Fieber statt Strand: Was bei Krankheit im Urlaub gilt

ÖGB klärt über Rechte von Arbeitnehmer:innen auf

Die Sommer-Urlaubswelle ist in vollem Gange. Viele Arbeitnehmer:innen gönnen sich eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Doch für tausende Beschäftigte wird der Urlaub durch Krankheit getrübt: Statt Erholung heißt es plötzlich Bettruhe.

Der ÖGB und die Gewerkschaften verzeichnen derzeit vermehrt Anfragen von verunsicherten Arbeitnehmer:innen. Viele wissen nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen und fragen sich, was mit ihren Urlaubstagen passiert, wenn sie während des Urlaubs erkranken.

ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter stellt klar: „Beschäftigte haben auch im Urlaub Anspruch darauf, dass ihnen durch eine Erkrankung kein Nachteil entsteht.“

Weilharter liefert die wichtigsten Antworten zum Thema: Krank im Urlaub:
WIE MUSS ICH MEINEN KRANKENSTAND MELDEN?

ÖGB Kommunikation
Mag. Peter Leinfellner
Telefon: +436503636399
E-Mail: peter.leinfellner@oegb.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.