Wirtschaftskammer Wien unterstützt Klagen gegen die BUAK

Spengler-Branche wurde über Nacht und rückwirkend in das BUAK-System eingegliedert. WKW-Präsident Ruck: „Das ist eine Frotzelei und bedeutet horrende Nachzahlungen ohne Leistung.“

Es kam praktisch über Nacht, ohne Ankündigung und gilt auch noch rückwirkend: Von heute auf morgen wurden alle Spengler vom Gesetzgeber in die Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) einbezogen. Das bedeutet enorme Nachzahlungen für die Unternehmen und auch in Zukunft höhere Beiträge.

„Man muss sich vorstellen, da sitzen Unternehmer vor den Fernsehgeräten und verfolgen die Regierungsverhandlungen, wo um Lohnnebenkosten-Senkungen im Zehntelprozent-Bereich gerungen wird. Und dann werden ihnen einfach so und vollkommen willkürlich zehn Prozent zusätzliche Lohnnebenkosten auf das Auge gedrückt. Das ist schlicht eine Frotzelei und eine Frechheit, die gerichtlich geklärt gehört. Vor allem auch weil die Spengler rückwirkend in die BUAK gezwungen werden, die Nachzahlungen augenscheinlich willkürlich festgesetzt wurden und keine daraus resultierenden Leistungen der BUAK wahrnehmbar sind. Für Klagen von Wiener Spengler-Unternehmen gegen die BUAK stellt die Wirtschaftskammer Wien daher Geldmittel und juristische Unterstützung bereit. Wir werden den Klagsweg mit allen Mitteln und in jeder Konsequenz unterstützen“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
JURISTISCHE UND FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

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