Gesundheitsausschuss debattiert über Reformbedarf bei medizinischen Begutachtungen

Entschließungsanträge der Oppositionsparteien vertagt

Im Gesundheitsausschuss des Nationalrats machten FPÖ und Grüne heute mit Entschließungsanträgen auf „dringenden Reformbedarf“ im medizinischen Sachverständigenwesen aufmerksam. In der Debatte bestand Einigkeit darüber, dass Handlungsbedarf bestehe. Abgeordnete der Regierungsfraktionen verwiesen auf einen bereits von ihnen eingebrachten Initiativantrag zu diesem Thema, der dem Sozialausschuss zugewiesen wurde, und vertagten die Entschließungsanträge der Oppositionsparteien.

Ebenso vertagt wurden ein FPÖ-Antrag, mit dem die Freiheitlichen ein „fachlich kompetentes und parteipolitisch unabhängiges Management in der österreichischen Sozialversicherung“ forderten sowie eine Initiative der Grünen zur Einführung eines „transparenten Pestizid-Monitorings“.

NEUREGELUNG VON MEDIZINISCHEN BEGUTACHTUNGEN GEFORDERT

Eine Studie der Arbeiterkammer habe Probleme bei PVA-Begutachtungen aufgezeigt und es brauche rasche Änderungen auf mehreren Ebenen im medizinischen Sachverständigenwesen, forderten die Grünen. Denn es gehe um die Frage des Umgangs mit Menschen, die auf Begutachtungen angewiesen seien, betonte Ralph Schallmeiner (Grüne) und unterstrich, dass die Menschenwürde gewahrt werden müsse und es zu keiner Herabwürdigung der Betroffenen kommen dürfe. Er betonte die Dringlichkeit und sagte, dass das Thema keinesfalls ignoriert werden dürfe.

Mit einem Entschließungsantrag sprach sich seine Fraktion unter anderem für eine gemeinsame Stelle für alle gesundheitlichen Begutachtungen sowie Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung, des AMS, des SMS (Sozialministeriumservice) und anderer betroffener öffentlichen Einrichtungen aus, wobei die Gutachten dann für alle Institutionen bindend sein müssten. Weiters müsste ein fachlicher Prüf- und Qualitätssicherungsbeirat eingerichtet werden, der vor allem klare und transparente Qualitätsstandards für medizinische Sachverständige vorgebe. Auch sollte im Rahmen einer systematischen Qualitätssicherung die regelmäßige Ausbildung und Fortbildung von Gutachterinnen und Gutachtern gewährleistet werden. Durch die Schaffung einer nicht verlängerbaren Entscheidungspflicht von sechs Monaten könne zudem sichergestellt werden, dass Anträge rascher erledigt werden (788/A(E)).

Auch nach Ansicht der Freiheitlichen müsse eine grundlegende Reform hin zu einem „fairen, transparenten und nachvollziehbaren Begutachtungssystem inklusive einer echten und weisungsfreien Schlichtungsstelle“ das Ziel sein. Mit einem Entschließungsantrag sprach sich die FPÖ dafür aus, die Begutachtungspraxis der PVA sowohl durch das Ministerium zu prüfen als auch extern zu evaluieren. Dem Nationalrat sollte dann dazu ein Bericht vorgelegt werden (862/A(E)).

Handlungsbedarf sahen auch Romana Deckenbacher (ÖVP) und Rudolf Silvan (SPÖ). Silvan sagte, dass schon „viel auf den Weg gebracht worden“ sei. Er verwies auf einen in der Vorwoche von den Regierungsfraktionen eingebrachten Initiativantrag, der dem Sozialausschuss zugewiesen wurde. Dieser ziele darauf ab, bei allen medizinischen Begutachtungen der PVA die Mitnahme einer Vertrauensperson zu ermöglichen. Zudem sei im Regierungsprogramm vorgesehen, dass es nur eine Begutachtungsstelle für Leistungsansprüche (AMS, SMS, PVA, SVS, AUVA) geben solle.

Bei dem von den Regierungsfraktionen in der Vorwoche eingebrachten Initiativantrag könne es sich nur um eine „Trägerrakete“ handeln, kritisierte Ralph Schallmeiner (Grüne). Denn der Antrag enthalte aus seiner Sicht nur „das unterste Minimum“ dessen, was man machen könne. Er erwarte sich, dass der Initiativantrag vor der Beschlussfassung noch mit mehr Inhalt „befüllt werde“, so Schallmeiner.

