Städtebund diskutiert aktuelle Rechtsmaterien
Der Rechtsausschuss des Österreichischen Städtebundes tagt aktuell mit seinem Vorsitzenden, dem Wiener Magistratsdirektor Dietmar Griebler, in Kapfenberg. Schwerpunkte der Tagung der rund 45 Magistratsdirektor:innen und Stadtamtsdirektor:innen sind unter anderem kommunale Finanzen, die Vertragsraumordnung und die Raumentwicklung, neue Entwicklungen im Vergaberecht sowie der Registerzugriff der Gemeinden und die Umsetzung des Once-Only-Prinzips.
Zu Gast ist Universitätsprofessor MICHAEL HOLOUBEK von der Wirtschaftsuniversität Wien, der seine Erkenntnisse zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben betreffend die finanzielle Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden präsentiert. In dem vom Österreichischen Städtebund beauftragten Gutachten wurden im Hinblick auf eine gesamthafte Betrachtung auch die landesgesetzlichen Umlagensysteme einbezogen.
Mit städtebaulichen Verträgen, die seit zwei Jahren in der Verfassung stehen, erhalten Städte mehr Gestaltungsspielraum, etwa wenn sie Platz für einen neuen Kindergarten schaffen wollen. Dazu betont TAMARA SCHÖNDORFER-HASLAUER, Senior Researcher und Administrative Director am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien: „Der Abschluss eines Raumordnungsvertrages ist im Rahmen des Planungsermessens der Gemeinde zu berücksichtigen, er darf jedoch – auch nach der grundsätzlichen Ermöglichung der obligatorischen Vertragsraumordnung durch die Einführung von Art. 15 Abs. 5 B-VG – nicht die alleinige Entscheidungsgrundlage für hoheitliche Widmungen darstellen.“
Wie der Umgang der städtebaulichen Verträge anhand des Informationsfreiheitsgesetze zu handhaben ist, erläutert TERESA WEBER, Universitätsprofessorin und Forschungsbereichsleiterin Rechtswissenschaften an der Technischen Universität Wien: „Mit der Informationsfreiheit ist Transparenz auch bei der Vertragsraumordnung stärker in den Fokus gerückt. Raumordnungsverträge werden vielfach von allgemeinem Interesse und daher grundsätzlich proaktiv zu veröffentlichen sein. Für Gemeinden kommt es entscheidend darauf an, Transparenz und Vertraulichkeit im konkreten Einzelfall sorgfältig gegeneinander abzuwägen.“
Diskutiert wurde auch der neue Vorschlag der Europäischen Kommission zum Vergaberecht. Dazu bringt sich der Österreichische Städtebund in die gesamtösterreichische Stellungnahme ein; kommunale Forderungen betreffen die Inhouse-Vergabe und die interkommunale Zusammenarbeit.
Dazu FLORIAN HÜTTNER, Bereichsleiter Operative Beschaffung & Kundenmanagement der Bundesbeschaffung GmbH. (BBG): „Die öffentliche Beschaffung steht vor möglichen tiefgreifenden Veränderungen. Die BBG greift diese Entwicklungen frühzeitig auf, entwickelt ihr Portfolio konsequent weiter und schafft gemeinsam mit ihren Partner:innen einfache, rechtssichere und praxistaugliche Lösungen für öffentliche Auftraggeber:innen.“
GERHARD WEINER, Leiter des Aktionsplans für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) der BBG: „Beschaffung darf nicht auf den Einkaufspreis reduziert werden, sondern ist als strategischer Hebel zu nutzen: Lebenszykluskosten machen langfristige Einsparungen und Umwelteffekte sichtbar und helfen Kommunen, Klima-, Budget- und Beschaffungsziele zu verbinden. Der Aktionsplan Nachhaltige Öffentliche Beschaffung (naBe) unterstützt dabei mit Know-how sowie Kriterien und Werkzeugen für die Praxis.“
Besprochen wurde auch die Beschleunigung von behördlichen Verfahren durch Registerverschneidungen. So werden in Graz beispielsweise die sozial gestaffelten Kindergartenbeiträge durch Zugriffe auf die Einkommensdaten erhoben.
Dazu RONALD SALLMANN, Geschäftsführer der IT-Kommunal: „Ein zentraler Zugriff auf die Register des Bundes für viele Städte und Gemeinden, wie dies beispielsweise beim Online-Formularservice „amtsweg.gv.at“ der Fall ist, entlastet die Kommunen nicht nur von der komplexen technischen Herausforderung, sondern birgt auch beträchtliches Zeiteinsparungspotential in der konkreten Anwendung.“
Weitere Themen waren unter anderem das EU-Beihilfenrecht, der mehrjährige EU-Finanzrahmen, aktuelle Entwicklungen der Reformpartnerschaft und Anforderungen der Krisenkommunikation.
Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger und der Vorsitzende des Städtebund-Rechtsausschusses Magistratsdirektor Dietmar Griebler betonen abschließend: „Bei all diesen Themen zeigt sich, wie wichtig der Austausch unter den Städten und mit seinen Expert:innen ist. Der Städtebund dient dabei als wertvolle Plattform.“
Der Österreichische Städtebund ist die in der Verfassung verankerte Interessenvertretung und eine starke Stimme für Städte und größere Gemeinden in Österreich. Aktuell sind es 266 Mitgliedsgemeinden. Zwei Drittel der Menschen in Österreich leben in Städten und Stadtregionen. Auch 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in Städten. Mehr Info unter: www.staedtebund.gv.at
Elisabeth Hirt
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