Grüne Wien/Pühringer, Spielmann zum Wiener Equal Pay Day: Stadt Wien soll Vorbildfunktion bei Lohngerechtigkeit einnehmen

Frauen profitieren von einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich besonders.

Die Wienerinnen arbeiten dieses Jahr 40 Tage gratis: Der Wiener Equal Pay Day fällt heuer auf den 22. November, was eine Verbesserung von 4 Tagen im Vergleich zum Vorjahr darstellt. „Wien hat zwar mit 10,8 Prozent den geringsten Gender Pay Gap in Österreich, aber das ist kein Grund, sich zurückzulehnen“, sagt Judith Pühringer, Parteivorsitzende der Grünen Wien. „Der Gender Pay Gap ist und bleibt eine der größten Ungerechtigkeiten, die Frauen betreffen“, ergänzt Viktoria Spielmann, Frauensprecherin der Grünen Wien. Die anhaltende Inflation und steigende Lebenshaltungskosten belasten Frauen zusätzlich.

Eine Maßnahme, die viele Frauen in Wien entlasten würde, liegt schon länger auf der Hand: Die Stadt Wien könnte als größte Arbeitgeberin mit einer Arbeitszeitverkürzung für alle Beschäftigten in ihren Betrieben eine Vorbildfunktion einnehmen. „Der aktuelle Personalbericht 2023 der Stadt Wien zeigt, dass dies vor allem Frauen zugutekommen würde, denn Frauen arbeiten überproportional oft in Teilzeit. Eine Arbeitszeitverkürzung würde für sie eine de facto Lohnerhöhung bedeuten, da sich entweder der Abstand zur Vollzeitbeschäftigung verringert oder sie als Vollzeitkräfte eingestuft werden“, erläutert Spielmann. Diese Maßnahme ist auch ein wirksamer Schutz gegen Altersarmut. „Wir fordern daher die Wiener Stadtregierung auf, die Arbeitszeit in ihrem Wirkungsbereich auf 35 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich zu reduzieren“, so Pühringer.

Zusätzlich weisen die Grünen Wien auf die neue EU-Transparenzrichtlinie hin, die den Zugang zu Lohndaten verbessert und Lohnungleichheiten für Arbeitnehmer:innen sichtbarer machen soll. „Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt für mehr Lohngerechtigkeit, und es liegt nun an Österreich, die Vorgaben zügig umzusetzen“, so Spielmann. Auf Bundesebene setzen sich die Grünen dafür ein, dass Unternehmen ab einer Größe von 35 Mitarbeitenden zur Veröffentlichung von Einkommensberichten verpflichtet werden, um Lohntransparenz weiter zu fördern.

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