Zehetner zu Reformpartnerschaft: Zweidrittelmehrheit als Voraussetzung für Energiegesetze könnte wegfallen
Regierungsmitglieder berichten bei Veranstaltung im Parlament über Stand der Reformpartnerschaft-Verhandlungen
Über den Stand der sogenannten Reformpartnerschaft fand heute im Parlament ein Austausch statt, zu dem Bundesratspräsidentin Christine Schwarz-Fuchs eingeladen hatte. Da im Zuge der Reformpartnerschaft gesetzliche und verfassungsrechtliche Grundlagen überdacht werden sollen, sei diese auch eine Bewährungsprobe für den Föderalismus und der Bundesrat ein wesentlicher Teil des parlamentarischen Entscheidungsprozesses, hieß es in der Einladung.
Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner beleuchtete die jeweiligen Arbeiten zur Reformpartnerschaft zum Thema Energie. Für eine Kompetenzentflechtung zur derzeit oft erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Energiebereich sei man derzeit in Abstimmung darüber, dass es in der Bundesverfassung einen eigenen Kompetenztatbestand für Energiewirtschaft brauche. Minister Christoph Wiederkehr kündigte für den Bildungsbereich etwa an, dass in Zukunft die Verwaltung aller Personaltöpfe der Schulen bei den Bildungsdirektionen liegen soll. Sozialministerin Korinna Schumann stellte in Aussicht, dass Gesetze zu Reformvorhaben im Gesundheitsbereich im Dezember in Begutachtung gehen sollen.
Im ersten Teil der Veranstaltung ging es um die Themen Verfassung und Verwaltung mit Staatssekretär Alexander Pröll (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 967/2026).
ZEHETNER: GROSSE REFORMVORHABEN IM ENERGIEBEREICH WERDEN BEREITS AUSGEARBEITET
Man sei in allen vier Aufgabenbereichen, die man sich im Bereich der Energie für die Reformpartnerschaft gesetzt habe, gut vorangekommen, berichtete Energie-Staatssekretärin Zehetner. Um strukturelle Probleme anzugehen, habe man sich bereits auf große Reformvorhaben einigen können und arbeite diese jetzt Stück für Stück legislativ aus. Für eine nachhaltige Kostendämpfung durch eine Modernisierung der Netze habe man mit zwei bereits beschlossenen Gesetzen schon zuvor wesentliche Punkte erledigt. So habe man mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz die größte Strommarktreform der letzten zwei Jahrzehnte auf den Weg gebracht und etwa einen Sozialtarif eingeführt. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz sei für den Infrastrukturausbau für einen One-Stop-Shop gesorgt worden. Auch weitere Gesetze werden Zehetner zufolge in „dieses Ziel einzahlen“.
In der Gesetzgebung würde allerdings für fast alle Energiegesetze eine Zweidrittelmehrheit benötigt, erläuterte Zehetner. Gerade in diesem Bereich wirke diese Erfordernis erschwerend, da es immer mehr EU-Vorgaben gebe oder es etwa in Krisensituationen schnell gehen müsse. Dass eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei, blockiere in diesem Bereich Reformschritte, zeigte sie sich überzeugt. Man sei daher nach Verhandlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass es in der Bundesverfassung im Katalog der Kompetenzverteilung einen eigenen Kompetenztatbestand für Energiewirtschaft brauche, damit es eine Kompetenzentflechtung und einheitliche Zuständigkeit für Energiesysteme gebe. Wenn man Versorgungssicherheit will, brauche es auch die Entscheidungsstrukturen, die der Dynamik Rechnung tragen können, so Zehetner. Die Gesetzestexte zu dieser Kompetenzverschiebung würden sich derzeit in der Regierungskoordination befinden. Es soll ihr zufolge auch Ausnahmen geben, in denen die Länder sehr wohl weiterhin ihre Kompetenzen behalten sollen. Die Länder sollen außerdem auch ihre Anliegen einbringen können, wenn die Zweidrittelmehrheit-Erfordernis wegfalle, so Zehetner.
