Behindertenrat: Neuregelung der Sozialhilfe muss die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen
Forderungen für Menschen mit Behinderungen müssen bei Sozialhilfereform umgesetzt werden
Gemäß Art. 28 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard. Die Sozialhilfe ist ein wesentliches Instrument, um dies zu erreichen.
Bisher wurden die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe nicht ausreichend berücksichtigt.
Österreichischer Behindertenrat
Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at
Website: https://www.behindertenrat.at
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