Überblick über die Aktivitäten der BWB am Kraftstoffmarkt: Branchenuntersuchung, Ermittlung und Spritpreistracker
Branchenuntersuchung, regionale abgeschlossene Ermittlung und wöchentlicher Spritpreistracker sorgen für mehr Transparenz am österreichischen Kraftstoffmarkt
Die BWB erhält regelmäßig Anfragen betreffend Entwicklungen des Kraftstoffmarktes. Grundsätzlich kann die Behörde im Rahmen ihrer Kernkompetenzen Ermittlungen einleiten, wenn ein Verdacht eines Kartellverstoßes bzw. eines Marktmachtmissbrauches besteht. Weiters besteht die Möglichkeit, eine Branchenuntersuchung einzuleiten, sofern Hinweise vorliegen, dass der Wettbewerb eingeschränkt oder verfälscht ist bzw. Abgabensenkungen nicht weitergegeben wurden. Die BWB stellt einen Überblick über ihre Aktivitäten zur Verfügung.
SPRITPREISE SEIT JAHREN IM FOKUS DER BWB
Der Kraftstoffmarkt ist kein neues Tätigkeitsfeld der BWB. Die Behörde hat in den vergangenen Jahren wiederholt Untersuchungen zur Funktionsweise des Wettbewerbs im Kraftstoffmarkt durchgeführt.
Angesichts der starken Preissteigerungen im Jahr 2022 leitete die BWB eine umfassende Branchenuntersuchung des österreichischen Kraftstoffmarktes ein. Die Untersuchung ergab keine unmittelbaren Hinweise auf Kartelle oder Marktmachtmissbrauch. Allerdings stellte sie fest, dass geopolitisch bedingte Preisschwankungen insbesondere auf der Raffinerieebene bestehen. Dies gilt umso mehr in Zeiten geopolitischer Preisverwerfungen aufgrund von Krisen mit Auswirkungen auf die weltweiten Rohstoffmärkte. Weiters ergab die Untersuchung, dass die Preisnotierungen maßgebliche Preistreiber für den österreichischen Kraftstoffmarkt waren. Dieser Punkt muss auf europäischer Ebene adressiert werden. Die Ergebnisse dieser Branchenuntersuchung haben nach wie vor Gültigkeit.
REGIONALE PREISUNTERSCHIEDE WURDEN IM LUNGAU UNTERSUCHT
Die BWB untersuchte auch regionale Auffälligkeiten. Ein Beispiel dafür waren die umfangreichen Ermittlungen zum Tankstellenmarkt im Lungau aufgrund von konkreten Beschwerden. Die Ergebnisse wurden im März 2025 veröffentlicht.
Ausgangspunkt waren über Jahre höhere Preise für Diesel und Benzin im Bezirk Tamsweg gegenüber angrenzenden Bezirken. Die BWB führte daraufhin Ermittlungen durch. Untersucht wurden unter anderem Marktstellung, Einkaufspreise, Verkaufspreise, Margen, Lieferbeziehungen und Absatzmengen.
Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf Preisabsprachen oder einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Jedoch kamen nicht alle Tankstellenbetriebe ihren gesetzlichen Meldepflichten ihrer Preise nach.
PREISTRANSPARENZ KANN WETTBEWERB STÄRKEN
Eine vergleichsweise günstige Tankstelle im Lungau hatte ihre Preisänderungen zunächst nicht an die E-Control gemeldet. Ab Ende November 2023 begann sie nach Hinweis durch die BWB wieder mit der Einmeldung. Dadurch war ihr günstigerer Dieselpreis im Spritpreisrechner und für andere Tankstellen sichtbar. Daraufhin konnte durch die BWB ein spürbares Absinken der durchschnittlichen Dieselpreise im Lungau gegenüber den angrenzenden Bezirken feststellen.
Gleichzeitig nahm die Preissetzungsdynamik deutlich zu: Vor der Einmeldung wurden von den meldenden Tankstellen durchschnittlich rund 26 Dieselpreisänderungen pro Monat und Tankstelle gemeldet. 2024 stieg dieser Wert auf mehr als 50 Preisänderungen pro Monat. Die BWB wertet dies als Hinweis darauf, dass höhere Transparenz die Wettbewerbsdynamik verstärken und Abwärtsdruck auf die Preise erzeugen kann.