Was die anstehenden Investitionen in den Netzausbau der nächsten Jahre betrifft, habe man Effizienzpotenziale untersucht und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass dabei 4,1 Mrd. Ꞓ bis 2040 eingespart werden könnten. Es gehe hier nicht um Einsparungen bei der Versorgungssicherheit, sondern um bessere Planung, Digitalisierung und mehr Transparenz. Darüber hinaus könne es sinnvoll sein, dass sich kleinere Netzbetreiber freiwillig zusammenschließen, auch das sei ein weiteres Thema aus der Reformpartnerschaft.
WIEDERKEHR: VERWALTUNG DER PERSONALTÖPFE FÜR SCHULEN SOLL IN ZUKUNFT BEI BILDUNGSDIREKTIONEN LIEGEN
Ziel der Reformpartnerschaft sei, zur Verbesserung der Bildung die Autonomie der Schulen zu stärken und die Zuständigkeiten zu entflechten, erörterte Bildungsminister Christoph Wiederkehr. Der Plan sei, dass alle unterschiedlichen Personaltöpfe in Zukunft von den Bildungsdirektionen verwaltet werden sollen – bei den Pflichtschulen im Landesstrang, bei den Bundesschulen im Bundesstrang, so Wiederkehr. Der Schulwart soll als eine Ausnahme in der Zuständigkeit der Gemeinden bleiben.
Politische Grundsatzeinigungen habe man außerdem diesbezüglich erzielt, dass die Elementarpädagogik, bei der die Kompetenz bei den Ländern liege, weiter gestärkt werden soll. Es sollen österreichweite Mindeststandards eingeführt und Qualitätsstandards geschaffen werden. Eingeführt werden soll außerdem ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr. Darüber hinaus sollen etwa auch die Gruppengrößen im Kindergarten verkleinert werden, so Wiederkehr. Zudem soll es im Sinn von Planungssicherheit für die Elementarpädagogik anstelle der 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern einen nachhaltigen Finanzierungsmechanismus geben.
Im Pflichtschulbereich gehe es um „Personal aus einer Hand“, um die Zuständigkeitszersplitterung zu vereinfachen – eben mit einer weiterentwickelten Bildungsdirektion und mit „viel Schulautonomie“. Es würden außerdem neue Personalkategorien definiert, erörterte der Bildungsminister. Man habe sich hier auf österreichweit einheitliche Kategorien geeinigt, die im Schulbereich zum Einsatz kommen können, etwa im Bereich der Unterstützung von Lehrkräften. Attraktiviert werden soll Wiederkehr zufolge auch die Möglichkeit, Schulcluster zu bilden. Dazu komme ein weiterer Bereich, nämlich die Modernisierung der digitalen Schulverwaltung, um Bürokratie und IT-Systeme einfacher zu machen. Hier wäre auch eine gemeinsame Beschaffung sinnvoll, so Wiederkehr.
SCHUMANN: GESETZE IM GESUNDHEITSBEREICH SOLLEN IM DEZEMBER IN BEGUTACHTUNG GEHEN
Was die Reformvorhaben im Gesundheitsbereich betrifft, zeigte sich Sozial- und Gesundheitsministerin Korinna Schumann zuversichtlich, die entsprechenden Gesetze Anfang Dezember in Begutachtung schicken zu können. Auch wenn es in manchen Punkten noch Differenzen gebe, hätten alle Beteiligten den Wunsch, das Gesundheitssystem „in die Zukunft zu bringen“, sagte sie. Kurzfristige Einsparungen im Gesundheitsbereich sind nach Meinung von Schumann allerdings nicht möglich, Projekte wie die neuen Facharztzentren würden vielmehr eine Anschubfinanzierung brauchen. Auf Dauer müssten die Kosten aber gedämpft werden. Bei der nötigen Weiterentwicklung von ELGA setzt Schumann nicht zuletzt auf EU-Mittel aus dem nächsten EU-Finanzrahmen.
