FPÖ – Deimek: „Luftfahrtgesetzesnovelle ist unausgegoren und zum Teil rechtsstaatlich bedenklich“

Praxistaugliche Regelungen ja, aber unbestimmte Gummiparagrafen bei Zuverlässigkeitsprüfungen und unausgegorene Pflichtversicherungen für Drohnen sind inakzeptabel

Scharfe Kritik an der Novelle des Luftfahrtgesetzes übte heute FPÖ-NAbg. Dipl.-Ing. Gerhard Deimek in seinem Debattenbeitrag im Nationalrat. Zwar erkenne er einzelne positive Aspekte an, in der Gesamtbetrachtung sei das Gesetz jedoch eine massive Verschlechterung. „Es gibt durchaus Punkte, die in der Praxis sinnvoll sind, beispielsweise Erleichterungen bei den polizeilichen Außenlandungen oder Ausbildungs- und Trainingsflüge im Hochgebirge“, so Deimek, der aber gleichzeitig festhielt: „Und dort beginnen auch die grundsätzlichen Probleme, die wir in diesem Gesetz sehen.“

Insbesondere die neuen Regelungen zur Zuverlässigkeitsprüfung am Flughafen seien rechtsstaatlich höchst bedenklich und würden der Willkür Tür und Tor öffnen. Deimek kritisierte die vagen Formulierungen, die für Betroffene existenzbedrohend sein können: „Bei der Zuverlässigkeitsprüfung am Flughafen geht es um absolut schwierige Abwägungen. Auf der einen Seite haben wir die Sicherheit, das heißt, es muss geprüft werden, ob ein Mitarbeiter tatsächlich beispielsweise terroristische oder kriminelle Verbindungen hat. Niemand will Personen auf einem Flughafen arbeiten sehen, bei denen es diese Sicherheitsrisiken gibt. Es ist kein Strafgericht, sondern es ist ein Organ der weisungsgebundenen Vollziehung, das diese Prüfung durchführt oder diesen Verdacht ausspricht. Vor allem, wenn es im Gesetz heißt, es kann nicht ausgeschlossen werden. Das für so einen schweren Eingriff zu nehmen, das sehen wir als zu unbestimmt und als zu vage. Ein Rechtsstaat sollte sich auf nachvollziehbare Tatsachengrundlagen beschränken und nicht in Verhältnismäßigkeiten und Unbestimmtheiten zurückziehen!“

Auch die neu eingeführte Drohnenhaftpflichtversicherung sei nicht zu Ende gedacht. „Wenn man sagt, es soll eine Pflichtversicherung geben, dann muss man ganz klar sagen, dass diese dem Schutz von Geschädigten dient. Das heißt, man muss ganz genau prüfen, ob dieser Zwang, ob diese Pflichtversicherung auch im Schadensfall funktioniert“, warnte Deimek vor einem unausgegorenen Zwang für die Bürger.

Das Gesamturteil des freiheitlichen Abgeordneten fiel daher negativ aus: „In der Summe viele richtige Einzelpunkte, aber in der Gesamtabwägung haben wir gefunden, dass die Balance nicht stimmt. Und wir werden das Gesetz daher nicht mitbeschließen.“ Abschließend erteilte Deimek auch allen Versuchen, den Luftfahrtstandort Wien zu schwächen, eine klare Absage: „Selbstverständlich nehmen wir Anrainerschutz ernst, aber Lärmschutz muss verhältnismäßig, faktenbasiert und standortverträglich sein. Einer Verteuerung des Fliegens oder einer Schwächung des Flughafens Wien werden wir sicher nicht zustimmen!“

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