Reaktion auf Grubers Sommerlochvorstoß: Nun belehrt Umweltorganisation den LHStv

Forderungsprogramm bereits großteils Rechtsbestand – Feindrhetorik untragbar

Als uninformiert und danebenliegend bezeichnet die Umweltorganisation VIRUS die jüngste Attacke des Kärntner VP-Landeshauptmannstellvertreters auf Umweltorganisationen. UVP-Experte Wolfgang Rehm: „Gruber hat bei seinem unbegründeten Sommerloch-Ausritt gezeigt, dass er keine Ahnung von der Materie hat und ist sein Mogelpackungs-Forderungsprogramm bereits großteils jetzt Rechtsbestand. Da geht es offenbar nur um Stimmungsmache und politisches Kleingeld. Völlig untragbar und einen Rücktritt nahelegend ist Eggers Rhetorik, die Vertreter des Umweltschutzes offen als Feinde bezeichnet.“

Das 10 Punkte Programm Grubers beinhalte zu einem Gutteil Forderungen, die bereits geltendes Recht sind, das betreffe 7 Punkte gänzlich und einen der teilweise erfüllt sei, der Rest seien diffuse Wünsche. Warum es dafür überhaupt ein Rechtsgutachten einer als Projektwerberanwälte bekannten Kanzlei gebraucht habe, sei aus den Veröffentlichungen nicht ersichtlich. Die Forderungen, die nicht ohnehin schon im Rechtsbestand seien, beträfen einerseits „Präzisierungen“ die aber nicht konkretisiert worden seien „Der weiters vorgebrachte Wunsch nach finanzieller Durchleuchtung dient wohl zur Vertreibung der Spendenbasis des Feindes, ohne dass dies einen Bezug zur Arbeit von Umweltorganisationen hätte, und macht sich die Forderung nach Verwaltungsstrafen in harten Ansagen immer gut, ist aber hemmungslos populistisch,“ kritisiert Rehm. Behörden könnten bereits jetzt eine Überprüfung verlangen. Warum der 2018 geschaffene Standortanwalt als Wirtschaftskammer-Interessensvertreter, der in all den 8 Jahren seiner Existenz ein Fremdkörper ohne Funktion im UVP-Verfahren geblieben sei, hier als Antragssteller für unbegründete Prüfverfahren auftreten solle, sei allerdings nicht nachvollziehbar. Als Beleg für die fehlende Neutralität und Objektivität bei der Herangehensweise könne der Verweis des nicht in Kärnten ansässigen Rechtsanwalts Dr. Georg Eisenberger auf das steiermärkische Pumpspeicherkraftwerksprojekt Koralm im behaupteten Zusammenhang mit den Folgen langer Genehmigungsverfahren gelten. Dieses sei laut der wiedergegebenen Aussendung bereits 2015 eingereicht und bis heute nicht genehmigt. „Dies suggeriert ein noch laufendes Verfahren. Tatsächlich ist die Sache, wie auch Eisenberger bekannt ist, bereits 2023 rechtskräftig vom Bundesverwaltungsgericht entschieden worden, dies nur eben zuungunsten des Projekts mit einer Versagung der Genehmigung und ist das Verfahren im ordentlichen Instanzenzug beendet“, berichtigt Rehm. Es sei auch eine Falschinformation, dass die Parteienrechte von Umweltorganisationen durch BM Gewessler 2023 geschaffen worden seien. „Diese existieren tatsächlich bereits seit 2005 und nicht aus Jux und Tollerei sondern sind eine aus internationalem und EU-Recht resultierende verpflichtende Vorgabe, darf deren Tätigkeit nicht übermäßig erschwert oder faktisch verunmöglicht werden und dürfen explizit Umweltorganisationen in Ausübung der ihnen verliehenen Rechte nicht schikaniert werden,“ so Rehm. Bei den nicht mit Bürgerinitiativen zu vermischenden Umweltorganisationen käme es gerade nicht auf persönliche oder regionale Betroffenheit an, sondern machten diese die Einhaltung von Umweltschutzvorschriften geltend, übten damit eine anerkannte „public watchdog“- Funktion aus und gehöre aktuell von unverständigen Politikern kritisierte strategisches Vorgehen zur Erreichung und Sicherstellung eines hohen Umweltschutzniveaus zu ihren Wesensmerkmalen. „Es müssen auch Provinzpolitiker anerkennen, dass es ohne Umweltschutz und Erhalt der Lebensgrundlagen keine Wirtschaft gibt“, so Rehm abschließend.

Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at

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