Behörde schaut zu: Illegaler Klangattrappen-Einsatz bei der Wachteljagd im Burgenland reißt nicht ab
BirdLife Österreich fordert Konsequenzen von Politik
EIN JAHR NACHDEM BIRDLIFE ÖSTERREICH DEN SYSTEMATISCHEN EINSATZ VERBOTENER ELEKTRONISCHER KLANGATTRAPPEN FÜR DIE WACHTELJAGD IM BEZIRK NEUSIEDL AM SEE AUFGEDECKT HAT, BLEIBT DIE RECHTSWIDRIGE PRAXIS BESTEHEN: BEI HEURIGEN KONTROLLEN WURDEN ERNEUT KLANGATTRAPPEN AN ZEHN ORTEN IN SIEBEN VERSCHIEDENEN JAGDREVIEREN FESTGESTELLT. DIE ERHEBUNGEN LAUFEN NOCH, WEITERE BETROFFENE STANDORTE SIND MÖGLICH. FÜR BIRDLIFE ÖSTERREICH STEHT DAMIT FEST: NICHT NUR REISSEN DIE GESETZESÜBERTRETUNGEN NICHT AB – VOR ALLEM HAT ES DIE ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE EIN JAHR LANG VERABSÄUMT, WIRKSAM DAGEGEN VORZUGEHEN.
KEINE KONSEQUENZEN NACH DER LETZTEN JAGDSAISON
Nach der Veröffentlichung der Recherchen im Vorjahr hatte die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See angekündigt, Ermittlungen einzuleiten, denn die Vogelschutzrichtlinie und das Burgenländische Jagdgesetz (§ 95 Abs 7) verbieten den jagdlichen Einsatz von Tonwiedergabegeräten. Die Ermittlungen der Bezirkshauptmannschaft beschränkten sich allerdings auf eine Befragung der Jagdausübungsberechtigten; zumindest gibt die Behörde das auf Nachfrage von BirdLife Österreich bekannt. In ihrem Schreiben erklärt sie, dass die über 100 dB lauten, nächtelang aktiven Lockanlagen ausschließlich zu nichtjagdlichen Zwecken eingesetzt worden seien, insbesondere zur Hundeausbildung und zur Bestandserhebung der Wachtel. Es liege damit kein Verstoß gegen das Jagdgesetz vor. Die von BirdLife Österreich erbrachten Belege für Wachteljagd genau an den Standorten der Klangattrappen wurden hingegen ignoriert und unabhängige Erhebungen nicht durchgeführt. Auf eine weitere Nachfrage, warum den fachlich nicht schlüssigen Ausreden mehr Bedeutung beigemessen wurde als handfesten Beweisen für den jagdlichen Einsatz der Lockgeräte, reagierte die Bezirksbehörde gar nicht mehr. Die bei der Landesregierung angefragten Abschusszahlen des Jahres 2025 wurden schließlich auch nicht mitgeteilt.
VERSTÖSSE GEHEN WEITER – DIE JAGDAUFSICHT SCHAUT WEG
Die heurigen Feststellungen zeigen, dass die Behörde durch ihre Untätigkeit die Fortsetzung der illegalen Praxis ermöglicht hat. „Zehn aktive Klangattrappen haben wir diesen September im Bezirk Neusiedl schon dokumentiert – teilweise erneut in unmittelbarer Nähe des Nationalparks Neusiedlersee-Seewinkel“, erzählt Johannes Hohenegger, Jagdrechtsexperte bei BirdLife Österreich. Im Vergleich zum Vorjahr wurden etwas weniger Lockanlagen, aber mehr betroffene Reviere festgestellt und auch Wachteljagden konnten dort wieder dokumentiert werden. „Dass keine positive Veränderung absehbar ist, zeigt deutlich, dass die Verantwortlichen keine Konsequenzen fürchten“, so Hohenegger weiter. Ausschlaggebend dafür sei nicht zuletzt ein Jagdaufsichtssystem, das die Kontrolle der Jägerschaft weitgehend den Jagdausübungsberechtigten selbst überlässt.
EU-EXPERT:INNENGRUPPE EMPFIEHLT WEITERHIN JAGDMORATORIUM
Auch die Expert:innengruppe der EU-Kommission hält an ihrer Einschätzung fest: Die Wachteljagd ist „wahrscheinlich nicht nachhaltig“. Bis ein geregeltes Jagdmanagement etabliert ist, wird ein vorübergehender Stopp der Bejagung empfohlen. Die Wachtel ist in Österreich stark zurückgegangen und gilt europaweit als „potenziell gefährdet“ (Quelle: Europäische Rote Liste der IUCN) . Das Burgenland ist nach wie vor das einzige Bundesland, in dem die Art überhaupt noch bejagt werden darf – und es tut dies unter Bedingungen, die weder der Vogelschutzrichtlinie noch den Empfehlungen der EU-Kommission entsprechen.
FORDERUNGEN VON BIRDLIFE ÖSTERREICH
BirdLife Österreich fordert daher die burgenländische Landesregierung auf, endlich die BEJAGUNG DER WACHTEL UND ANDERER GEFÄHRDETER VOGELARTEN ZU STOPPEN. „Daneben ist eine GRUNDLEGENDE REFORM DES JAGDAUFSICHTSSYSTEMS unumgänglich, da die bestehenden Strukturen oftmals wirkungslos in der Bekämpfung von Wildtierkriminalität sind“, appelliert Hohenegger an die Politik. „Wir brauchen endlich UNABHÄNGIGE JAGDAUFSEHER:INNEN, vor allem in Problemrevieren.“ Bei fortwährenden Verstößen müssten die Behörden außerdem Sanktionen gegen die zuständigen Jagdausübungsberechtigten und Jagdaufseher:innen verhängen – bis zu Jagdsperren.
In Bezug auf das Vorgehen der BH Neusiedl am See wird gefordert, die Vorgänge zu evaluieren und Schritte zu setzen, damit ein solches Behördenversagen nicht mehr vorkommt.
Nachhaltige und legale Jagd setzt voraus, dass grundlegende Regeln eingehalten werden. Diese dienen auch dem Schutz der Jagd selbst, damit Wildtierbestände nicht übermäßig reduziert werden. „Dass sich Einzelne nicht an die Grundsätze einer weidgerechten Jagd halten, ist bedauerlich. Dass Behörden und Politik dabei zuschauen, ist das bedeutend größere Problem“, schließt Hohenegger.
Lisa Lugerbauer
Leitung Kommunikation BirdLife Österreich
Telefon: +43 (0) 660 6726537
E-Mail: lisa.lugerbauer@birdlife.at
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