Österreichisches Hebammengremium (ÖHG): Hebammenbetreuung bei Fehlgeburten ab der vollendeten 18. Schwangerschaftswoche

Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Fehlgeburt erleiden, erhalten künftig Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Diese lang erwartete Änderung tritt ab 1. September 2024 in Kraft und stellt eine bedeutende Erweiterung der bisherigen Regelung dar, die bislang nur bei Totgeburten und Geburten ab einem Geburtsgewicht von mehr als 500 Gramm Hebammenbeistand vorsah.

LANG ERSEHNTE NEUREGELUNG 

Wird ein Kind mit mehr als 500 Gramm tot geboren oder verstirbt es während der Geburt, spricht man von einer Totgeburt, bei weniger als 500 Gramm von einer Fehlgeburt. Bisher hatten Frauen, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befanden und eine Fehlgeburt erlitten haben, keinen Anspruch auf die Hilfe einer Hebamme. Ab 1. September 2024 wird sich dies nun ändern. Die Neuregelung gewährt Frauen nun im Falle jeden Schwangerschaftsverlusts nach der 18. SSW Anspruch Hebammenbetreuung als Kassenleistung. 

Gerlinde Feichtlbauer, Präsidentin des Österreichischen Hebammengremiums, betont: „Das ÖHG setzt sich seit geraumer Zeit dafür ein, dass Mütter, die einen Schwangerschaftsverlust erleiden mussten, eine Hebammenbegleitung im Wochenbett als Kassenleistung erhalten. Somit kann zugunsten dieser sehr vulnerablen Gruppe von Familien zumindest ein Teilerfolg gefeiert werden. Wir haben die letzten Wochen intensiv daran gearbeitet, die neue Regelung auch in der Praxis zum Vorteil für alle Betroffenen und Beteiligten umzusetzen.“  Betroffene Frauen können sich in Zukunft unbürokratisch an eine Hebamme wenden. Dafür ist bei der Hebammensuche auf der ÖHG-Website eigens ein Suchbegriff [„Betreuung nach Fehlgeburt und Totgeburt“] ergänzt worden. 

WEITERE ANLIEGEN IM BUNDESKANZLERAMT DEPONIERT 

Das Österreichische Hebammengremium engagiert sich auch nach diesem Fortschritt weiterhin für die Verbesserung der Versorgung von Frauen mit Schwangerschaftsverlust. Feichtlbauer erläutert: „Weitere Forderungen des ÖHG, wie die nach einer psychologischen bzw. psychotherapeutischen Begleitung sowie einer angemessenen Zeit für Rekonvaleszenz und Trauer, wurden leider noch nicht erfüllt. Diese Anliegen sollen nun in einer vom Bundeskanzleramt eingerichteten Arbeitsgruppe besprochen werden. Bei der nächsten Tagung im Herbst dieses Jahres werden etwaige Entscheidungen und weitere Schritte besprochen.“

DAS ÖSTERREICHISCHE HEBAMMENGREMIUM (ÖHG)

Das Österreichische Hebammengremium (Kammer der Österreichischen Hebammen) ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und vertritt die beruflichen Interessen der Hebammen. Jede Hebamme, die in Österreich arbeitet, ist automatisch Mitglied des Gremiums. Das ÖHG ist die Verbindungsstelle zwischen werdenden Müttern, Ämtern, öffentlichen Institutionen, Firmen und Hebammen und hat in jedem österreichischen Bundesland eine Landesgeschäftsstelle.

Public Health PR
Lisbeth Christely, MSc
Telefon: 01 60 20 530
E-Mail: lisbeth.christely@publichealth.at

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