Niederösterreich stärkt Gemeindekooperationen

LH Mikl-Leitner: „Kräfte bündeln“ – Land schafft Anreize für Gemeinden, Aufgaben gemeinsam zu erledigen

Niederösterreichs Gemeinden sollen künftig enger zusammenarbeiten können. Dafür werden mehr Bedarfszuweisungen bereitgestellt, um Gemeindekooperationen gezielt zu fördern. Dies hat die NÖ Landesregierung auf Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner in Ihrer heutigen Regierungssitzung beschlossen. Übermorgen Donnerstag, am 22. Oktober, soll der NÖ Landtag zudem eine Novelle des Gemeindeverbandsgesetzes beschließen. Sie soll den Gemeinden die Zusammenarbeit erleichtern und unnötige bürokratische Hürden abbauen.

„Niederösterreich lebt von starken Gemeinden. Sie sind nah bei den Menschen und wissen, was vor Ort gebraucht wird. Nicht jede Gemeinde muss alles allein machen. Wenn Gemeinden zusammenarbeiten, können sie Kräfte bündeln, Kosten sparen und ihre Bürgerinnen und Bürger noch besser und effizienter betreuen. Deshalb unterstützen wir Gemeindekooperationen künftig mit jährlich 20 Millionen Euro und erleichtern die Zusammenarbeit auch durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen“, betont Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.

Durch eine verstärkte Zusammenarbeit können Gemeinden ihre Aufgaben – wie die Buchhaltung, die Einhebung von Abgaben für Wasser, Kanal und Abfall sowie den Einsatz von Amtssachverständigen – effizienter bündeln, anstatt sie einzeln zu organisieren. Die Übertragung dieser Aufgaben an einen Gemeindeverband schont Ressourcen, sorgt für eine professionelle Abwicklung und wird mit zusätzlichen finanziellen Anreizen gefördert. Wie hoch diese Unterstützung für die jeweilige Gemeinde ausfällt, richtet sich nach der Art der übertragenen Aufgabe und der Einwohnerzahl der Gemeinde.

Auch die geplante Novelle des Gemeindeverbandsgesetzes soll die Zusammenarbeit einfacher machen. Möchten Gemeinden einen bestehenden Gemeindeverband um zusätzliche Aufgaben erweitern, müssen künftig nicht mehr alle Mitgliedsgemeinden zustimmen. Es reichen die Beschlüsse der betroffenen Gemeinden, ein Beschluss der Verbandsversammlung und die Genehmigung durch die Landesregierung. So können Gemeinden schneller auf gemeinsame Bedürfnisse reagieren und ihre Zusammenarbeit gezielt ausbauen. Auch bei der Gründung von Gemeindeverbänden und bei Änderungen ihrer Satzungen gibt es mehr Flexibilität: Sie müssen künftig nicht mehr zwingend mit Jahresbeginn wirksam werden.

„Unter dem Motto: ‚gemeinsam agieren, gemeinsam profitieren‘ haben wir das Gemeindeverbandsgesetz neu aufgesetzt. Die Novelle ist ein bedeutender Beitrag zu einer modernen und effizienten Gemeindeverwaltung. Diese neue Grundlage stärkt die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, schafft effizientere Synergien und hilft öffentliche Mittel ressourcenschonender einzusetzen“, unterstreicht Landesrat Anton Kasser.

„Die Entscheidungen, die das Leben in unseren Orten prägen, müssen in der Gemeinde fallen. Dort braucht es Gemeindeautonomie. Im Backoffice hingegen zählt Effizienz: Abgabeneinhebung, Verrechnung oder Verwaltungsabläufe lassen sich gemeinsam in Verbänden schneller, professioneller und deutlich kostengünstiger erledigen. Mit klaren Satzungen wird diese Zusammenarbeit für alle Gemeinden planbar – und jeder eingesparte Euro steht wieder für die Menschen vor Ort zur Verfügung“, hebt Bürgermeisterin Bernadette Geieregger hervor.

Damit die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert, müssen die Satzungen der Gemeindeverbände künftig genauer festlegen, welche Aufgaben gemeinsam erledigt werden, welche Infrastruktur dafür benötigt wird und wie viele Mitglieder dem Prüfungsausschuss angehören. Das schafft Klarheit darüber, wer wofür zuständig ist und wie die Zusammenarbeit organisiert wird.

Wenn einer Gemeinde vorübergehend Personal fehlt, kann künftig auch ein Gemeindeverband aushelfen. Der Verbandsobmann kann einer Mitgliedsgemeinde für höchstens sechs Monate Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die betreffende Aufgabe grundsätzlich in den Aufgabenbereich des Verbandes fällt, aber noch nicht an ihn übertragen wurde. Die unterstützte Gemeinde trägt die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand.

Amt der NÖ Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit

Doris Zöger
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