„Bürgeranwalt“: Schwerst verletzt bei Autounfall – zu wenig Schadenersatz?
Am 24. Oktober um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 24. Oktober 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:
Kein Dienstzeugnis
Herr. W. war über 15 Jahre lang bei der Wiener Polizei beschäftigt. Zuletzt bei der Diensthundestaffel als Landesausbildungsleiterstellvertreter. Im Oktober 2023 hat er seinen Dienst bei der Polizei quittiert und sich selbstständig gemacht. Nun würde Herr W. für seine Zeit bei der Hundestaffel als stellvertretender Ausbildungsleiter eine Bestätigung benötigen. Doch diese wird ihm von der Wiener Polizei verweigert, weil sie angeblich nur vorübergehend gewesen sei. Herr W. versteht das nicht, zumal ihn darüber niemand informiert habe. Er befürchtet nun finanzielle Einbußen, da er die Bestätigung dringend für einen neuen Auftrag benötigen würde. Hilfesuchend hat er sich nun an Volksanwalt Christoph Luisser gewandt.
E-Scooter
Herr. P hat sich im Sommer vor zwei Jahren bei der Volksanwaltschaft beschwert. Der Grund: ein unsachgemäß abgestellter E-Scooter hat den Gehsteig vor seinem Haus verstellt und ihm sei es nicht möglich gewesen, mit der Verleihfirma diesbezüglich in Kontakt zu treten. Bei der Volksanwaltschaft sind zahlreiche Beschwerden wegen E-Scootern eingelangt. Zuletzt hat die Stadt Wien zugesichert, bei einem Runden Tisch eine Lösung für das Elektrorollerproblem zu erarbeiten. „Bürgeranwalt“ hat nun nachgefragt, ob es diesbezüglich bereits zu ersten Lösungen gekommen ist.
Schwerst verletzt bei Autounfall – zu wenig Schadenersatz?
Ein Jus-Student wird 2017 als Beifahrer bei einem Verkehrsunfall schwerst verletzt und ist seither auf Pflege und Betreuung angewiesen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallfahrzeughalters erkennt ihre Einstandspflicht 2019 in einem prätorischen Vergleich zu 75 Prozent an. Jedoch fließe seit Jahren praktisch kein Geld mehr, so die verzweifelte Mutter, die die Erwachsenenvertreterin ihres mittlerweile 33-jährigen Sohnes ist und sechsstellige Beträge stemmen muss. „Es geht im Kern darum, wie eine Haftpflichtversicherung mit einem Menschen mit höchstem Pflegebedarf und mit einer Familie umgeht, die dessen Versorgung trägt und (vor-)finanziert, obwohl die Einstandspflicht der Versicherung nicht strittig und die Frage der Haftung dem Grunde nach längst feststeht“, so Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der an der Studiodiskussion teilnimmt.
Land Tirol zieht erhöhte Familienbeihilfe ein
In Tirol sind viele Menschen mit Behinderungen, die in einem Pflegeheim leben, finanziell schlechter gestellt als in den anderen Bundesländern. Das Land Tirol zahlt die erhöhte Familienbeihilfe nicht an die Bezieherinnen und Bezieher aus, denen dieses Geld für erhöhte Aufwendungen zugesprochen wurde. Zuletzt hatte der Oberste Gerichtshof diese Praxis in Kärnten als nicht gesetzeskonform beurteilt. Tirol hält dennoch daran fest, denn „das Urteil Kärnten betreffend könne nicht auf die Situation in Tirol umgelegt werden, weil das Leistungspaket in Heimen nicht vergleichbar sei“. „Bürgeranwalt“ hat sich angesehen, ob nach der Berichterstattung in der Sendung im Vorjahr dieser Tiroler Sonderweg beendet oder fortgeführt wurde. Für Betroffene bedeutet es, mitunter nicht zu wissen, wie sie Kleidung, Schuhe oder Friseurbesuche finanzieren sollen.
http://presse.ORF.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.