HINWEISE AUS DEM MARKT SIND WICHTIG
Die BWB ist eine Wettbewerbsbehörde und hat die Aufgabe, funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Die Behörde hat auf Preisentwicklungen ausgelöst von Krisen keinen Einfluss. Ebenso kann sie nicht anordnen, dass Veränderungen bei Rohöl-, Raffinerie- oder Großhandelspreisen automatisch im gleichen Tempo und im gleichen Ausmaß an Endkundinnen und Endkunden weitergegeben werden. Für die Preisüberwachung und Preiskontrollen vor Ort sowie für die Verfolgung der Nichtweitergabe von Abgabesenkungen sind die Bezirksverwaltungsbehörden in den Bundesländern zuständig. Die BWB stellt für Hinweise auf mögliche Wettbewerbsverstöße verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Beschwerden können direkt bei der BWB eingebracht werden. Zusätzlich steht das Whistleblowing-System der BWB zur Verfügung, über das Hinweise vertraulich und auch anonym übermittelt werden können.
Zum Whistleblowing-System der BWB
AKTUELLE KOMPETENZEN DER BWB
Derzeit kann die BWB bei strukturellen Wettbewerbsproblemen, die nicht auf einen konkreten Verstoß gegen das Kartellrecht zurückzuführen sind, nach einer Branchenuntersuchung insbesondere Empfehlungen zur Verbesserung der Wettbewerbssituation abgeben. Anders als Wettbewerbsbehörden in einigen anderen europäischen Staaten kann sie derzeit keine gezielten Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung solcher Wettbewerbsstörungen anordnen. Das Regierungsprogramm sieht eine entsprechende Stärkung der Kompetenzen der BWB vor.
REGIONALE UNTERSCHIEDE BEI BESCHAFFUNG UND VERSORGUNG
Bei der Bewertung regionaler Preisunterschiede sind auch unterschiedliche Beschaffungs- und Versorgungsstrukturen zu berücksichtigen. Die BWB hat in ihrer Stellungnahme zur Verordnung der Bundesregierung zur Margenbegrenzung bei Treibstoffen darauf hingewiesen, dass insbesondere in Westösterreich Kraftstoffe teilweise aus dem Ausland bezogen werden. Unterschiedliche Einkaufspreise, Transportwege und Bezugsquellen können sich daher auf die Preise an den Tankstellen auswirken.
Zur Stellungnahme der BWB
SPRITPREISTRACKER
Seit Mai 2026 veröffentlicht die BWB einen wöchentlichen Spritpreistracker. Grundlage dafür sind Mikrodaten der Spritpreisdatenbank der E-Control sowie Daten aus dem Weekly Oil Bulletin der Europäischen Kommission.
Zum Spritpreistracker der BWB
PREISTRANSPARENZ: KLARE GESETZLICHE ZUSTÄNDIGKEITEN
Tankstellenbetriebe sind verpflichtet, die ausgezeichneten Preise für Diesel und Superbenzin 95 Oktan elektronisch an die Preistransparenzdatenbank der E-Control zu melden. Preisänderungen müssen grundsätzlich spätestens innerhalb einer halben Stunde übermittelt werden. Wird um 12 Uhr ein neuer Treibstoffpreis festgesetzt, ist dieser unverzüglich zu melden. Die Meldepflicht bildet damit eine wichtige Grundlage für aktuelle Preisvergleiche und trägt zur Transparenz und zum Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt bei.
Für die Verfolgung von Verstößen gegen die Meldepflicht sind die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate in den Bundesländern zuständig. Verstöße gegen die entsprechenden Vorgaben des Preistransparenzgesetzes können mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 7.260 Euro, geahndet werden.
Hinweise auf Verstöße wegen Kartellabsprachen oder Marktmachtmissbrauch können jederzeit bei der BWB eingebracht werden.
Sarah Fürlinger LL.M., LL.M.
Referatsleiterin Information und Publikationen | Pressesprecherin
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