Verena Nussbaum (SPÖ) verteidigte den Initiativantrag der Regierungsfraktionen. Dieser sei wichtig, um „rasch handeln“ zu können, sagte sie und führte aus, dass ein Beschwerdemanagement nicht in so kurzer Zeit umgesetzt werden könne. Ein solches müsse erst ausgearbeitet werden, so Nussbaum.

„KOMPETENTES“ MANAGEMENT FÜR SOZIALVERSICHERUNGEN

Mit einem Entschließungsantrag kritisierte die FPÖ außerdem die jüngste Sozialversicherungsnovelle. Mit dieser sei den Mitgliedern der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger ihrer Meinung nach ein „De-facto-Blankoscheck für verantwortungsloses Handeln“ ausgestellt worden.

Die betreffenden Funktionärinnen und Funktionäre müssten für Fehlentscheidungen, die in Verwaltungsstrafen münden, nicht mehr persönlich geradestehen, bemängelt die FPÖ im Antrag. Die Freiheitlichen drängen auf eine generelle Reform bei den Sozialversicherungen inklusive einer Abkehr vom Prinzip der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung sei „ein Relikt des 20. Jahrhunderts“ und diene primär der parteipolitischen Einflussnahme und der Versorgung von Kammerfunktionärinnen und -funktionären, argumentiert sie. Statt auf Basis von Fachwissen würden Verwaltungsräte nach politischem Proporz besetzt. Komplexe Managementaufgaben wie die Verwaltung von „Milliardenvermögen“ würden aber hauptverantwortliche Spezialistinnen und Spezialisten erfordern. Laut FPÖ-Antrag sollten daher die Verwaltungskörper durch ein „fachlich kompetentes und parteipolitisch unabhängiges Management“ ersetzt werden, welches eine „sparsame, wirtschaftliche und rechtskonforme Verwaltung“ gewährleiste (863/A(E)).

Keine Unterstützung für den Antrag gab es von den Grünen. Denn bei der entsprechenden Sozialversicherungsnovelle handle es sich um den gesetzlichen Rahmen, der erst kürzlich in dieser Form geschaffen wurde, argumentierte Ralph Schallmeiner (Grüne). Verena Nussbaum (SPÖ) hielt gegenüber den Freiheitlichen fest, dass die FPÖ zwar gerne „schwarz-roten Proporz“ kritisiere, selbst aber auch Funktionärinnen und Funktionäre in verschiedensten Gremien habe. Peter Wurm (FPÖ) meinte dazu, dass seine Fraktion „keinen Sumpf“ wolle, sondern für „klare Strukturen“ eintrete. Als „sehr vage“ hinsichtlich der geforderten Unabhängigkeit sah Romana Deckenbacher (ÖVP) den Vorstoß der Freiheitlichen und stellte den Vertagungsantrag.

GRÜNE FÜR TRANSPARENTES PESTIZID-MONITORING ALS PRÄVENTIONSMASSNAHME

Die umwelttoxischen Auswirkungen und potenziell schädlichen gesundheitlichen Folgen von Pestizidbelastung thematisierten die Grünen mit einem Entschließungsantrag (835/A(E)). Der Rechnungshof habe laut Antrag in einem aktuellen Bericht kritisiert, dass weder das Landwirtschaftsministerium noch das Gesundheitsministerium einen Überblick über die durch Pflanzenschutzmittel verursachten gesundheitlichen Auswirkungen habe. Ralph Schallmeiner (Grüne) bemängelte diese Datenlücke und forderte die Einrichtung einer Pestizid-Anwendungsdatenbank, in die sämtliche Pestizid-Anwendungen zeitnah verpflichtend eingetragen werden sollen.

Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) bezeichnete das Anliegen der Grünen als „grundsätzlich richtig“. Allerdings wäre eine Pestizid-Anwendungsdatenbank, wie von den Grünen gefordert, ein neues Bürokratiemonster – und solche gebe es schon genug, meinte sie.

Dem Vorstoß der Grünen „sei viel abzugewinnen“, meinte Margreth Falkner (ÖVP). Sie verwies unter anderem auf EU-Abstimmungen zu diesem Thema, die abgewartet werden sollten, um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden und stellte den Vertagungsantrag. (Schluss Gesundheitsausschuss) bea

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