Spritpreisbremse: Königsberger-Ludwig kündigt konsequente Kontrollen an
„Die Entlastung muss bei den Menschen ankommen. Wenn sie nicht weitergegeben wird, werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“
Mit heute tritt die erweiterte Spritpreisbremse in Kraft. Eine Senkung der Mineralölsteuer um 6,7 Cent pro Liter und eine Begrenzung der Margen um 3,5 Cent sollen gemeinsam mit dem Mehrwertsteuereffekt die Preise für Benzin und Diesel um insgesamt rund zwölf Cent pro Liter dämpfen. Für Staatssekretärin für Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig ist klar: Entscheidend ist jetzt, dass die beschlossene Entlastung tatsächlich bei den Menschen ankommt. Die Preisentwicklung an den Tankstellen werde deshalb genau beobachtet und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert.
„Wir haben die Spritpreisbremse beschlossen, damit die Menschen weniger fürs Tanken bezahlen – nicht damit irgendwo entlang der Wertschöpfungskette mehr hängen bleibt. Deshalb wird genau geschaut, ob die Entlastung weitergegeben wird. Die E-Control kontrolliert die Einhaltung der Margenbegrenzung, und auch die Steuersenkung muss an die Konsument:innen weitergegeben werden. Wenn das nicht passiert, werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das durchzusetzen“, betont Königsberger-Ludwig.
E-CONTROL KONTROLLIERT MARGEN – STEUERSENKUNG MUSS WEITERGEGEBEN WERDEN
Die Spritpreisbremse setzt an zwei Stellen an. Einerseits wird die Mineralölsteuer um 6,7 Cent pro Liter gesenkt. Andererseits werden die Margen der Mineralölwirtschaft um 3,5 Cent pro Liter begrenzt. Durch den daraus entstehenden Mehrwertsteuereffekt soll die Entlastung insgesamt rund zwölf Cent pro Liter betragen.
Für beide Bereiche gibt es klare Regeln. Die E-Control ist auf Grundlage des Preisgesetzes für die Kontrolle der Margenbegrenzung zuständig und kann von den betroffenen Unternehmen die notwendigen Daten und Auskünfte verlangen. Auch bei der Steuersenkung besteht eine gesetzliche Weitergabepflicht: Sinkt eine in den Preisen enthaltene Steuer, muss der Preis entsprechend reduziert werden.
„Eine Steuersenkung ist kein Geschenk an die Mineralölwirtschaft. Sie gehört den Konsument:innen und muss deshalb an der Zapfsäule ankommen. Das Preisgesetz ist hier eindeutig. Wer versucht, die Entlastung einzubehalten oder durch andere Preiserhöhungen auszuhebeln, muss mit Konsequenzen rechnen“, so Königsberger-Ludwig.
NICHTWEITERGABE KANN BESTRAFT WERDEN
Das Preisgesetz sieht für Verstöße gegen die Weitergabepflicht konkrete Konsequenzen vor. Wird eine Steuersenkung nicht weitergegeben oder ihre Wirkung ohne entsprechende Kostensteigerungen durch eine Preiserhöhung aufgehoben, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung. Zusätzlich kann ein unzulässig vereinnahmter Mehrbetrag ganz oder teilweise für verfallen erklärt werden.
Königsberger-Ludwig: „Unser Auftrag ist klar: Wir schauen nicht nur darauf, was beschlossen wird, sondern auch darauf, was am Ende bei den Menschen ankommt. Die Spritpreisbremse muss an der Zapfsäule spürbar sein. Genau das wird auch kontrolliert.“
KONTROLLE DER SPRITPREISBREMSE HAT BEREITS FUNKTIONIERT
Dass eine Kontrolle der Margenbegrenzung möglich ist, hat sich bereits im Frühjahr gezeigt. Damals prüfte die E-Control im Zuge der ersten Spritpreisbremse die Einhaltung der Vorgaben durch die betroffenen Unternehmen und kontrollierte unter anderem konkret die Umsetzung durch die OMV. Die Behörde bestätigte nach ihrer Prüfung, dass die vorgeschriebene Margendämpfung weitergegeben wurde.
Die Bundesregierung setzt mit der erneuten Spritpreisbremse auf dasselbe Grundprinzip: In einer außergewöhnlichen Preissituation wird zeitlich begrenzt eingegriffen, gleichzeitig wird kontrolliert, dass die Maßnahmen tatsächlich bei den Konsumentinnen und Konsumenten ankommen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.gv.at
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