Als grundsätzliches Ziel der Reformpartnerschaft im Gesundheitsbereich nannte Schumann, dass die Versorgung zum richtigen Zeitpunkt beim Menschen ankomme. Doppelstrukturen und doppelte Wege müssten vermieden werden. Österreich habe aufgrund der verschiedenen Zuständigkeiten „ein komplexes Gesundheitssystem“, gab die Ministerin zu bedenken, daran werde sich auch künftig nichts ändern. Es sei aber wichtig, dass die Patientinnen und Patienten die Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen nicht mehr spürten. Die Gesundheitsversorgung müsse gemeinsam organisiert werden.
Laut Schumann ist unter anderem geplant, bis zum Jahr 2040 600 Primärversorgungszentren zu errichten. Außerdem sollen 75 neue Facharztzentren bestehende Lücken zwischen Arztpraxen und Spitalsambulanzen schließen. In diesen – gemeinsam finanzierten – Facharztzentren sollen fachärztliche Leistungen gebündelt angeboten werden.
Um Patientenströme besser steuern zu können, will Schumann außerdem die Servicehotline 1450 weiter ausbauen. Diese solle zentrale Anlaufstelle und ein Navigator durch das Gesundheitssystem werden, um Menschen Orientierung zu geben. „Digital vor ambulant vor stationär“, ist ihr zufolge die Devise. Sie verwies zudem auf die Bedeutung von Prävention.
Mit der Weiterentwicklung von ELGA will Schumann unter anderem Doppelbefundungen vermeiden und die Medikation von Patientinnen und Patienten verbessern. Wenn ein Befund vorhanden sei, solle nicht noch einmal geröntgt werden, unterstrich sie. Zudem ist ihr die Beseitigung bestehender „Datensilos“ durch einen gemeinsamen Datenraum von Bund, Ländern, und Sozialversicherungen ein Anliegen.
TEILKASSENVERTRÄGE FÜR ÄRZTINNEN UND ÄRZTE
Um mehr Ärztinnen und Ärzte ins Kassensystem zu bringen, sind laut Schumann Teilkassenverträge – etwa für Spitalsärztinnen und Spitalsärzte – angedacht. Außerdem braucht es ihrer Meinung nach mehr Transparenz im Wahlarztbereich, damit Patientinnen und Patienten im Vorfeld wüssten, mit welchen Kosten sie zu rechnen haben. Keinesfalls will Schumann am solidarischen Gesundheitssystem rütteln: Die öffentliche Gesundheitsversorgung dürfe nicht zum „Restangebot“ für jene werden, die sich keine Privatärztinnen und Privatärzte leisten könnten, sagte sie.
Ausdrücklich hob Schumann hervor, dass es nicht Zweck der Reformpartnerschaft sei, Einrichtungen zu schließen. Es könne aber zu einem Wandel kommen, was das Angebot mancher Einrichtungen betreffe. Zur Gastpatientenproblematik merkte sie an, sie hoffe, dass es in dieser Frage zu einer Lösung komme. Ihrer Information nach würden darüber Gespräche zwischen den Ländern geführt. Im kommenden Jahr will die Ministerin überdies einen Frauengesundheitsplan auf den Weg bringen.
In der Debatte auf ME/CFS angesprochen, hielt Schumann fest, dass diese Krankheit von vielen unterschätzt worden sei. Man sei stark im Austausch, wie in diesem Bereich eine bessere Versorgung möglich sei. Österreich könnte ihr zufolge außerdem davon profitieren, dass Deutschland 500 Mio. Ꞓ in die Erforschung und Bekämpfung des Krankheitsbildes stecke. (Schluss Veranstaltung Reformpartnerschaft) mbu/gs
HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung sowie eine Nachschau auf vergangene Veranstaltungen finden Sie im Webportal des Parlaments.
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