UNIQA: Kühle Räume, klarer Versicherungsschutz – worauf es bei Klimaanlagen ankommt

Jeder zehnte Haushalt in Österreich verfügt über eine Klimaanlage. Ob und gegen welche Schäden das Gerät versichert ist, hängt vor allem von Bauart und Schadensursache ab.

Hitzewellen machen Klimaanlagen auch in Österreich für immer mehr Menschen zum Thema. Innerhalb von nur vier Jahren hat sich die Zahl der Haushalte mit Klimaanlage nahezu verdoppelt. Von rund 210.000 im Jahr 2020 auf 415.000 im Jahr 2024, wie Daten von Statistik Austria (1) zeigen. Tendenz weiterhin steigend. Damit verfügt inzwischen rund jeder zehnte österreichische Haushalt über eine Klimaanlage.

Bei der Anschaffung sollte jedoch nicht nur auf Kühlleistung, Energieverbrauch und fachgerechte Montage geachtet werden. Auch der Versicherungsschutz verdient einen genaueren Blick.

„Eine Klimaanlage ist eine größere Investition und sollte entsprechend abgesichert sein. Wer sich für eine solche Anschaffung entscheidet, sollte diese auch seiner Versicherung melden. So kann geprüft werden, ob die bestehende Deckung noch ausreichend ist und welcher Schutz für das neue Gerät besteht. So lässt sich mit einem kurzen Check einfach sicherstellen, dass die neue Anschaffung im Schadensfall bestmöglich abgesichert ist“_,_ sagt PETER HUMER, Mitglied des Vorstands für Kunde & Markt Österreich bei UNIQA.

CHECK MIT VERSICHERUNG WIRD EMPFOHLEN

Split-Klimaanlagen bestehen üblicherweise aus einem Innen- und einem Außengerät und sind fest mit dem Gebäude verbunden. Sie gelten daher grundsätzlich als Gebäudebestandteil. In der Eigenheimversicherung sind solche Anlagen gegen jene Gefahren mitversichert, die in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser. Wird das Außengerät bei einem Sturm beschädigt, kann daher grundsätzlich die Eigenheimversicherung zuständig sein. Auch über die Haushaltsversicherung kann Schutz bestehen.

Nicht jeder Schaden an einer Klimaanlage entsteht allerdings durch ein klassisches versichertes Ereignis. Material- und Herstellungsfehler, Schäden durch elektrische Energie oder indirekten Blitzschlag sowie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder mechanische Einwirkungen können über eine Haus- und Wohntechnikversicherung abgedeckt werden. Zusätzliche Risiken entstehen über das ablaufende Kondenswasser.

Mobile Klimageräte zählen grundsätzlich zum Wohnungsinhalt. Sie sind damit im Rahmen der vereinbarten Gefahren über die Haushaltsversicherung mitversichert.

UNIQA empfiehlt deshalb, Klimaanlagen von einem Fachbetrieb installieren zu lassen und vor der Montage alle erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen zu klären. Nach der Montage ist es wichtig, die Versicherung zu informieren. Denn eine Klimaanlage stellt eine wertsteigernde Anschaffung dar. Ein kurzer Check hilft festzustellen, ob die Versicherungssumme angepasst werden sollte und welcher Versicherungsschutz für die Anlage besteht. So kann einfach geklärt werden, ob für die neue Begleiterin durch die Hitzetage Versicherungsschutz besteht.

Q&AS

* IMMER MEHR HAUSHALTE HABEN EINE KLIMAANLAGE. GILT DAFÜR AUTOMATISCH VERSICHERUNGSSCHUTZ?

Nicht automatisch. Ob und gegen welche Schäden eine Klimaanlage versichert ist, hängt vor allem von der Bauart der Anlage und der jeweiligen Schadensursache ab. Maßgeblich ist außerdem, welche Risiken in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden.

* SIND FEST INSTALLIERTE SPLIT-KLIMAANLAGEN ÜBER DIE EIGENHEIMVERSICHERUNG VERSICHERT?

Ja. Split-Klimaanlagen gelten grundsätzlich als Gebäudebestandteil, da sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Sie sind daher gegen jene Gefahren versichert, die im Rahmen der Eigenheimversicherung gedeckt sind, etwa Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschäden.

* WANN KANN AUCH DIE HAUSHALTSVERSICHERUNG FÜR SCHÄDEN AN EINER KLIMAANLAGE AUFKOMMEN?

Versicherungsschutz über die Haushaltsversicherung kann bestehen, wenn die Klimaanlage vom Versicherungsnehmer angeschafft und eingebracht wurde. Versichert sind dabei grundsätzlich Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, sofern keine Entschädigung aus der Gebäudeversicherung möglich ist.

* WELCHE SCHÄDEN SIND ÜBER EINE HAUS- UND WOHNTECHNIKVERSICHERUNG ABGEDECKT?

Eine Haus- und Wohntechnikversicherung kann Schäden abdecken, die nicht durch klassische Gefahren wie Feuer oder Sturm verursacht werden. Dazu zählen beispielsweise Material- und Herstellungsfehler, Schäden durch elektrische Energie oder indirekten Blitzschlag sowie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder mechanische Einwirkungen.

* SIND MOBILE KLIMAGERÄTE VERSICHERT?

Ja. Mobile Klimageräte zählen grundsätzlich zum Wohnungsinhalt und sind daher im Rahmen der vereinbarten Gefahren über die Haushaltsversicherung mitversichert.

* WARUM SOLLTE DIE VERSICHERUNG NACH DER INSTALLATION EINER KLIMAANLAGE INFORMIERT WERDEN?

Eine Klimaanlage stellt eine wertsteigernde Anschaffung dar. Daher empfiehlt es sich, die Versicherung nach der Installation zu informieren. So kann geprüft werden, ob die bestehende Versicherungssumme noch ausreichend ist und welcher Versicherungsschutz für die neue Anlage besteht.

* WORAUF SOLLTEN KONSUMENT:INNEN VOR DER INSTALLATION EINER KLIMAANLAGE ACHTEN?

UNIQA empfiehlt, Klimaanlagen von einem Fachbetrieb installieren zu lassen und bereits vor der Montage alle erforderlichen Bewilligungen und Zustimmungen einzuholen. Zusätzlich sollte nach der Installation ein kurzer Versicherungs-Check erfolgen, um den passenden Versicherungsschutz sicherzustellen.

Bildmaterial von Peter Humer.

(1) Quelle Anzahl Klimaanlagen: Statistik Austria, ods-Datei https://www.statistik.at/fileadmin/pages/100/10SanierungsmassnahmenKlimaanlagen20212022.ods

Klaus Kraigher
Pressesprecher
UNIQA Insurance Group AG
Telefon: +43 664 8231997
E-Mail: klaus.kraigher@uniqa.at
Website: https://www.uniqa.at

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