Welttag der Verschwundenen: halbe Million Menschen vom Roten Kreuz gesucht – 117 Staaten bei Initiative zur Stärkung des Völkerrechts!

Rotkreuz-Präsident Schöpfer zu geplanten Abschiebezentren in Ruanda: „Beobachten aktuelle Entwicklung genau und mahnen zur Einhaltung der Menschenrechte!“

Der Welttag der Verschwundenen am 30. August 2026 erinnert an Menschen, die von staatlichen Stellen oder Gruppen heimlich verschleppt oder inhaftiert wurden – aktuell forscht der Rotkreuz-Suchdienst nach dem Verbleib von 505.196 Menschen. „Das Rote Kreuz ist oft die einzige Institution, die bei bewaffneten Konflikten Zugang zu Gefangenen erhält, Botschaften übermitteln und Schicksale aufklären kann“, erklärt Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes. „Damit das Rote Kreuz einer seiner zentralen Aufgaben nachkommen kann, muss das Humanitäre Völkerrecht eingehalten werden. Aus diesem Grund gründete das Internationalen Komitee vom Roten Kreuz die ‚Global Initiative to Galvanize Political Commitment to International Humanitarian Law‘, an der sich bereits 117 Staaten beteiligen – auch die Republik Österreich. Wir appellieren an alle weiteren Staaten, sich dieser Initiative anzuschließen, das Humanitäre Völkerrecht zu stärken und dem Roten Kreuz dabei zu helfen, das Schicksal von Verschwundenen aufzuklären und getrennte Familien wieder zusammenzuführen.“

5.000 KINDER AUF DER SUCHE NACH IHREN ELTERN

Claire Schocher-Döring, Leiterin des Suchdienstes und der Familienzusammenführung beim Österreichischen Roten Kreuz, erklärt weiters: „Auf der Welt toben aktuell mehr als 130 bewaffnete Konflikte, dazu kommen weitere Krisen und Katastrophen, bei denen Menschen verschwinden und Familien getrennt werden. 5.000 Kinder haben im Vorjahr ihre Eltern gesucht. Mit dem Suchdienst-Netzwerk der weltweit 191 Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften gelang es uns im vergangenen Jahr, 1,5 Millionen telefonische Botschaften übermitteln, 86.000 Rotkreuz-Nachrichten zustellen, 37.100 Suchanfragen erfolgreich abschließen und 3.800 Familien wieder zusammenführen. Leider werden die Anfragen nicht weniger – Kriege, Krisen und Katastrophen erlauben uns im Suchdienst keine Verschnaufpause.“

FRAGEN, DIE SICH NIEMAND STELLEN SOLLTE

„Mama, wo bist du? Bist du noch am Leben, mein Kind? Kann ich meine Familie jemals wiedersehen? Diese Fragen sollte sich niemand stellen müssen – und doch arbeitet das Rote Kreuz jeden Tag daran, solche Fragen zu beantworten“, so Schocher-Döring weiter. Rotkreuz-Präsident Schöpfer appelliert: „Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht, und Menschenrechte sind einzuhalten! Wir bedanken uns bei allen, die sich mit uns dafür einsetzen, dass das nicht vergessen wird – auch bei der Republik Österreich, die mit der Unterstützung der ‚Global Initiative to Galvanize Political Commitment to International Humanitarian Law‘ ihr langjähriges Engagement für die Achtung des humanitären Völkerrechts bekräftigt.“

ABSCHIEBEZENTREN: ROTES KREUZ MAHNT ZUR EINHALTUNG VON MENSCHENRECHTEN

Bei den von der Republik Österreich und anderen EU-Staaten geplanten Abschiebezentren in Drittstaaten vertritt das Österreichische Rote Kreuz eine kritische Position – besonders zu Plänen, diese Zentren in Ruanda einzurichten. Schöpfer dazu: „Ruanda ist etwas kleiner als Niederösterreich und Oberösterreich zusammen – in den letzten Jahren sind tausende Menschen vor den zahlreichen bewaffneten Konflikten und Krisen in der Region nach Ruanda geflohen, gleichzeitig wurden internationale finanzielle Unterstützungen gekürzt. Dass das Land in dieser Situation in der Lage ist, ein Abschiebezentrum unter Einhaltung der nötigen Standards zu betreiben, darf bezweifelt werden.“

Der Rotkreuz-Präsident meint weiters: „Das EU-Recht schreibt vor, dass Abschiebezentren nur in Ländern errichtet werden dürfen, in denen die Menschenrechte respektiert werden und in denen der Schutz der abgeschobenen Personen gesichert ist. Aus den Erfahrungen mit bisherigen Abschiebezentren anderer Staaten wissen wir, dass diese Garantien auf dem Territorium eines fremden Staats praktisch sehr schwer umzusetzen sind. Das Rote Kreuz wird die weiteren Entwicklungen zu diesem Thema genau beobachten und gemäß seinen Aufgaben genau auf die Wahrung von Menschenrechten und dem Humanitären Völkerrecht achten.“

MENSCHLICHKEIT AUCH BEIM THEMA KOPFTUCHVERBOT AN SCHULEN

Der Rotkreuz-Präsident betont auch die Wichtigkeit von begleitenden Maßnahmen zum Kopftuchverbot, das mit Beginn des Schuljahrs an Österreichs Schulen gilt: „Maßnahmen, die zu Integration, Schutz und Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen beitragen, dürfen neben einem Verbot dieser Art nicht außer Acht gelassen werden.“

Mehr Infos zur Global Initiative to Galvanize Political Commitment to International Humanitarian Law: Hier klicken

Podcast „Der Suchdienst des Roten Kreuzes“: Hier klicken

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Österreichisches Rotes Kreuz
Margit Draxl
Telefon: T: +43/1/589 00 – 151 M: +43/664/8234802
E-Mail: margit.draxl@roteskreuz.at

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