Justizministerium modernisiert Berufsrecht für Anwält:innen und Notar:innen
Reform des anwaltlichen Berufsrechts bringt mehr Chancengleichheit für Frauen, digitale Erleichterungen und Vereinheitlichung der Versorgungssysteme
Mit dem geplanten Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 (BRÄG 2026) wird die Organisation der österreichischen Rechtsanwaltschaft umfassend modernisiert. Ziel der Reform ist es, Abläufe zu vereinfachen, Kosten zu senken und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich zu verbessern.
ZENTRALE VERSORGUNGSEINRICHTUNG STATT VIELER EINZELLÖSUNGEN
Ein Kernstück der Reform ist die Möglichkeit, eine gemeinsame „Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft“ zu schaffen. Bisher betreiben die neun Rechtsanwaltskammern jeweils eigene Systeme für Pension, Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung.
Künftig können sich mindestens sechs Kammern zusammenschließen und diese Aufgaben an eine zentrale Einrichtung übertragen. Das verspricht spürbare Vorteile: einheitlichere Bedingungen für Anwältinnen und Anwälte in ganz Österreich, geringere Kosten, weniger Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig bleibt das bestehende System der eigenständigen beruflichen Absicherung erhalten.
STÄRKUNG DER VEREINBARKEIT VON FAMILIE UND BERUF
Ein besonderer Schwerpunkt der Reform liegt auf frauenpolitischen Verbesserungen. Anwältinnen und Anwälte sollen künftig leichter Familie und Beruf miteinander verbinden können.
Geplant sind:
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längere und flexiblere Beitragsbefreiungen rund um Geburt und Kinderbetreuung,
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die Möglichkeit, auch bei reduzierten oder ausgesetzten Beiträgen weiterhin Zeiten für die Altersvorsorge anzusparen,
MEHR DIGITALISIERUNG UND EINFACHERE ABLÄUFE
Das BRÄG 2026 setzt stark auf Digitalisierung und Effizienz:
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Notarielle Beglaubigungen elektronischer Signaturen werden vereinfacht und ausgeweitet,
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Dokumente können zentral gespeichert und von verschiedenen Notarinnen und Notaren genutzt werden,
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das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis wird um Kontaktmöglichkeiten wie Telefon und E-Mail ergänzt, um die Erreichbarkeit zu verbessern.
Auch Prüfungen für angehende Anwälte und Notare werden flexibler gestaltet. In bestimmten Fällen können sie künftig per Videokonferenz abgehalten werden. Gleichzeitig werden Regeln für Ausfälle oder Terminverschiebungen klar vereinheitlicht.
Justizministerin Anna Sporrer: _„Mit dieser Reform setzen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness und Zukunftsfähigkeit im Anwaltsberuf. Dass die Karrierechancen für Frauen in der Rechtsanwaltschaft verbessert werden, ist ein bedeutender gesellschaftspolitischer Fortschritt.“_
Der Gesetzesentwurf wird jetzt in Begutachtung geschickt, die Umsetzung der ersten Maßnahmen ist mit 1.August 2026 geplant.
Die Kombination aus strukturellen Reformen, Digitalisierung und sozialpolitischen Verbesserungen soll langfristig sowohl den Berufsstand als auch die Qualität der Rechtsberatung stärken.
Bundesministerium für Justiz
Pressesprecherin der Bundesministerin
Mag. Nadja Buchmüller, Bakk.
Telefon: 0676 8989 12356
E-Mail: nadja.buchmueller@bmj.gv.at
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