Hanger nach Wurm-Urteil: Weitere Risse im Mythen-Fundament des Pilnacek-U-Ausschusses
Erstinstanzliches, nicht rechtskräftiges Urteil bestätigt Kritik von ÖVP-Fraktionsführer an Pilnacek-U-Ausschuss
Nach dem heutigen erstinstanzlichen und nicht rechtskräftigen Urteil gegen Karin Wurm wegen mehrerer Falschaussagen und dauernder Sachentziehung sieht sich ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger in seiner bisherigen Kritik an wesentlichen Grundlagen des Pilnacek-Untersuchungsausschusses neuerlich bestätigt. “Ich habe von Beginn an darauf hingewiesen, dass wir sehr genau zwischen überprüfbaren Fakten auf der einen und Behauptungen, Spekulationen und Erzählungen auf der anderen Seite unterscheiden müssen. Das heutige, nicht rechtskräftige Urteil ist ein weiterer gewichtiger Anlass, genau diese Unterscheidung ernst zu nehmen”, erklärt Hanger.
Für den ÖVP-Fraktionsführer sei insbesondere deshalb eine sorgfältige Einordnung notwendig, weil Karin Wurm aus eigenem Antrieb heraus eine zentrale Rolle in der Causa Pilnacek eingenommen hätte und ihre Aussagen nicht nur die öffentliche Debatte geprägt, sondern auch die politische Grundlage für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses gebildet hätten. “Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss trägt eine enorme Verantwortung. Er verfügt über weitreichende Möglichkeiten, bindet erhebliche öffentliche Ressourcen und kann für betroffene Personen schwerwiegende Konsequenzen haben. Umso wichtiger ist es, dass seine Arbeit auf belastbaren Tatsachen beruht und nicht auf Geschichten, die einer Überprüfung nicht standhalten”, so Hanger.
Bereits in den vergangenen Monaten wurde zahlreiche, auch von Wurm öffentlich erhobene Vorwürfe und Darstellungen in unterschiedlichen gerichtlichen Verfahren einer Überprüfung unterzogen. “Immer mit demselben Ergebnis – nämlich, dass sich die Vorwürfe als haltlos herausgestellt haben”, so Hanger, und weiter: “Ich habe die FPÖ immer davor gewarnt, aus Vermutungen vermeintliche Gewissheiten und aus Geschichten politische Tatsachen zu machen. Die heutige erstinstanzliche Entscheidung ist für mich ein weiterer Beleg dafür, wie notwendig diese kritische Haltung war und ist.”
Hanger abschließend: “Parlamentarische Kontrolle ist ein hohes Gut. Gerade deshalb darf sie nicht auf Mythen und Märchen aufbauen. Entscheidend müssen überprüfbare Fakten sein. Das sind wir nicht nur dem Parlament, sondern vor allem den Bürgerinnen und Bürgern schuldig.” (Schluss)
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