Tätigkeitsbericht 2025: Behindertenanwältin verzeichnet Rekord bei Beratungen und fordert Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes

1.201 Beratungsfälle, mehr als doppelt so viele begleitete Schlichtungen und neue Regionalbüros prägen das Berichtsjahr – Empfehlungen zu Barrierefreiheit, Bildung und Teilhabe

Mehr Menschen denn je haben sich 2025 an die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, gewandt. Insgesamt beantwortete ihr Büro 1.946 Anfragen, davon wurde in 1.201 Fällen rechtlich vertieft beraten. Gleichzeitig wurde mit 119 begleiteten Schlichtungsverfahren ein Höchststand erreicht. Das entspricht einem Plus von 120 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der heute präsentierte Tätigkeitsbericht 2025 dokumentiert damit nicht nur die stark gestiegene Nachfrage nach unabhängiger Beratung, sondern zeigt auch auf, welche strukturellen Barrieren Menschen mit Behinderungen in Österreich nach wie vor daran hindern, ihre Rechte gleichberechtigt wahrzunehmen.

Der Bericht versteht sich dabei nicht nur als Rückblick auf ein arbeitsintensives Jahr. Vielmehr bündelt er die Erfahrungen aus Beratung, Schlichtung, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit und leitet daraus konkrete Empfehlungen für Politik und Verwaltung ab. Im Mittelpunkt stehen Themen wie Barrierefreiheit, Zugang zum Recht, Bildung, Arbeitswelt, Digitalisierung sowie die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

„Der Tätigkeitsbericht zeigt, wo Menschen mit Behinderungen im Alltag auf Barrieren stoßen, aber auch, wo Lösungen möglich sind. Hinter jeder Beratung steht ein persönliches Schicksal. Zusammengenommen zeigen diese Fälle aber auch sehr deutlich, an welchen Stellen unser Gleichstellungssystem weiterentwickelt werden muss“, betont Steger.

MEHR MENSCHEN SUCHEN UNTERSTÜTZUNG – STEIGENDE BERATUNGSZAHLEN ZEIGEN WACHSENDES VERTRAUEN

Die Arbeit der Behindertenanwältin war 2025 von einer deutlich gestiegenen Nachfrage geprägt. Insgesamt wurden 1.946 Anfragen an das Büro gerichtet. Daraus ergaben sich 1.201 umfassende Beratungsfälle und ein Anstieg um rund 25% gegenüber dem Vorjahr.

Die steigenden Zahlen sind Ausdruck eines wachsenden Bewusstseins für den bestehenden Diskriminierungsschutz und zeigen, dass Menschen mit Behinderungen ihre Rechte zunehmend aktiv wahrnehmen. Gleichzeitig verdeutlichen sie aber auch, dass Diskriminierungen und strukturelle Benachteiligungen weiterhin zum Alltag vieler Menschen gehören.

Die Anliegen reichen von fehlender Barrierefreiheit über Benachteiligungen im Arbeitsleben bis hin zu Problemen beim Zugang zu Bildung, Mobilität oder Dienstleistungen. Immer häufiger wenden sich Menschen auch mit komplexen Fragestellungen an die Behindertenanwältin, die mehrere Lebensbereiche gleichzeitig betreffen.

Besonders deutlich zeigt sich, dass viele Diskriminierungen nicht auf fehlenden guten Willen einzelner Personen zurückzuführen sind, sondern auf strukturelle Defizite, unklare Zuständigkeiten oder mangelnde Umsetzung bestehender gesetzlicher Verpflichtungen.

„Es freut mich, dass immer mehr Menschen den Weg zu meinem Büro finden. Gleichzeitig ist jede einzelne Beratung auch ein Hinweis darauf, dass gleichberechtigte Teilhabe noch längst keine Selbstverständlichkeit ist. Unser Ziel ist es daher nicht nur, im Einzelfall zu unterstützen, sondern aus den Erfahrungen nachhaltige Verbesserungen für alle Menschen mit Behinderungen abzuleiten“, so Steger.

REGIONALISIERUNG UND DIGITALISIERUNG STÄRKEN DEN ZUGANG ZUM RECHT

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Jahres 2025 war der weitere Ausbau des Büros. Mit der Eröffnung und Ausstattung von Regionalbüros in Graz, Salzburg und Wien wurde die Beratung näher zu den Menschen gebracht. Gerade für viele Menschen mit Behinderungen bedeutet ein wohnortnahes Beratungsangebot einen entscheidenden Unterschied, da lange Anfahrtswege oder fehlende Barrierefreiheit häufig zusätzliche Hürden darstellen.

Parallel dazu wurden die internen Arbeitsabläufe umfassend modernisiert. Seit Juli 2025 arbeitet das Büro mit dem elektronischen Aktensystem des Bundes (ELAK), wodurch Verfahren effizienter bearbeitet und statistische Entwicklungen genauer ausgewertet werden können. Auch die telefonische Beratung wurde weiter ausgebaut und durch neue digitale Abläufe ergänzt.

Darüber hinaus fanden erstmals in allen Bundesländern regelmäßige Vernetzungstreffen mit Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen, Selbstvertretungsorganisationen, Verwaltung und Politik statt. Diese Treffen dienten nicht nur dem fachlichen Austausch, sondern lieferten auch wertvolle Erkenntnisse über die unterschiedlichen Herausforderungen in den Bundesländern.

Die Erfahrungen aus diesen Vernetzungstreffen flossen unmittelbar in den Tätigkeitsbericht ein und bilden die Grundlage zahlreicher Empfehlungen.

„Gleichbehandlung darf nicht vom Wohnort abhängen. Mit unseren Regionalbüros und den neuen Vernetzungsformaten möchten wir sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen überall in Österreich niederschwellig Zugang zu Beratung und Unterstützung erhalten. Gleichzeitig gewinnen wir dadurch ein noch besseres Bild davon, welche Herausforderungen Menschen in ihrem Alltag tatsächlich erleben“, erklärt Steger.

Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at

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