ARBÖ: Verlängerung der Pickerl-Intervalle bringt Vor- und Nachteile

Künftig müssen Kraftfahrer in den ersten zehn Jahren vier- statt sieben Mal zur §57a-Begutachtung.

Die von Staatssekretär Schelhorn als Entbürokratisierungsmaßnahme angekündigte Verlängerung der Pickerl-Intervalle ist beschlossene Sache: Künftig müssen Kraftfahrer nach dem Kauf eines Neufahrzeugs erstmals 4 Jahre nach der Erstzulassung zur §57a-Begutachtung. Anschließend erfolgt die Begutachtung alle zwei Jahre. Ab dem 10. Jahr ist eine jährliche Begutachtung notwendig.

Der ARBÖ begrüßt es grundsätzlich, wenn die Kosten für Autofahrer sinken und die Individualmobilität einfacher wird. Dies darf allerdings nicht zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen, wie ARBÖ-Generalsekretär Mag. Gerald Kumnig ausführt: „Es zeigt sich, dass rund 10% der Autos auch schon in den ersten Jahren relativ viele schwere Mängel und sogar Mängel mit Gefahr in Verzug aufweisen. Viele schwere Mängel passieren aufgrund von Umwelteinflüssen wie zum Beispiel: ein Sprung in der Windschutzscheibe oder Reifenschäden, nachdem man den Randstein touchiert hat, und damit völlig unabhängig vom Fahrzeugalter.“

Zudem besteht die Möglichkeit, dass Schäden und Mängel am Fahrzeug erst später erkannt werden und notwendige Reparaturen dadurch umfangreicher werden. Zu denken wäre etwa an das Beispiel der Bremsanlage: Bremsscheiben, die leicht verrostet sind, können noch kostengünstig repariert werden. Wenn das Fahrzeug länger steht, verrostet die Bremsscheibe stärker – das kann innerhalb weniger Monate passieren – und das Fahrzeug bekommt wegen dieses schweren Mangels keine positive Begutachtung mehr ausgestellt.

Eine positive Bewertung gibt der ARBÖ hingegen der Neuregelung bezüglich der Zeitspanne, innerhalb der die Begutachtung durchzuführen ist. „Aus unserer Sicht ist die neue viermonatige Zeitspanne vollkommen ausreichend. Die bisherige Möglichkeit der Überziehung war eine rein österreichische Regelung und es kam gerade während der Urlaubsfahrt oftmals zu Problemen mit ausländischen Behörden, wenn Österreicher im Ausland mit einem abgelaufenen Pickerl aufgehalten wurden“, so Gerald Kumnig zur kürzlich beschlossenen Novelle des Kraftfahrgesetzes.

Auf diese beschlossene KFG-Novelle müssen jetzt jedoch noch weitere Schritte folgen, wie Gerald Kumnig abschließend ausführt: „Wenn die Bundesregierung wirkliche Maßnahmen zur Entbürokratisierung setzen möchte, gäbe es eine weitere äußerst sinnvolle Maßnahme: die Umstellung der analogen Begutachtungsplakette auf eine digitale Variante. Derzeit ist die Produktion, Aufbewahrung und das Abwicklungsmanagement mit dem analogen Pickerl mit extremem Aufwand verbunden. Wenn die Werkstätten diesen Aufwand nicht mehr hätten, wäre es ein großer Gewinn für alle.“

ARBÖ-Presseabteilung
Sebastian Obrecht
Telefon: +43 664 60 123 244
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