Christie’s versteigert Egon-Schiele-Aquarell „Knabe in Matrosenanzug“ (1914) aus der Sammlung Fritz Grünbaum
Erben fordern einvernehmliche Rückgabe von zwölf Schiele-Werken durch die Republik Österreich
BEI EINER VERSTEIGERUNG DURCH DAS RENOMMIERTE AUKTIONSHAUS CHRISTIE’S IN LONDON ERZIELTE GESTERN, 5. MÄRZ 2025, EGON SCHIELES AQUARELL „KNABE IN MATROSENANZUG“ (1914) EINEN ERLÖS VON Ꞓ 3.240.000,-. DAS WERK STAMMT AUS DER SAMMLUNG DES WIENER KABARETTISTEN FRITZ GRÜNBAUM (1880-1941), DER SICH OFFEN GEGEN DAS NS-REGIME STELLTE UND 1941 IN EINEM KONZENTRATIONSLAGER ERMORDET WURDE. ALS AUTOR, KOMPONIST UND GEFRAGTER ENTERTAINER PRÄGTE GRÜNBAUM DAS WIENER KULTURLEBEN DER 1920ER- UND 1930ER-JAHRE NACHHALTIG.
Die europäische Besitzerin, die sich der problematischen Provenienz des Schielebildes bewusstwurde, bat Christie’s um Vermittlung eines Einigungsprozesses mit den Grünbaum-Erben. Ein Teil des Versteigerungserlöses wird einem Münchner Kindergarten sowie der Grünbaum-Fischer-Foundation für darstellende Künstler zugutekommen. Damit stellt die Auktion einen weiteren wichtigen Schritt in der Aufarbeitung der in der NS-Zeit geraubten Sammlung Fritz Grünbaums dar.
AUFRUF AN DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Die Versteigerung dieses bedeutenden Schiele-Werks dient zugleich als Anlass, die Republik Österreich zum Handeln aufzufordern. Die Erben Grünbaums – David Fraenkel, Timothy Reif und Milos Vavra – engagieren sich seit Jahrzehnten für die Rückgewinnung des unrechtmäßig entzogenen Kunstbesitzes. In einem bereits abgeschlossenen Gerichtsverfahren in New York wurde festgestellt, dass Fritz Grünbaum keines seiner Kunstwerke freiwillig veräußerte. Museen wie das Museum of Modern Art (MoMA) in New York gaben in den vergangenen Jahren Schiele-Werke aus Grünbaums Sammlung an dessen Erben zurück.
Die Erben haben rechtliche Schritte in New York gegen die Republik Österreich sowie zwei österreichische Museen eingeleitet. Im Fokus stehen zwölf Schiele-Werke – zwei aus der Albertina und zehn aus dem Leopold-Museum, darunter das zentrale Gemälde „Tote Stadt III“ (1911).
Michael Pilz, juristischer Sachverständiger im Verfahren gegen die Republik Österreich, bringt das Unverständnis über das Verhalten der Republik Österreich auf den Punkt: „Österreich verweist auch im Verfahren in New York ständig auf die Bestimmungen seines Kunstrückgabegesetzes. Dieses Gesetz gewährt aber keinerlei Möglichkeit einer Überprüfung oder gerichtlichen Kontrolle der Entscheidungen der österreichischen Bundesregierung über einen Rückgabeantrag. Bei der Rückgabe von Raubkunst handelt es sich daher immer um einen bloßen Gnadenakt der Republik, nicht um eine Wiedergutmachung des NS-Unrechts!“
Pilz fordert die Republik auf, das Kunstrückgabegesetz anzupassen und eine Entscheidung österreichischer Gerichte über abgelehnte Rückgabeanträge zu ermöglichen. Im Falle der Sammlung von Fritz Grünbaum könne das laut dem Wiener Anwalt durch ein mit internationalen Experten besetztes Schiedsgericht sofort umgesetzt werden. Auch die Erben appellieren an die Republik Österreich, angesichts der historischen Verantwortung und der aktuellen Budgetlage auf den kostspieligen Einsatz eines US-Anwalts zu verzichten und eine einvernehmliche Lösung für die Restitution zu finden.
_„_Ich bin überzeugt, dass Österreich angesichts der aktuellen Budgetkrise und der historischen Verantwortung den Weg des Dialogs wählen muss, anstatt in einen kostspieligen Rechtsstreit mit einem US-Anwalt zu ziehen. Es ist unser Ziel, in einem fairen und einvernehmlichen Verfahren die berechtigten Restitutionsansprüche der Erben zu erfüllen und zugleich unser kulturelles Erbe zu bewahren_“,_ erklärt Herbert Gruber (Büro für Genealogie) als Sprecher der Erben.
Nun ist die Republik Österreich gefordert, unverzüglich das Kunstrückgabegesetz zu reformieren und eine gerichtliche Überprüfung abgelehnter Rückgabeanträge zu ermöglichen. Zugleich appellieren die Erben an alle Beteiligten, durch eine außergerichtliche Einigung horrende Prozesskosten zu vermeiden, damit dieser jahrelange Missstand rasch und einvernehmlich beendet werden kann.
Fotos und weitere Details zum versteigerten Bild und der Provenienz entnehmen sie bitte der Homepage des Auktionshauses Christies.
Büro für Genealogie
Herbert Gruber
Telefon: +43 664 1308990
E-Mail: herbert.gruber@genealogie.co.at
Website: http://www.genealogie.co.at
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