die Zulassung von Fahrzeugen mit ukrainischen Kennzeichen wird die bisherige Sonderregelung gestrichen, wobei eine Übergangsregelungen Härtefälle vermeiden soll.
BREITE ZUSTIMMUNG ALLER FRAKTIONEN MIT AUSNAHME DER GRÜNEN
Die angebliche „Entbürokratisierung“ sei in der Begutachtung scharf kritisiert worden, meinte Elisabeth Götze (Grüne). In einem Gebirgsland wie Österreich sei damit zu rechnen, dass Fahrzeuge bereits nach drei Jahren gravierende Mängel hätten. Eine Erstbegutachtung nach vier Jahren führe daher unweigerlich dazu, dass schwere Mängel an Fahrzeugen und illegales Tuning nicht rechtzeitig entdeckt werden könnten. Berücksichtigt habe man hingegen „Wünsche der WKO“ und der Bauwirtschaft nach Fahrzeugen mit höherer Tonnage. Das bedeute mehr Schäden an der Infrastruktur, deren Kosten die Öffentlichkeit zu tragen hätte, argumentierte Götze.
Die FPÖ werde der Novelle trotz kleinerer Bedenken insgesamt zustimmen, sagte Christofer Ranzmaier (FPÖ). Die Aufhebung der Ausnahmeregelungen für die Fahrzeuge aus der Ukraine sei überfällig. Unverständlich sei allerdings die Länge der vorgesehenen Übergangsfrist. Harald Thau (FPÖ) sah die Novelle als einen „Schritt in die richtige Richtung“. Kritisch sah er aber den Wegfall der Nachfrist bei der wiederkehrenden Fahrzeugüberprüfung. Das belaste jene, deren Fahrzeuge nicht das gesamte Jahr über angemeldet seien. Thau brachte einen Entschließungsantrag ein, der die Beibehaltung der viermonatigen Toleranzfrist für historische Fahrzeuge und für Zweiräder forderte. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Die Pickerl-Überprüfung werde entbürokratisiert und günstiger, zeigte sich Andreas Haitzer (SPÖ) zufrieden. Eine Überziehung der Frist werde künftig zwar nicht mehr möglich sein, doch gebe es genug Vorlaufzeit, um einen Termin zu vereinbaren.
Ein „Entlastungs-, Innovations- und Sicherheitspaket“ sah Joachim Schnabel (ÖVP). Die Intervalle, die man nun einführe, seien international erprobt und würden auch in der Schweiz gelten, die ähnliche Verhältnisse wie Österreich habe. Vor allem stelle das Gesetz auf die Eigenverantwortung ab. Besonders wichtig sei, dass ein Schritt für die Testung des automatisierten Fahrens geschafft werde.
Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) begrüßte ebenfalls die Änderungen der Begutachtungsfristen, die im Sinne der Bürgerinnen und Bürger seien. Wie Schnabel argumentierte er, dass die Erleichterungen bei Schwerfahrzeugen mit Aufbauten vor allem der regionalen Bauwirtschaft zugutekommen würden.
Christoph Stark (ÖVP) verwies darauf, dass Österreich aufgrund der Demographie die Buslenker ausgehen würden. Das zeige, dass autonomes Fahren in Zukunft Bedeutung für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs haben werde. Daher müssten passende Rahmenbedingungen für Tests geschaffen werden.
Die Novelle bringe viele kleine Schritte zur Entbürokratisierung bei Überprüfungen von Fahrzeugen, betonte Janos Juvan (NEOS). Sollte sich herausstellen, dass weitere Schritte notwendig seien, werde man diese selbstverständlich umsetzen.
HANKE: KRAFTFAHRRECHT WIRD MODERNER UND WENIGER BÜROKRATISCH
Verkehrsminister Peter Hanke sah die Novelle als Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Modernisierung des Kraftfahrrechts, ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit zu machen. Werkstätten würden von unnötigen Dokumentationspflichten entlastet. Die Novelle schaffe nicht zuletzt die rechtliche Grundlage für den Testbetrieb automatisierter Fahrzeuge. Insgesamt werde damit ein zukunftsorientiertes Kraftfahrrecht geschaffen, das Innovationen fördere, die Wettbewerbsfähigkeit stärke und das hohe Niveau der Verkehrssicherheit wahre, sagte der Verkehrsminister. (Fortsetzung Nationalrat) sox
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